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- Inhaltsverzeichnis
- Die Grundlagen: Wie Zolltarifnummern aufgebaut sind (HS, KN & TARIC)
- Anleitung: Die korrekte Zolltarifnummer ermitteln mit dem EZT-Online
- Folgen einer falschen Zolltarifnummer: Diese finanziellen & rechtlichen Risiken drohen
- Strategien zur Risikominimierung: So erlangen Sie Rechtssicherheit
- Ausblick 2025: Aktuelle Änderungen und kommende Herausforderungen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Zolltarifnummer
- Fazit: Machen Sie die Zolltarifnummer zur Chefsache
Eine falsche Zolltarifnummer ist kein trivialer Fehler, sondern ein unternehmerisches Risiko, das zu Nachzahlungen in Millionenhöhe und sogar Strafverfahren führen kann. Viele Geschäftsführer, Einkäufer und Zollbeauftragte fühlen sich von der Komplexität des Systems überfordert und haben Angst vor den schwerwiegenden Konsequenzen einer falschen Einreihung. Die ständige Unsicherheit bei der Tarifierung lähmt Prozesse und gefährdet die Compliance Ihres Unternehmens.
Dieser Artikel ist mehr als eine reine Anleitung; er ist ein strategischer Leitfaden von erfahrenen Fachanwälten für Zollrecht. Mit 38 Jahren Erfahrung in der Beratung zur internationalen Lieferkette wissen wir von O&W Rechtsanwaltsgesellschaft, wo die Fallstricke bei der Tarifierung liegen und wie Sie diese vermeiden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die korrekte Warentarifnummer rechtssicher ermitteln, Risiken managen und Ihre Zoll-Compliance auf ein neues Level heben. Sie lernen die Grundlagen des Systems, erhalten eine praxiserprobte Anleitung zur Recherche und verstehen die Strategien, die Ihnen echte Rechtssicherheit verschaffen.
Die Grundlagen: Wie Zolltarifnummern aufgebaut sind (HS, KN & TARIC)
Um die Zolltarifnummer korrekt anwenden zu können, ist es entscheidend, ihre hierarchische Struktur zu verstehen. Das System führt vom Globalen über das Europäische bis ins nationale Detail und stellt sicher, dass Waren weltweit einheitlich klassifiziert werden können.
Vom Globalen zum Nationalen: Die Hierarchie des Systems
Das Fundament des gesamten Systems ist das Harmonisierte System (HS), das von der Weltzollorganisation (WZO) verwaltet wird. Es handelt sich um einen globalen Standard, der Waren in 21 Abschnitte und 97 Kapitel unterteilt. Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer sind der sogenannte HS-Code, der in über 200 Ländern weltweit identisch ist.
Auf europäischer Ebene wird dieses System durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert. Diese fügt dem HS-Code zwei weitere Stellen (Stelle 7 und 8) hinzu. Die 8-stellige KN-Nummer dient primär der Erhebung von EU-Einfuhrzöllen und der Erfassung von Außenhandelsstatistiken innerhalb der EU (Intrastat).
Für die tatsächliche Einfuhranmeldung aus einem Drittland in die EU benötigen Sie den 11-stelligen TARIC-Code. Der TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Union) ergänzt die 8-stellige KN-Nummer um drei weitere Ziffern (Stelle 9, 10 und 11). Diese letzten Stellen codieren spezifische, gemeinschaftliche Maßnahmen wie Antidumpingzölle, Zollaussetzungen, Zollkontingente oder Einfuhrverbote und -beschränkungen.
8- vs. 11-stellige Nummer: Wann verwende ich was?
Die Unterscheidung ist für die Praxis essenziell und folgt einer klaren Faustregel:
- 8-stellige Nummer (KN-Code): Diese Nummer wird hauptsächlich im Warenverkehr innerhalb der EU verwendet, insbesondere für statistische Meldungen (Intrastat). Ebenso ist die 8-stellige Nummer in der Regel für die Ausfuhranmeldung aus der EU in ein Drittland ausreichend.
