Ärger mit dem Hauptzollamt Dresden? Unsere Anwälte beraten und vertreten sie gegenüber dem HZA Dresden

Das Hauptzollamt in Dresden (HZA Dresden) gehört zu den wichtigen Hauptzollämtern in Deutschland. den schließlich wird über dieses Hauptzollamt ein großer Teil der Luftfracht abgewickelt, da das HZA Dresden auch für den Flughafen Leipzig/Halle zuständig ist. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten mit diesem Hauptzollamt, beraten unsere Zollanwälte Sie gerne. Auch wenn ein Einspruch gegen einen Bescheid des HZA Dresden eingelegt werden soll, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Ebenso beraten wir, wenn es zu einem Strafverfahren oder Bußgeldbescheid des HZA Dresden gekommen ist oder sich dieses abzeichnet.

Zuständigkeit des HZA Dresden

Zu dem Hauptzollamt Dresden gehören verschiedene Zollämter, die für die Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung zuständig sind. das Hauptzollamt Dresden überwacht, ob diese Zollämter ordnungsgemäß arbeiten und korrigiert deren Entscheidungen und Einfuhrabgabenbescheide gegebenenfalls, wenn der Beteiligte Einspruch einlegt. Zu den nachgeordneten Zollämtern gehören:

Verzollung am Flughafen Leipzig/Halle über das HZA Dresden

Das Hauptzollamt ist deswegen so wichtig,weil es für die Luftfracht an den Flughäfen Dresden und Leipzig zuständig ist. Das Zollamt Flughafen Dresden und das Zollamt Flughafen Leipzig ist das Einfallstor für Importsendungen in die EU.M it einem Frachtaufkommen von mehr als 1,2 Million Tonnen im Jahr 2018 zählt der Flughafen Leipzig/Halle zu den Top Fünf der Cargo-Hubs in Europa und ist die Nummer Zwei in Deutschland. Das Hauptzollamt Dresden ist daher gerade für Luftfrachtsendungen äußerst wichtig.

Importsendungen in die EU, die mit dem Flugzeug per Luftfracht über Leipzig/Halle nach Deutschland gelangen, werden also von den dem Hauptzollamt Dresden nachgeordneten Dienststellen abgefertigt. Kommt es also zu Meinungsverschiedenheiten mit diesem Hauptzollamt im Rahmen der Zollabfertigung, so müssen Unternehmen dieses Hauptzollamt zum Beispiel davon überzeugen, dass die gewählte Zolltarifnummer richtig ist oder alle anderen Vorschriftendes Zollrechts eingehalten worden sind.

Verfolgung von Straftaten durch das HZA Dresden

das Hauptzollamt Dresden ist auch für die Verfolgung von Straftaten im Bereich der Einfuhr und Ausfuhr zuständig. Das Hauptzollamt übernimmt in sofern die Aufgaben der Staatsanwaltschaft, bis ist dieses Verfahren in größeren Fällen an die Staatsanwaltschaft selbst abgibt. Werden also unzutreffende Erklärungen einen Rahmen der Einfuhr oder Ausfuhr abgegeben und erfolgte das im Rahmen des Zuständigkeitsgebietes des Hauptzollamtes Dresden, so kann diese Zollbehörde auch ein Strafverfahren (z.B. wegen Steuerhinterziehung) oder ein Bußgeldverfahren einleiten.

Jeder, der einen Anhörungsbogen oder eine Befragung vom Hauptzollamt Dresden erhalten hat, sollte daher sicherstellen, dass er sich nicht selbst belastet und einen erfahrenen Anwalt im Zollstrafrecht heranziehen, um die weitere Strategie zu besprechen.

Weitere Zuständigkeiten

Das Hauptzollamt Dresden ist darüber hinaus auch für die Agrardieselverbilligung zuständig.  Darüber hinaus ist es auch für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohngesetz zuständig. Im Rahmen von regelmäßig durchgeführten Razzien wird die Einhaltung des Mindestlohngesetzes geprüft.

Auch sind die Zuständigkeiten für die Entlastung von der Energiesteuer nach § 103 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung beim Hauptzollamt Dresden fast bundesweit gebündelt. kommt es zudem zu Unregelmäßigkeiten im Rahmen von Versandverfahren, leitet die Zollverwaltung ein sogenanntes Suchverfahren ein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Sendung im T1 Versandverfahren nicht ordnungsgemäß gestellt und damit das Versandverfahren beendet wird. das Hauptzollamt Dresden erlässt daher häufig auch Einfuhrabgaben Bescheide wegen nicht beendeter Versandverfahren, z.B. im gemeinschaftlichen Versandverfahren, gemeinsamen Versandverfahren oder im Versandverfahren mit Carnets TIR.

Anwaltliche Vertretung gegenüber dem HZA Dresden

Unsere Anwälte vertreten sie gerne, wenn Sie Probleme mit dem Hauptzollamt in Dresden haben. In der Vergangenheit haben wir Unternehmen beispielsweise bei den folgenden Fragestellungen beraten:

Sprechen Sie unsere Zollanwälte gerne an, damit wir unverbindlich mit Ihnen besprechen können, wie wir gegenüber dem HZA Dresden Ihrem Unternehmen helfen können.

Dieser Artikel wurde am 14. April 2019 erstellt. Er wurde am 26. April 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.