Rechtsanwälte für Zollrecht vertreten Sie vor dem Hauptzollamt Hannover
Das Hauptzollamt Hannover ist eines der wichtigsten Zollämter in Deutschland. Es ist in der Landeshauptstadt des Landes Niedersachsen ansässig und nimmt von dort aus seine Aufgaben wahr. Das HZA Hannover ist gerade deswegen so wichtig, weil es bundesweit für die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften und verbindlichen Ursprungsauskünften verantwortlich ist.
Die Kontaktdaten des HZA Hannover lauten derzeit wie folgt (ohne Gewähr):
Hauptzollamt Hannover (HZA Hannover)
Hackethalstraße 7
30179 Hannover
Telefon: +49 511 37414-0
Verbindliche Zolltarifauskunft vom HZA Hannover
Unternehmen können einen Antrag auf eine verbindliche Zolltarifauskunft beim Hauptzollamt Hannover stellen. Mit einer solchen Auskunft wird die Zolltarifnummer verbindlich festgeschrieben. Diese Auskunft bindet Unternehmen und Zollbehörden gleichermaßen für drei Jahre. Dementsprechend wird von Hannover aus für ganz Deutschland und Europa die Zolltarifnummer auf Antrag des Unternehmens festgeschrieben.
Wenn Unternehmen mit ihrer Auskunft nicht einverstanden sind, müssen sie gegen das Hauptzollamt Hannover Einspruch einlegen und gegen dieses Hauptzollamt notfalls auch prozessieren.
Häufig drängen Zollprüfer auch darauf, dass Unternehmen sich beim HZA Hannover eine Zolltarifauskunft organisieren sollen. Insofern stellt sich das Hauptzollamt in Hannover gewissermaßen als Schlüsselstelle für die Ermittlung von Zolltarifnummern dar.
In manchen Fällen, macht eine solche Zolltarifauskunft aber keinen Sinn, sodass sorgsam mit anwaltlicher Hilfe vor Beantragung Nutzen und Risiken abgewogen werden sollten.
Weitere Aufgaben des Hauptzollamtes
Das Hauptzollamt in Hannover hat aber auch noch weitere wichtige Aufgaben.
Teilweise sind durch Rechtsakte bestimmte Zuständigkeiten auf das Hauptzollamt Hannover von anderen Hauptzollämtern übertragen worden. Dieses Hauptzollamt ist daher auch noch für die weiteren Aufgaben zuständig:
- die Bewilligung und den Widerruf des laufenden Zahlungsaufschubs und die Verwaltung der dafür erhobenen Sicherheiten aus dem Bereich der Hauptzollämter Berlin, Bielefeld, Braunschweig, Dresden, Frankfurt / Oder, Magdeburg, Osnabrück und Potsdam.
- Vergütung der Energiesteuer der Hauptzollämter Braunschweig, Magdeburg und Osnabrück.
- die Bewilligung von Stundungen, die Anforderung und den Erlass von Säumniszuschlägen sowie die Vollstreckung der daraus resultierenden Geldforderungen im Zusammenhang mit dem vom Hauptzollamt Hannover bewilligten laufenden Zahlungsaufschub
- Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer (auch aus dem Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Oldenburg)
Vertretung gegenüber dem HZA Hannover
O&W Rechtsanwälte vertritt Unternehmen gegenüber dem Hauptzollamt Hannover seit vielen Jahren. Alle Anwälte von O&W aus dem Bereich Zollrecht verfügen über
- langjährige Erfahrung mit den Behördenmitarbeitern beim Hauptzollamt Hannover
- gute persönliche Kontakte zu den Sachbearbeitern
- spezielle Expertise bei der Beantragung und den Rechtsmitteln bezüglich verbindlicher Zolltarifauskünfte und verbindlicher Ursprungsauskünfte
Sprechen Sie unsere Anwälte für Zollrecht gerne an und erörtern Sie, wie wir Ihnen gegenüber dem Hauptzollamt in Hannover helfen können.
Dieser Artikel wurde am 9. Februar 2019 erstellt. Er wurde am 21. November 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
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RechtsanwaltABC-Str. 2120354 HamburgRechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.