Aufforderung zur Nachzahlung oder Prüfungsanordnung vom HZA Koblenz erhalten? Unsere Anwälte für Zollrecht Koblenz helfen!
Die Zollanwälte von O&W Rechtsanwälte vertreten Sie gegenüber dem HZA Koblenz.
Speziell Unternehmen, die in der Umgebung von Koblenz oder Mainz angesiedelt sind, weisen Berührungspunkte mit dem Hauptzollamt Koblenz auf.
Unsere Anwälte für Zollrecht Koblenz beraten und vertreten sie im Hinblick auf diese Zollbehörde.
Wir wehren Zahlungen an das HZA Koblenz ab, begleiten Zollprüfungen in Koblenz und Umgebung und verteidigen sie in Strafverfahren oder Bußgeldverfahren des HZA Koblenz.
Zuständigkeiten des Hauptzollamt in Koblenz
Das Hauptzollamt der Koblenz ist als sogenanntes Binnenzollamt speziell für die Überwachung von Unternehmen aus der Region zwischen Bonn und Frankfurt zuständig. Zum Zuständigkeitsbereich dieser Behörde gehören beispielsweise
- Koblenz,
- Mainz und Trier;
- die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Trier-Saarburg und der Westerwaldkreis.
Unternehmen haben mit dem Hauptzollamt Koblenz vorhanden Berührungspunkte, wenn er diese Behörde eine Zollprüfung anordnet. Auch können von hier aus Zoll-Strafverfahren oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden. zudem ist dieses Hauptzollamt dafür zuständig, Schwarzarbeit und die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zu kontrollieren. Das HZA Koblenz hat zudem eine eigene Vollstreckungsabteilung, von der aus die Zwangvollstreckung erfolgt.
Das Hauptzollamt Koblenz hatte zudem einige nachgeordnete Zollämter, zu diesen gehören:
- Zollamt Hahn-Flughafen
- Zollamt Idar-Oberstein
- Zollamt Mainz
- Zollamt Mainz – DO Bingen
- Zollamt Rheinhafen
- Zollamt Trier-Ehrang
- Zollamt Trier-Ehrang – Dienstort (DO) Wittlich
Zollprüfung HZA Koblenz
Das Hauptzollamt in Koblenz hat auch einen eigenen Prüfungsdienst. Jedes Unternehmen, das importiert oder exportiert, unterliegt der Steueraufsicht. Dementsprechend möchte die Zollverwaltung sichergehen, dass es nicht zu Verstößen im Hinblick auf Vorschriften des Unionszollkodex oder des allgemeinen Steuerrechts kommt. Unternehmen werden deswegen regelmäßig, meist alle drei Jahre, von dem für Sie zuständigen Hauptzollamt im Rahmen einer Zollprüfung geprüft.
Für Unternehmen, die im Umkreis von Mainz oder Koblenz ansässig sind, ist das Hauptzollamt Koblenz zuständig. Wenn Sie eine Prüfungsanordnung des HZA Koblenz erhalten haben oder die Zollprüfung nicht so verläuft, wie von Ihnen erwartet, so stehen unsere Zollanwälte gerne zu Ihrer Verfügung.
Wir haben bereits mehrere Unternehmen bei Zollprüfungen dieser Zollbehörde begleitet und auch Nachzahlungen an das HZA Koblenz erfolgreich abgewehrt.
Ihr Ansprechpartner
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RechtsanwaltABC-Str. 2120354 Hamburg