Die Europäische Kommission hat am 25. Januar 2018 eine Mitteilung zu den Auswirkungen des Brexit auf Ein- und Ausfuhrgenehmigungen herausgegeben. Da das Datum des Austritts Großbritanniens aus der EU näher rückt, sollten sich Wirtschaftsbeteiligte schon jetzt auf bevorstehende Änderungen im beidseitigen Handel einstellen.

Großbritannien nach Brexit Drittstaat

Großbritannien hat am 29. März 2017 den Austritt aus der EU beantragt. Für die Verhandlungen der Austrittsbedingungen sind ab diesem Zeitpunkt genau zwei Jahre vorgesehen. Folglich wird das Vereinigte Königreich ab dem 30. März 2019 zum Drittstaat werden. Die Anwendbarkeit von EU-Recht kann nur verlängert werden, wenn vor diesem Datum eine Austrittsvereinbarung ausgehandelt wird, die von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wird.

Ein- und Ausfuhrgenehmigungen bald erforderlich

Vorbehaltlich etwaiger Übergangsregelungen, die eine solche Vereinbarung enthalten könnte, wird für den Import bestimmter Güter aus Großbritannien in die EU und den Export bestimmter Güter aus der EU nach Großbritannien bald eine Einfuhr- bzw. Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein. Für die meisten betroffenen Güter sind solche Genehmigungen im Handel innerhalb der Union nicht erforderlich oder es werden zumindest geringere Anforderungen an eine Genehmigung gestellt als im Handel mit Drittstaaten. Von Großbritannien ausgestellte Genehmigungen dieser Art für den Handel zwischen EU und Drittstaaten werden laut Kommission ab dem Austrittzeitpunkt erlöschen.

Genehmigungspflichtige Güter

Betroffene Güter, für die eine Genehmigung im Handel mit Großbritannien nach dem Brexit erforderlich sein könnte, sind:

  • Abfälle
  • Gefährliche Chemikalien
  • Ozonabbauende Stoffe
  • Quecksilber und Quecksilbergemische
  • Drogenausgangsstoffe
  • Genetisch veränderte Organismen
  • Exemplare gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
  • Kulturgüter
  • Rohdiamanten
  • Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use Güter)
  • Schusswaffen und Munition
  • Militärtechnologie und Militärgüter
  • Bestimmte Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder Folter verwendet werden könnten.

Wirtschaftsbeteiligte, die derartige Waren aus Großbritannien importieren oder dorthin exportieren, sollten sich bereits jetzt über die Voraussetzungen für die entsprechenden Genehmigungen informieren. Denn bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder oder Strafen.

Wir beantworten Ihre Fragen zu Ein- und Ausfuhrgenehmigungen nach dem Brexit.

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Dieser Artikel wurde am 27. Februar 2018 erstellt. Er wurde am 22. November 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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Brexit

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.