Als Ihr Rechtsanwalt für Transportrecht in Hamburg berät O&W Frachtführer, Speditionen und Versicherungen.

Das Transportrecht spielt in der globalisierten Wirtschaft eine besonders große Rolle.

Aus diesem Grunde hat sich O&W seit mehr als 37 Jahren auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert.

Fragen zum Transportrecht?

Unsere Rechtsanwälte aus Hamburg für Transportrecht beratenn Sie umfassend in allen Fragen zum nationalen und internationalen Transportrecht. Kontaktieren sie uns gerne telefonisch +49 40 369615-0. Wir sind Montags – Freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr für Sie da

Fachanwalt Transport- und Speditionsrecht Hamburg

Wir bieten nicht nur normale anwaltliche Beratung sondern sind Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Frau Sanz und Herr Dr. Wegner führen diesen Titel. Die Kanzlei weist Expertise seit 37 Jahren im Transportrecht auf.

Die Beratung von O&W Rechtsanwälte im Bereich des Transportrechts bezieht sich auf alle typischen Fragen in diesem Bereich. Die Kanzlei vertritt die handelnden Markteilnehmer im Rahmen des:

Auch die nationalen und internationalen Binnenschiffstransporte (CMNI) sowie die dazugehörigen Haftungsbeschränkungsverfahren (z.B. CLNI) sind Teil der Tätigkeit von O&W.

Die Gestaltung von Logistikverträgen, deren versicherungsvertragliche Absicherung und die rechtliche Auseinandersetzung mit den sich daraus ergebenden Problemen hat eine erhebliche Bedeutung.

Das Transportrecht ist zudem eng mit dem Recht der Transportversicherung und der Verkehrshaftungsversicherung verzahnt. Die Anwälte von O&W sind auch auf das Versicherungsrecht im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Transporten spezialisiert.

Darüber hinaus führen wir für Speditionen Inkasso von Frachtforderungen oder sonstigen Speditionsansprüchen kostengünstig mit Hilfe unseres digitalen Speditionsinkassos durch.

Rechtsanwalt Transportrecht Hamburg berät Spediteure im Transportrecht

HGB Transportrecht

Das HGB Transportrecht regelt das Transportrecht bei innerdeutschen Transporten oder wenn die beteiligten Unternehmen deutsches Recht vereinbart haben.

Das HGB Transportrecht unterscheidet zwischen Frachtverträgen, Speditionsverträgen und Lagerverträgen, wobei es noch weitere Verträge gibt, namentlich

Das Transportrecht nach HGB wurde mittels des Transportrechtsreformgesetz 1998 umfassend reformiert. Die Änderungen wurden aber direkt ins Transportrecht des HGB eingefügt, sodass das Transportrechtsreformgesetz selbst keine Rolle spielt.

Die Rechtsanwälte von O&W beraten seit mehr als 37 Jahren zum HGB Transportrecht.

CMR Transportrecht

Das CMR Transportrecht kommt dann zur Anwendung, wenn grenzüberschreitende Straßentransporte stattfinden. Die Regelungen der CMR verdrängen das nationale Transportrecht soweit die CMR gilt und sind im Vertragsverhältnis zwischen Absender und Frachtführer bindend.

Die Rechtsanwälte von O&W beraten seit mehr als 37 Jahren zum CMR Transportrecht.

Das CMR Transportrecht regelt fast alle Aspekte, wie auch das Transportrecht nach HGB. Es lässt aber einige Lücken (z.B. ist Standgeld nicht in der CMR geregelt). In diesen Fällen gilt ergänzend das nationale Transportrecht.

Internationales Transportrecht

Bei grenzüberschreitenden Transporten werden die nationalen Vorschriften des HGB durch internationale Abkommen verdrängt.

In diesen Fällen ist eine Rechtsberatung durch Rechtsanwälte nötig, die auf das internationale Transportrecht spezialisiert sind.

Es muss im internationalen Transportrecht geprüft werden, welche internationale Abkommen jeweils Anwendung finden. Diese Abkommen können beispielsweise sein:

Dieser Artikel wurde am 2. Juni 2013 erstellt. Er wurde am 19. Juli 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt, Partner
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.