- 11-stellige Nummer (TARIC-Code): Diese Nummer ist zwingend bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland (z.B. China, USA, UK) in die Europäische Union zu verwenden. Nur mit der vollständigen 11-stelligen Nummer können alle zollrechtlichen Maßnahmen (Zollsatz, Einfuhrsteuern, Verbote etc.) korrekt angewendet und berechnet werden.
Praxisbeispiel: Ein deutscher Maschinenbauer verkauft eine Anlage an einen Kunden in Frankreich. Für die Intrastat-Meldung ist die 8-stellige KN-Nummer ausreichend. Importiert derselbe Hersteller jedoch ein kritisches Bauteil für diese Anlage aus China, muss er bei der Einfuhranmeldung die 11-stellige TARIC-Nummer angeben, um die Ware ordnungsgemäß zu verzollen. Weitere offizielle Informationen des Zolls zur Codenummer finden Sie direkt bei der Generalzolldirektion.
Die Allgemeinen Vorschriften (AV): Die ‚Verfassung‘ der Tarifierung
Die sechs Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) sind das juristische Herzstück der Tarifierung. Sie sind das entscheidende Regelwerk, das festlegt, wie eine Ware in das Zolltarifschema einzureihen ist. Ihre korrekte Anwendung ist rechtlich bindend und gibt im Streitfall mit dem Zoll oft den Ausschlag.
Die wichtigsten Vorschriften in Kürze:
- AV 1: Der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln ist entscheidend. Dies ist die wichtigste Grundregel.
- AV 2a: Eine unvollständige oder unfertige Ware wird wie die fertige Ware eingereiht, wenn sie deren wesentlichen Charakter hat.
- AV 2b: Eine Ware, die aus verschiedenen Stoffen besteht, wird nach den Regeln der AV 3 eingereiht.
- AV 3: Gibt die Reihenfolge für die Einreihung von Warenmischungen oder Waren, die in mehreren Positionen eingereiht werden könnten, vor (z.B. nach dem charakterbestimmenden Stoff oder der zuletzt genannten Position).
Die juristisch exakte Anwendung dieser Vorschriften ist eine Kernkompetenz im Zollrecht. Mehr Details hierzu finden Sie in unserem Wissensartikel über die Allgemeinen Vorschriften des Zolltarifs.
Anleitung: Die korrekte Zolltarifnummer ermitteln mit dem EZT-Online
Die Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer ist ein systematischer Prozess. Das wichtigste Werkzeug hierfür ist der Elektronische Zolltarif (EZT-Online) der deutschen Zollverwaltung.
Schritt 1: Die Warenbeschreibung – Präzision ist entscheidend
Die Basis jeder erfolgreichen Tarifierung ist eine präzise, objektive und detaillierte Warenbeschreibung. Marketing-Begriffe oder umgangssprachliche Bezeichnungen sind hier fehl am Platz.
Typische Fehler: Ein Produkt wird als „hochwertiges Design-Accessoire“ beschrieben, anstatt als „Vase aus Keramik, Höhe 30 cm, glasiert“.
Checkliste für Ihre Warenbeschreibung:
- Material und Zusammensetzung: Woraus besteht die Ware (z.B. Stahllegierung, Baumwoll-Polyester-Gemisch, Kunststoffart)? Bei Gemischen die prozentualen Anteile angeben.
- Funktion und Verwendungszweck: Was macht die Ware? Wofür wird sie verwendet?
- Beschaffenheit und Form: Wie ist die Ware verarbeitet (z.B. gewebt, gegossen, geschmiedet)? Welche Form hat sie?
- Grad der Verarbeitung: Handelt es sich um ein Rohmaterial, ein Halbfertigfabrikat oder eine fertige Ware?
Schritt 2: Die Recherche im EZT-Online – Eine Schritt-für-Schritt Anleitung
Sobald Sie eine präzise Warenbeschreibung haben, beginnt die Recherche im EZT-Online.
