Unternehmen, die mit dem Hauptzollamt Itzehoe Schwierigkeiten haben, können auf die Erfahrung von O&W Rechtsanwälte zurückgreifen.
Die Zollanwälte von O&W haben schon eine Vielzahl von Unternehmen gegenüber dem Hauptzollamt Itzehoe vertreten.
In der Regel kommt es zu Streitigkeiten mit dem Hauptzollamt Itzehoe, wenn es um zollrechtliche Versandverfahren geht. Unsere Anwälte für Zollrecht für Itzehoe helfen Ihnen hier bei Streitigkeiten mit dem Zoll gerne weiter.
Kontaktdaten HZA Itzehoe (ohne Gewähr)
Kaiserstraße 14 a
25524 Itzehoe
Telefon: 04821 902-0
Fax: 04821 902-1001
Anwalt für Zollrecht Itzehoe
Sollten Sie mit dem Zoll in Itzehoe Schwierigkeiten haben, so empfiehlt sich in der Regel zunächst ein direktes Gespräch mit dem Zollbeamten.
Sollte das nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie uns jederzeit einschalten. Wir helfen gegenüber dem HZA Itzehoe. Alle Anwälte, die bei O&W Rechtsanwälte arbeiten verfügen über umfassende Erfahrungen mit dem HZA Itzehoe, so z.B.
- bei Versandverfahren durch das HZA Itzehoe
- durch das HZA Itzehoe eingeleitete Straf- und Bußgeldverfahren
- durch persönliche Verhandlungen mit Zollbeamten des Hauptzollamtes Itzehoe
Sprechen Sie unsere Anwälte an, die alle umfassende Erfahrungen mit dem HZA Itzehoe haben und Ihnen direkt weiterhelfen können. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 40 369615-0.
Was macht das HZA Itzehoe?
Zu den Hauptaufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich vom Hauptzollamt Itzehoe fallen, gehören die
- Suchverfahren im Rahmen zollrechtlichen Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren
- Festsetzung und Erhebung Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Kiel für:
die Kreise Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Flensburg, Segeberg und Stormarn, des Hauptzollamts Oldenburg für die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven und die Landkreise Ammerland, Cuxhaven, Friesland, Stade, Wesermarsch und des Hauptzollamts Bremen für den Landkreis Cuxhaven - Straf- und Bußgeldsachen des Hauptzollamts Kiel.
Bei dem Hauptzollamt Itzehoe besteht außerdem die Besonderheit, dass keine Abfertigungen im Zollverkehr vorgenommen werden.
Das Hauptzollamt Itzehoe übt darüber hinaus die Aufsicht über die nachgeordneten Zollämter aus.
Die Zollämter, die in den Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Itzehoe fallen sind:
- HZA Itzehoe – Abfertigungsstelle
- ZA Brunsbüttel
- ZA Flensburg
- ZA Hamburg-Flughafen
- ZA Helgoland
- ZA Husum
- ZA Pinneberg
Versandverfahren beim Hauptzollamt Itzehoe
Einer der Schwerpunkte beim Hauptzollamt Itzehoe sind die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren.
Zu den zollrechtlichen Versandverfahren gehören u.a.
- das Unionsversandverfahren und Gemeinsame Versandverfahren,
- TIR – Internationaler Strassentransit und
- ATA – Carnet: Vorübergehende Verwendung
Das zollrechtliche Versandverfahren (VV) gehört zu den Zollverfahren und erleichtert die Warenbeförderung zwischen zwei Orten in einem Zollgebiet, über ein anderes Zollgebiet oder zwischen zwei oder mehr Zollgebieten.
Über das zollrechtliche Versandverfahren können Zölle, Steuern und handelspolitische Maßnahmen bei der Einfuhr ausgesetzt werden und an den eigentlichen Ziel- oder Bestimmungsort verlagert werden.
Unternehmen können dabei aber auch dem Risiko einer ungewollten Zollschuldentstehung begegnen.
Ein sogenanntes Suchverfahren wird nämlich dann eingeleitet, wenn bei den Zollbehörden des Abgangslands innerhalb der Frist für die Gestellung der Waren bei der Bestimmungszollstelle keine „Ankunftsanzeige“ oder innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der „Ankunftsanzeige“ keine „Kontrollergebnisnachricht“ eingegangen ist.
Ziel der Zollbehörde ist dabei insbesondere, sich alle zur Erledigung des Versandverfahrens erforderlichen Informationen zu beschaffen, um
- die Umstände des Entstehens der Zollschuld festzustellen
- den Zollschuldner zu ermitteln
- die für die Erhebung der Schuld zuständigen Zollbehörden festzustellen.
Wird ein Versandverfahren stillschweigend oder förmlich beendet, können die Zollbehörden wie das Hauptzollamt Itzehoe immer noch den Inhaber des Versandverfahrens oder Bürgen zur Zahlung verpflichten.
Dies kann dann der Fall sein, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt unter Beachtung der Verjährungsfristen für die Abgabenerhebung herausstellt, dass das Verfahren tatsächlich nicht beendet war oder andere Unregelmäßigkeiten bei einzelnen Versandverfahren festgestellt wurden.
Sprechen Sie unsere Anwälte gerne an, wie diese Ihnen helfen können. Wir übernehmen gerne die Vertretung und Verteidigung von Ihrem Unternehmen bei Verfahren des HZA Itzehoe.
Dieser Artikel wurde am 24. September 2021 erstellt. Er wurde am 28. Oktober 2021 aktualisiert
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