Unsere Anwälte optimieren Ihre Zollsätze, damit Sie Einfuhrabgaben sparen

Manche Unternehmen zahlen zu viel Zoll. Das kann in Unwissenheit passieren, weil man einfach eine vorgegebene Zolltarifnummer verwendet hat, ohne diese zu hinterfragen. Nach vielen Jahren kommt niemand mehr auf die Idee, die verwendete Nummer anzuzweifeln. Hier kommt die Zoll-Optimierung ins Spiel. Unsere Anwälte prüfen, ob Sie zu viel bezahlen und schlagen legale und sichere Optimierungen vor.

Für eine unverbindliche Anfrage, wie Sie Ihre Einfuhrabgaben und Zollsätze optimieren können, kontaktieren Sie uns bitte direkt telefonisch oder per E-Mail.

Anwaltliche Leistungen zur Optimierung Ihrer Zolltarifnummer

Die Rechtsanwälte von O&W Rechtsanwälte in Hamburg beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit der Optimierung Ihrer Zollsätze. Dazu gehört, z.B.

  1. Prüfung und Gestaltung der Zolltarifnummer für eingeführte Produkte
  2. Nutzung von Freihandelsabkommen  zur günstigeren Einfuhr
  3. Zentrale Verwaltung der Tarifnummern für neue Produkte
  4. Optimierung des Cashflows durch günstigere Zollsätze
  5. Durchsicht aller verwendeter Zolltarifnummern im Hinblick auf Optimierungspotential
  6. Durchsetzung der optimalen Zolltarifnummer gegenüber der Zollverwaltung
  7. Einspruchsverfahren bei Zollbehörden, wenn kein Einlenken erfolgt
  8. Beantragung von verbindlicher Zolltarifauskunft (vZTA)
  9. Zentrales Management Ihrer Zollbescheide und Zollnummern

Überblick über Optimierungsmöglichkeiten der Zollnummer

Den gezahlten Drittlandszoll zu optimieren, gehört für die Anwälte von O&W Rechtsanwälte zu einer zentralen Aufgabe. Auch wenn nur wenige Prozente zwischen den unterschiedlichen Drittlandszöllen liegen – über das Volumen der importieren Waren können sich schnell Differenzen der Zollzahlungen ergeben, die mehrere hunderttausend bis zu mehreren Millionen betragen.

Die Optimierung Ihrer Zollsätze besteht aber nicht nur aus der Anmeldung der zutreffenden Codenummer und der richtigen Ermittlung des Zoll-Abgabensatzes. Vielmehr müssen auch folgende Komponenten im Auge behalten werden:

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Zollnummern zu optimieren und unsere Anwälte sprechen diese mit Ihnen gerne durch. So gibt es entweder die Möglichkeit, eine andere Zollnummer zu wählen. Andererseits bestehen auch Handelsabkommen oder internationale Vereinbarungen, die den graduellen Abbau von Zöllen vorsehen.

Zu nennen ist hier z.B. das Abkommen für Informationstechnologie (ITA), das seit Juli 2016 schrittweise umgesetzt wird. Um die 50 Länder, die WTO-Mitglied sind (dazu gehört auch die EU) haben beschlossen, für 201 Produkte, die zur Informationstechnologie gehören, die Zölle stückweise abzubauen.

Insofern kann die Argumentation zugunsten einer anderen Tarifnummer günstiger sein, wenn absehbar ist, dass Zölle demnächst abgebaut werden. Unsere Anwälte kennen die aktuellen Entwicklungen und können Sie beraten.

Wussten Sie schon?

Die Optimierung der Zolltarifnummer kann auch beim Export eine Rolle spielen. Denn eventuell können Sie EU-Ursprung einer von Ihnen hergestellten Ware bescheinigen, wenn eine andere Zolltarifnummer verwendet wird. Denn die Zolltarifnummer ist maßgeblich für die Frage, wann ein Produkt EU-Ursprung hat. Das kann Ihrem Kunden bei der Einfuhr Geld sparen und ein Wettbewerbsvorteil sein.

Zolltarife und Prozesse optimieren

Zoll zu sparen geht nur, wenn das Unternehmen einen sicheren Umgang mit dem Zolltarif und Zollbestimmungen aufweist. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, die Zollprozesse in die täglichen Abläufe des Einkaufs, Vertriebs oder der Logistik zu integrieren. Wir nehmen eine genaue Analyse des Ist-Zustandes im Vorfeld der Beratung auf und tragen dafür sorge, dass eine klaren und hinterlegbare Kommunikationsstruktur geschaffen wird.

Darüber hinaus leisten unsere Anwälte zur Zolltarif-Optimierung:

  • die Einführung einer unternehmensspezifischen Zollstrategie
  • In-House Weiterbildungen für Zollverantwortliche, Mitarbeiter aus dem Einkauf und Vertrieb und andere Mitarbeiter
  • die schnelle Umsetzung gesetzlicher Änderungen

Sprechen Sie uns gerne direkt an, um zu besprechen, wie wir gezahlte Zollsätze für Ihre Produkte optimieren können.

Für Unternehmen: 15 Minuten kostenlose Erstberatung+49 40 369615-0oder Telefontermin sichern

 

Dieser Artikel wurde am 2. Februar 2019 erstellt. Er wurde am 15. August 2019 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.