- Stichwortsuche nutzen: Gehen Sie zur Webseite des EZT-Online und navigieren Sie zum Bereich „Einreihung“ und dort zum „Stichwortverzeichnis“. Geben Sie hier einen möglichst präzisen technischen Begriff für Ihre Ware ein (z.B. „Kugellager“ statt „Bewegungsteil“).
- Hierarchisch navigieren: Das Stichwortverzeichnis schlägt Ihnen passende Kapitel und Positionen vor. Klicken Sie sich von der groben Kapitelübersicht (z.B. Kapitel 84: Maschinen und mechanische Geräte) immer weiter in die feineren Unterpositionen vor.
- Wortlaut vergleichen: Vergleichen Sie auf jeder Ebene den Wortlaut der Position mit Ihrer Warenbeschreibung. Lesen Sie unbedingt auch die Anmerkungen zum jeweiligen Kapitel und Abschnitt, da diese oft entscheidende Ein- oder Ausschlusskriterien enthalten.
- Erläuterungen zur KN prüfen: Zur Absicherung Ihrer Entscheidung sollten Sie die „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur“ heranziehen. Diese geben wertvolle Interpretationshilfen für viele Positionen und sind direkt im EZT-Online bei der jeweiligen Warennummer verlinkt.
- Alternative Recherche: Falls die Stichwortsuche nicht zum Erfolg führt, können Sie die Suche im Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes als unterstützendes Tool verwenden.
Schritt 3: Verifizierung der 11-stelligen Nummer für die Einfuhr
Haben Sie die passende 8-stellige KN-Nummer gefunden, ist der Prozess für eine Einfuhranmeldung noch nicht abgeschlossen.
- Navigieren zu „Maßnahmen“: Wählen Sie im EZT-Online nach der Identifizierung der 8-stelligen Nummer die Option „zur Einfuhr“ oder „Maßnahmen“.
- Länderinformationen angeben: Geben Sie zwingend das Ursprungsland der Ware (z.B. CN für China) und das Einfuhrland (z.B. DE für Deutschland) an. Dies ist entscheidend, da viele Maßnahmen länderspezifisch sind.
- Maßnahmen interpretieren: Das System zeigt Ihnen nun die vollständige 11-stellige Einfuhr-Codenummer sowie alle damit verbundenen Maßnahmen an. Dazu gehören:
- Drittlandszollsatz: Der Standard-Zollsatz für Waren aus diesem Ursprungsland.
- Einfuhrumsatzsteuer: In der Regel 19 % oder 7 %.
- Verbote und Beschränkungen (VuB): Hinweise auf erforderliche Lizenzen, Zertifikate oder komplette Einfuhrverbote.
- Mögliche Antidumpingzölle oder Schutzzölle.
Erst mit dieser vollständigen 11-stelligen Nummer und den dazugehörigen Maßnahmen haben Sie die für die Einfuhr korrekte Zolltarifnummer ermittelt.
Folgen einer falschen Zolltarifnummer: Diese finanziellen & rechtlichen Risiken drohen
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Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer ist kein Kavaliersdelikt. Die Konsequenzen können für Unternehmen und die verantwortlichen Personen existenzbedrohend sein. Dies ist der Bereich, in dem unsere anwaltliche Expertise am häufigsten gefragt ist, oft leider erst, wenn es zu spät ist.
Finanzielle Risiken: Nachzahlungen und Zinsen
Der Zoll kann Abgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für bis zu drei Jahre rückwirkend nachfordern. Bei regelmäßigen Importen und hohen Warenwerten können sich hier schnell sechs- bis siebenstellige Summen ansammeln.
Ein anonymisiertes Fallbeispiel aus unserer Kanzleipraxis verdeutlicht das Risiko: Ein Mandant aus dem Maschinenbau sah sich plötzlich einer Nachforderung von 1,2 Mio. Euro gegenüber, weil über Jahre hinweg ein falscher Code für importierte Edelstahlventile verwendet wurde. Der gewählte Code hatte einen Zollsatz von 0 %, der korrekte Code einen von 3,7 %. Zusätzlich zur Nachforderung fielen erhebliche Zinsen an, die die finanzielle Belastung weiter verschärften.
