Die Zollanwälte von O&W Rechtsanwälte vertreten Sie vor dem Hauptzollamt Hamburg
Das Hauptzollamt Hamburg ist das wichtigste Hauptzollamt für den gesamten Raum Hamburg. Alle Unternehmen, die entweder über den ehemaligen Freihafen Hamburg einführen oder ihren Firmensitz in Hamburg haben, werden vom Hauptzollamt Hamburg betreut. Da das HZA Hamburg auch für den Hamburger Hafen zuständig ist, erfolgen zahlreiche Zollverfahren über dieses Hauptzollamt. Gute Kontakte zu diesem Amt sind daher unerlässlich, wenn Unternehmen ihre Importe über Hamburg abwickeln.
Der Flughafen Hamburg bleibt aber vom Zuständigkeitsbereich des HZA Hamburg ausgenommen. Einfuhren über den Flughafen werden vom HZA Itzehoe abgewickelt.
Kontaktdaten HZA Hamburg(ohne Gewähr):
Hauptzollamt Hamburg
Koreastraße 4
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 80003-0
Fax: +49 40 80003-1200
E-Mail: poststelle.hza-hamburg@zoll.bund.de
Homepage: www.zoll.de
Zusammenlegung HZA Hamburg
Das HZA Hamburg existiert aber erst seit dem 01.01.2019. Vorher gab es das HZA Hamburg-Hafen, HZA Hamburg-Jonas und HZA Hamburg-Stadt. Die Tätigkeiten der Zollverwaltung waren auf diese drei Hauptzollämter verteilt. Das HZA Hamburg-Hafen war traditionell für Zollbescheide zuständig und die damit verbundenen Einspruchsverfahren. Das HZA Hamburg-Jonas war mit der Thematik der Ausfuhrerstattung für Marktordnungswaren betraut. Das HZA Hamburg-Stadt betreute Unternehmen hingegen bei Bewilligungen und führte die Strafverfahren und Bußgeldverfahren durch.
Von der Hamburger Wirtschaft wurden in der Vergangenheit Doppelkontrollen, Doppelanmeldungen und weite Anfahrtswege angeprangert. Unternehmen hatten insbesondere bemerkt, dass die Zollabfertigung in Hamburg zu lang dauere. Die Freigabe von Zollgut dauerte im Hamburger Hafen im Jahr 2016 drei bis vier Tage. Im Jahr 2017 steigerten sich diese Zeiten auf fünf bis sieben Tage. Aus den verlängerten Abfertigungszeiten ergibt sich folglich ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für die Hamburger Wirtschaft. Dieses ist auch mit dem Personalmangel beim Hauptzollamt verbunden. Während beim HZA Hamburg Hafen (Zollamt Waltershof) und beim HZA Itzehoe (Zollamt Hamburg Flughafen) ein erheblicher Personalmangel herrscht, verzeichnete das Hauptzollamt Hamburg Jonas einen Personalüberhang, der wegen der unterschiedlichen Behörden aber nicht einfach verlagert werden konnte.
Das ist nun mit der Zusammenlegung der Hauptzollämter in Hamburg verbessert worden.
Neues Hauptzollamt Hamburg seit 01.01.2019
Die Hauptzollämter Hamburg-Hafen, Hamburg-Jonas und Hamburg-Stadt sind zum 01.01.2019 zum einheitlichen HZA Hamburg zusammengelegt worden
Seit dem 01.01.2019 sind diese drei Hauptzollämter daher zusammengelegt worden und das HZA Hamburg entstand neu. Neu ist auch, dass die Hamburger Stadtteile im Nordwesten (Lurup, Osdorf, Nienstedten, Blankenese, Iserbrook, Sülldorf, Rissen, Niendorf, Schnelsen, Eidelstedt und Langenhorn) jetzt in den Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Hamburg fallen werden. Bislang wurden diese vom Hauptzollamt Itzehoe betreut.
Auch wenn die Zusammenlegung zum HZA Hamburg zum 1. Januar 2019 erfolgt ist, schließt sich erst einmal eine Übergangsphase an, die bis zum 30. September 2019 gehen wird. Die bisherigen Ansprechpartner, Adressen und Erreichbarkeiten bleiben daher zunächst unverändert. Nach dem 30. September 2019 werden dann alle Vorgänge über die Dienststellenschlüsselnummer 4600 erfolgen, die in den AT/C-Nummern ganz am Ende zu finden sein wird.
Aufgrund der Zusammenlegung und Änderung organisatorischer Abläufe kommt es derzeit am HZA Hamburg bereits zu zeitlichen Verzögerungen und es ist manchmal nicht sichergestellt, dass per E-Mail versendete Anträge und Einsprüche die Sachbearbeiter auch erreichen. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Eingaben die Zollverwaltung auch erreichen.
Zollprüfung vom HZA Hamburg
Das Hauptzollamt Hamburg führt bei Unternehmen aus Hamburg auch Zollprüfungen, Präferenzprüfungen, Außenprüfungen, Außenwirtschaftsprüfungen und Sonderprüfungen durch. Wenn Unternehmen ihren Firmensitz in Hamburg haben, werden sie vom Hauptzollamt Hamburg auch im Rahmen der Zollprüfung geprüft.
