Im Handelsrecht beraten wir Kaufleute zu allen Fragen rund um den nationalen und internationalen Handel. Sei es die Vertragsgestaltung von Handelsverträgen oder die Beratung bei Streitigkeiten im Rahmen der Erfüllung von Handelsgeschäften. Im Bereich des Handelsrechtes spielen oft auch Handelsbräuche eine wichtige Rolle, sodass es Sinn macht, einen auf das Handelsrecht spezialisierten Anwalt heranzuziehen, der sich mit diesen Besonderheiten auskennt.
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Zu unseren Tätigkeiten gehören auch Streitigkeiten in Bezug auf Handelsvertreter, Vertragshändler oder andere in die Vertriebsorganisation eingebundene Unternehmen. Wir sorgen dafür, dass Kaufleute wirtschaftlich sinnvollen Rechtsschutz erhalten und tragen nötigenfalls Streitigkeiten vor Gericht aus – dieses aber in der Regel erst, wenn außergerichtliche Verhandlungen gescheitert sind. Denn die Aufrechterhaltung guter Geschäftsbeziehungen sollte stets im Vordergrund stehen.