Strafrechtliche Konsequenzen: Von Bußgeld bis Freiheitsstrafe
Neben den finanziellen Folgen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen:
- Leichtfertige Steuerverkürzung: Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern geahndet wird. „Leichtfertig“ handelt bereits, wer die Sorgfaltspflicht in einem ungewöhnlich hohen Maße verletzt, also grob fahrlässig handelt.
- Vorsätzliche Steuerhinterziehung: Dies ist eine Straftat. Sie kann mit Geldstrafen oder, in schweren Fällen, mit Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren geahndet werden. Vorsatz kann schon dann angenommen werden, wenn der Verantwortliche die falsche Tarifierung „billigend in Kauf genommen“ hat.
Dr. Tristan Wegner, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, warnt: „Die Zollbehörden nehmen die Prüfung des Verschuldens sehr ernst. Ein ‚Das haben wir immer so gemacht‘ oder ‚Das hat der Spediteur so angemeldet‘ schützt vor Strafe nicht. Die Verantwortung liegt klar bei der Geschäftsführung, die für eine funktionierende Zoll-Organisation sorgen muss.“
Wer haftet? Unternehmen, Spediteur oder Lieferant?
Die Antwort ist juristisch eindeutig: Grundsätzlich haftet immer der Anmelder, also in der Regel das importierende Unternehmen selbst.
Die Beauftragung einer Zollagentur oder eines Spediteurs entbindet das Unternehmen nicht von seiner Verantwortung. Gibt der Spediteur eine falsche Nummer an, die ihm vom Importeur vorgegeben wurde, fällt die Haftung auf das Unternehmen zurück. Auch wenn der Spediteur die Einreihung selbst vornimmt, bleibt das importierende Unternehmen in der Regel in der Haftung, wenn es seine Auswahl- und Überwachungspflichten verletzt hat („Organisationsverschulden“). Regressansprüche gegen Dienstleister sind in der Praxis oft nur schwer und selten vollständig durchsetzbar. Klare vertragliche Vereinbarungen sind hier unerlässlich. Mehr zu diesem komplexen Thema erfahren Sie auf unserer Seite zur Haftung bei falscher Zolltarifnummer.
Strategien zur Risikominimierung: So erlangen Sie Rechtssicherheit
Anstatt die Risiken nur zu verwalten, sollten Unternehmen einen proaktiven Ansatz verfolgen, um von vornherein Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA): Der Goldstandard für 100% Rechtssicherheit
Das stärkste Instrument zur Risikominimierung ist die Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Eine vZTA ist ein rechtsverbindlicher Bescheid einer Zollbehörde, der die korrekte Zolltarifnummer für eine bestimmte Ware festlegt. Sie ist das einzige Instrument, das sowohl das beantragende Unternehmen als auch alle Zollbehörden in der gesamten EU für einen Zeitraum von drei Jahren bindet.
Vorteile einer vZTA:
- 100% Rechtssicherheit: Schutz vor Nachforderungen und Strafverfahren bezüglich der Einreihung dieser spezifischen Ware.
- Planungs- und Kalkulationssicherheit: Zollsätze und Abgaben sind für drei Jahre fest planbar.
- Schutzschild gegenüber dem Zoll: Bei einer Prüfung können Sie auf die vZTA verweisen und sind auf der sicheren Seite.
Die Beantragung erfolgt elektronisch über das EU-Bürger- und Unternehmensportal und erfordert eine sehr präzise Warenbeschreibung und ggf. Muster. Die vZTA als zentrales Compliance-Instrument zu nutzen, ist eine klare Empfehlung, um sich von unsicheren Wettbewerbern abzuheben. Wir unterstützen unsere Mandanten regelmäßig bei der strategischen Beantragung von vZTA für maximale Rechtssicherheit.
