Unternehmen, die mit dem Hauptzollamt Münster Schwierigkeiten haben, können auf die Erfahrung von O&W Rechtsanwälte zurückgreifen.
Die Zollanwälte von O&W haben schon eine Vielzahl von Unternehmen gegenüber dem Hauptzollamt Münster vertreten.
In der Regel kommt es zu Streitigkeiten mit dem Hauptzollamt Münster, wenn es um Ursprungsprüfungen und Präferenzprüfungen geht. Unsere Anwälte für Zollrecht für Münster helfen Ihnen gerne.
Kontaktdaten HZA Münster (ohne Gewähr)
Linus-Pauling-Weg 1 – 5
48155 Münster
Telefon: 0251 4814-0
Fax: 0251 4814-1000
Anwalt für Zollrecht Münster
Sollten Sie mit dem Zoll in Münster Schwierigkeiten haben, so empfiehlt sich in der Regel zunächst ein direktes Gespräch mit dem Zollbeamten.
Sollte dieses nicht fruchtbar sein, können Sie uns jederzeit einschalten. Wir helfen gegenüber dem HZA Münster. Alle Anwälte, die bei O&W Rechtsanwälte arbeiten verfügen über umfassende Erfahrungen mit dem HZA Münster, so z.B.
- bei Präferenzprüfung durch das HZA Münster
- durch das HZA Münster eingeleitete Straf- und Bußgeldverfahren
- durch persönliche Verhandlungen mit Zollbeamten des Hauptzollamtes Münster
Sprechen Sie unsere Anwälte an, die alle umfassende Erfahrungen mit dem HZA Münster haben und Ihnen direkt weiterhelfen können. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 40 369615-0.
Was macht das HZA Münster?
Zu den Hauptaufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich vom Hauptzollamt Münster fallen, gehören die
- Bewilligung des laufenden Zahlungsaufschubs der Hauptzollämter Aachen, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Gießen, Köln und Krefeld
- Bewilligung von Stundungen
- Anforderung und Erlass von Stundungs-, Säumnis-, Verzugs- oder Kreditzinsen und Säumniszuschlägen sowie Vollstreckung der daraus resultierenden Geldforderungen im Zusammenhang mit dem vom Hauptzollamt Münster bewilligten laufenden Zahlungsaufschub aller Hauptzollämter bundesweit
- Erfassung, die Auswertung, die Ergänzung und die Weiterleitung aller ein- und ausgehenden Nachprüfungsersuchen von Präferenznachweisen und Echtheitsbescheinigungen oder Echtheitszeugnissen
- Mitteilung von Prüfungsergebnissen außerhalb förmlicher Nachprüfungsersuchen an die Zollbehörden der Einfuhrstaaten aller Hauptzollämter bundesweit
- Zollprüfungen, Präferenzprüfungen und Außenprüfungen, einschließlich Überwachungsmaßnahmen des Hauptzollamts Dortmund,
- Außenwirtschaftsprüfungen und Marktordnungsprüfungen, einschließlich Überwachungsmaßnahmen der Hauptzollämter Bielefeld und Dortmund
- Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer der Hauptzollämter Aachen und Düsseldorf, des Hauptzollamts Köln, mit Ausnahme der kreisfreien Stadt Köln, und des Hauptzollamts Bielefeld für den Kreis Warendorf
- Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Bielefeld und Dortmund.
Bei dem Hauptzollamt Münster besteht außerdem die Besonderheit, dass keine Abfertigungen im Zollverkehr vorgenommen werden.
Das Hauptzollamt Münster übt darüber hinaus die Aufsicht über die nachgeordneten Zollämter aus.
Die Zollämter, die in den Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Münster fallen sind:
- Zollamt Bocholt
- Zollamt Coesfeld
- Zollamt Eulerstraße
- Zollamt Flughafen
- Zollamt Rheine
Zollprüfung & Präferenzprüfung Hauptzollamt Münster
Das Hauptzollamt Münster führt bei Unternehmen auch Zollprüfungen, Präferenzprüfungen, Außenprüfungen, Außenwirtschaftsprüfungen und Marktordnungsprüfungen durch.
Das HZA Münster versendet im Vorfeld Prüfungsanordnungen an Unternehmen und besucht die Unternehmen sodann auch im Rahmen der Zoll- oder Präferenzprüfung vor Ort.
Für die Zollprüfung sollten Unternehmen die folgenden Unterlagen bereithalten:
- Kaufverträge, Rechnungen und Lieferscheine,
- Lagerbestandsaufzeichnungen,
- Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen,
- Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen,
- Zugriff auf die Buchungskonten,
- Einfuhrabgabenbescheide,
- Frachtpapiere,
- Speditionsabrechnungen,
- Ursprungsnachweise,
- Summen- und Saldenlisten,
- Kontenplan,
- Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerkonten,
- Kreditorenkonten,
- Jahresabschlüsse,
- Ausfuhrunterlagen,
- Handelsregisterauszug
Bei der Präferenzprüfung können Fragen auftauchen wie z.B.
- Besaß die Ware den Ursprung, der in der Ursprungserklärung angegeben wurde?
- Fand bei der Ware eine wesentliche Be- oder Verarbeitung nach den jeweiligen Listenbedingungen / Positionswechsel statt?
- Durfte der Ausführer die Ursprungserklärung der Ware auf einem Handelspapier ausfertigen?
- Liegen Lieferantenerklärungen vor?
- Korrekte Anwendung der Bewilligung „Ermächtigter Ausführer“?
Weil die Zollprüfer des HZA Münster oft große Erfahrung mit Einfuhrvorgängen haben, erkenn sie typische Fehler im Import- oder Exportgeschäft oft auf den ersten Blick. Ergibt der Zollprüfungsbericht Beanstandungen, kann es zu Nachzahlungen von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder Antidumpingzöllen kommen.
O&W Rechtsanwälte berät Unternehmen aus Münster bei Zollprüfungen, die über das HZA Münster veranlasst werden und ist in Zweifelsfragen auch vor Ort, um die Auffassung des Unternehmens gegenüber den Zollprüfern zu vertreten.
Sprechen Sie unsere Anwälte gerne an, wie diese Ihnen helfen können. Wir übernehmen gerne die Vertretung und Verteidigung von Ihrem Unternehmen bei Verfahren des HZA Münster.
Dieser Artikel wurde am 23. September 2021 erstellt. Er wurde am 28. Oktober 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
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RechtsanwaltABC-Str. 2120354 HamburgRechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.