Die Europäische Kommission holt bis zum 01. Juni Fragebögen von Wirtschaftsbeteiligten zur Einführung einer verbindlichen Zollwertauskunft ein. Der Unionszollkodex (UZK) sieht bisher die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA) und verbindlicher Ursprungsauskünfte (vUA) vor. Der Anwendungsbereich verbindlicher Auskünfte kann jedoch auf andere Faktoren erweitert werden. Insoweit holt die Kommission ein Meinungsbild der Öffentlichkeit über das Bedürfnis für eine verbindliche Zollwertauskunft ein. Eine Verlängerung der Frist zur Beantwortung der Fragebögen ist nicht auszuschließen. Mit dem Ergebnis wird im 3. Quartal dieses Jahres gerechnet.
Umfrage zur verbindlichen Zollwertauskunft
Im Wesentlichen soll die Umfrage den Bedarf für verbindliche Zollwertauskünfte ermitteln. Herangezogene Bedarfskriterien sind dabei die Relevanz solcher verbindlicher Zollwertauskünfte für die Wirtschaftsbeteiligten und der potentiell zu erwartende Umfang derartiger Auskünfte.
Um diesen Bedarf zu ermitteln besteht der Umfragebogen zunächst aus allgemeinen unternehmensbezogenen Fragen (bsp. Unternehmensgröße, Umsatz, gezahlte Einfuhrabgaben etc.), auf die dann spezielle Fragen zum Kenntnisstand des Umfrageteilnehmers im Bereich des Zollwertrechts (z.B. bereits vorhandene Zollwertauskünfte, verbindliche Ursprungsauskünfte etc.) folgen. Außerdem werden Fragen zum bestehenden Interesse betreffend weiterer Zollwertauskünfte gestellt.
Bedeutung des Ergebnisses dieser Umfrage
Von dem im 3. Quartal 2018 zu erwartenden Ergebnis dieser Umfrage wird die Einführung einer verbindlichen Zollwertauskunft laut EU-Kommission abhängen. Importierende Unternehmen könnten durch eine verbindliche Zollwertauskunft von einer Rechtssicherheit bei Ihrer Zollwertberechnung profitieren. Die weiteren Entwicklungen sollten sie daher im Auge behalten.