Aufbau eines internen Zoll-Compliance-Programms
Eine vZTA ist ideal für Standardwaren mit hohem Volumen. Für das gesamte Warenspektrum ist ein internes Compliance-System unerlässlich.
- Verantwortlichkeiten festlegen: Benennen Sie einen zentralen Zollbeauftragten im Unternehmen.
- Stammdatenbank aufbauen: Erstellen und pflegen Sie eine Datenbank, in der alle Produkte mit ihrer korrekten Zolltarifnummer, einer detaillierten Warenbeschreibung und der Begründung für die Einreihung dokumentiert sind.
- 4-Augen-Prinzip etablieren: Jede Neueinreihung einer Ware sollte von einer zweiten qualifizierten Person überprüft werden.
- Mitarbeiter schulen: Sorgen Sie dafür, dass alle beteiligten Abteilungen (Einkauf, Logistik, Vertrieb) für die Bedeutung der Zolltarifnummer sensibilisiert sind.
Wann brauche ich Hilfe? Anwalt, Spediteur oder Zoll-Hotline
- Zoll-Hotline / IHK: Gut für erste, allgemeine Auskünfte. Diese sind jedoch niemals rechtsverbindlich und bieten keinen Schutz.
- Spediteur: Ein wichtiger Partner für die operative Abwicklung. Spediteure sind jedoch Logistiker, keine Juristen. Sie haften in der Regel nicht für die falsche Einreihung und können bei komplexen juristischen Abwägungen (Anwendung der AVs) nicht die nötige Tiefe bieten.
- Anwalt für Zollrecht: Ein spezialisierter Anwalt ist unverzichtbar bei:
- Komplexen Einreihungsfragen (z.B. Kits, unvollständige Anlagen, neue Technologien).
- Waren mit hohem Wert oder hohem Importvolumen.
- Der strategischen Vorbereitung und Beantragung einer vZTA.
- Insbesondere dann, wenn bereits Probleme mit dem Zoll bestehen (Zollprüfung, Einleitung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens).
Der Unterschied zwischen O&W Rechtsanwaltsgesellschaft und einem Spediteur liegt in der juristischen Bewertung, der Haftungsübernahme für die Beratung und der Fähigkeit, Sie vor Gericht zu vertreten.
Zollsätze optimieren durch korrekte Tarifierung
Die korrekte Tarifierung ist nicht nur eine Frage der Risikovermeidung, sondern auch eine strategische Chance. Oft gibt es für ein Produkt mehrere potenziell passende Tarifpositionen mit unterschiedlichen Zollsätzen. Die Fähigkeit, auf Basis der Allgemeinen Vorschriften und der einschlägigen Rechtsprechung juristisch sauber zu argumentieren, warum eine günstigere Position die zutreffendere ist, kann zu erheblichen legalen Einsparungen führen. Beispielsweise kann die Einreihung eines Produkts als „Teil“ einer Maschine anstatt als eigenständiges Produkt den Zollsatz erheblich beeinflussen. Dies ist eine strategische Aufgabe, die tiefes Expertenwissen erfordert, wie wir in unserem Beitrag zum Thema Zollsätze optimieren detailliert beschreiben.
Ausblick 2025: Aktuelle Änderungen und kommende Herausforderungen
Das Zollrecht ist dynamisch. Unternehmen müssen proaktiv bleiben, um compliant zu sein.
Die jährliche Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur
Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ändert sich jedes Jahr zum 1. Januar. Technologische Entwicklungen und neue Handelsströme führen dazu, dass neue Nummern geschaffen, alte gestrichen oder Inhalte verschoben werden. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Stammdaten zum Jahreswechsel zu überprüfen und zu aktualisieren. Eine Nummer, die 2024 korrekt war, kann 2025 bereits veraltet und somit falsch sein. Die Änderungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht und von Portalen wie der Germany Trade and Invest (GTAI) aufbereitet.
Verschärfte Gesetze und die wachsende Bedeutung von Compliance
Der Trend im internationalen Handel geht klar in Richtung strengerer Kontrollen und härterer Sanktionen. Insbesondere im Kontext von Sanktionslisten (z.B. Russland–Sanktionen) spielt die Zolltarifnummer eine entscheidende Rolle. Sie bestimmt oft, ob eine Ware überhaupt exportiert werden darf (Dual-Use) oder von einem Embargo betroffen ist. Eine korrekte Tarifierung ist somit auch ein zentraler Baustein der Exportkontrolle und der allgemeinen Unternehmens-Compliance. Die Rolle des Zollbeauftragten wird dadurch immer anspruchsvoller und für den Unternehmenserfolg kritischer.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Zolltarifnummer
Was ist eine Zolltarifnummer und wofür wird sie benötigt?
Direkte Antwort: Die Zolltarifnummer ist ein weltweit standardisierter Code, der jede Ware eindeutig klassifiziert, um Zollsätze, Steuern und Handelsregeln bei der Ein- und Ausfuhr korrekt anzuwenden. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Einfuhrabgaben, stellt sicher, ob für eine Ware Handelsbeschränkungen gelten und wird für die Außenhandelsstatistik benötigt.
Wer haftet bei der Verwendung einer falschen Zolltarifnummer?
Direkte Antwort: Für die Richtigkeit der Zolltarifnummer haftet grundsätzlich immer das anmeldende Unternehmen, nicht der Spediteur oder Lieferant. Die Geschäftsführung trägt die Organisationsverantwortung und kann bei Pflichtverletzungen, die zu Steuerverkürzungen führen, persönlich haftbar gemacht werden.
Welche Folgen drohen bei einer falschen Angabe der Zolltarifnummer?
Direkte Antwort: Die Folgen reichen von der Nachzahlung von Zöllen und Steuern für bis zu drei Jahre über empfindliche Bußgelder wegen leichtfertiger Steuerverkürzung bis hin zu Strafverfahren wegen vorsätzlicher Zollhinterziehung. Zusätzlich können Lieferverzögerungen, der Verlust von zollrechtlichen Vereinfachungen (z.B. AEO-Status) und Reputationsschäden drohen.
Wie finde ich die korrekte Zolltarifnummer für meine Ware?
Direkte Antwort: Die korrekte Nummer finden Sie durch eine systematische Recherche im Elektronischen Zolltarif (EZT-Online) des deutschen Zolls. Dieser Prozess basiert auf einer präzisen, technischen Warenbeschreibung und der korrekten Anwendung der Allgemeinen Vorschriften zur Tarifierung. Für 100%ige und rechtlich bindende Sicherheit bei hohem Warenwert oder komplexen Gütern sollten Sie eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.
Fazit: Machen Sie die Zolltarifnummer zur Chefsache
Die Zolltarifnummer ist weit mehr als eine administrative Kennzahl. Sie ist ein strategisches Thema mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Implikationen, das direkt die Geschäftsführung betrifft. Ein reaktiver Ansatz, der auf die Korrekturen durch Spediteure oder den Zoll hofft, ist grob fahrlässig und gefährdet Ihr Unternehmen.
Ein proaktiver Ansatz durch die Etablierung klarer interner Prozesse, den gezielten Aufbau von Know-how und die strategische Nutzung von Instrumenten wie der Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) ist kein reiner Kostenfaktor, sondern eine entscheidende Investition in die unternehmerische Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Die Verantwortung für eine funktionierende Zoll-Compliance liegt bei der Unternehmensleitung. Nehmen Sie diese Verantwortung ernst.
Haben Sie komplexe Tarifierungsfragen, stehen Sie vor einer Zollprüfung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Schaffung von Rechtssicherheit in Ihrer Lieferkette? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und schützen Sie Ihr Unternehmen vor teuren Überraschungen.
Dieser Artikel wurde am 6. September 2025 erstellt. Er wurde am 12. September 2025 aktualisiert
Ihr Ansprechpartner
Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.