Das HZA Hamburg versendet Prüfungsanordnungen an Unternehmen und besucht die Unternehmen sodann auch im Rahmen der Zollprüfung vor Ort. Die Zollprüfer des HZA Hamburg haben oft große Erfahrung mit Einfuhrvorgängen, da sie eine Vielzahl von Unternehmen prüfen und typische Fehler im Import- oder Exportgeschäft oft auf den ersten Blick sehen. Sollte der Zollprüfungsbericht zu Beanstandungen führen, so wird das sogenannte Sachgebiet B des HZA Hamburg dann darüber entscheiden, ob es zu einer Nachzahlung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder Antidumpingzöllen kommt.
O&W Rechtsanwälte berät Unternehmen aus Hamburg bei Zollprüfungen, die über das HZA Hamburg veranlasst werden und ist in Zweifelsfragen auch vor Ort, um die Auffassung des Unternehmens gegenüber den Zollprüfern zu vertreten.
Nachzahlung durch das HZA Hamburg
Das HZA Hamburg entscheidet auch darüber, ob Unternehmen Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Antidumpingzölle oder Strafzölle nachzahlen müssen. Für diese Nachzahlungen ist das Sachgebiet „B“ des HZA Hamburg zuständig. Dieses wird sowohl involviert, wenn im Rahmen einer Zollprüfung Beanstandungen festgestellt worden sind, aber auch dann, wenn Unternehmen im Rahmen einer Selbstanzeige beim HZA Hamburg Vorgänge nachgemeldet haben, die nicht ordnungsgemäß abliefen.
Das HZA Hamburg entscheidet aber auch über den Erlass und die Erstattung von Einfuhrabgaben, wenn das Unternehmen dieses beantragt. Entsprechende Erstattungsanträge können bei diesem Hauptzollamt eingereicht werden.
Bußgeldverfahren / Strafverfahren
Auch Bußgeld- und Strafverfahren werden durch das HZA Hamburg (Sachgebiet „F“) bearbeitet. Stellt der Zoll fest, dass es zu schwerwiegenden Verstößen gegen Zollbestimmungen gekommen ist, leitet das für das Unternehmen zuständige Hauptzollamt ein Ermittlungsverfahren ein. Für Unternehmen aus Hamburg ist bei Bußgeld- und Strafverfahren des Zolls das HZA Hamburg zuständig. Oft ist festzustellen, dass schon wegen geringfügiger Nachzahlungen von ca. 20.000 € ein Strafverfahren seitens des HZA Hamburg eingeleitet wird. Es ist festzustellen, dass dieses Hauptzollamt oft schnell derartige Verfahren einleitet.
Unternehmen sollten daher unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie einen Anhörungsbögen des HZA Hamburg für ein Strafverfahren oder Bußgeldverfahren erhalten haben.
Zollämter in Hamburg
Früher gab es verschiedene Zollämter in Hamburg. Mittlerweile existiert nur noch das Zollamt Hamburg. Die Abfertigung von Waren ist auf dem Zollhof Finkenwerder Straße 4 rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche möglich. Es handelt sich hierbei um das ehemalige Zollamt Waltershof. Da die meisten Sendungen, die über den Hafen nach Deutschland importiert werden über das Zollamt Hamburg abgefertigt werden, ist es vielleicht das wichtigste Zollamt in Deutschland. Dieses hat neben der Entgegennahme der Zollanmeldungen auch beispielsweise folgende Aufgaben:
- Einklarierung,
- ESumA,
- die zentrale Stelle für Verwahrungen im Hafengebiet, also die Zulassung von Verwahrungsorten, Änderungen von summarischen Anmeldungen nach Gestellung, Fragen zur Verwahrung,
- Das Zollamt Waltershof übernimmt auch die zentrale Abfertigungsleitung es ist daher die zentrale Stelle für alle Fragen zu Einfuhrzollanmeldungen, Vorlage/Übersendung von Unterlagen
- Zuständigkeit für Versandverfahren, z.B. Stornierung von NCTS-Versandanmeldungen; Unstimmigkeitsmitteilung (verkehrsträgerunabhängig bei z.B. Fehlmeldungen); Vorabstempelung T2 L; elektronische Übermittlung von Manifesten nach Art. 324e ZK-DVO Kontrollexemplare
- Verwaltung der Vorankündigung per E-Mail von T5 für Binnenschiff und Bahn
Weitere Aufgaben des Hauptzollamtes Hamburg
Das HZA Hamburg übernimmt aber auch noch weitere Aufgaben der Zollverwaltung, z.B.
- Verwaltung von Fundsachen
- die Einnahme und die Buchung der Zuckerabgaben aller Hauptzollämter bundesweit sowie die Auszahlung und die Buchung der Produktionserstattungen für die Verwendung von Zucker aller Hauptzollämter bundesweit
- die Einnahme und die Buchung der Abgaben im Milchsektor
- die Überwachung der allgemein zugelassenen Steuerbürgen
- die Verwaltung von Sicherheiten (aber keine Barsicherheiten)
- Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer
- Die Vollstreckung für das Hauptzollamts Itzehoe in Hamburg
- Die Vergütung der Energiesteuer nach § 59 Energiesteuergesetz für die Hauptzollämter Bremen, Hamburg-Hafen, Itzehoe, Kiel, Oldenburg und Stralsund
- Bewilligung von Stundungen, Erlass von Säumniszuschlägen, Vollstreckung im Zusammenhang mit vom Hauptzollamt Hamburg-Stadt bewilligten laufenden Zahlungsaufschüben
- Die Außenwirtschaftsprüfungen für die Hauptzollämter Itzehoe, Kiel und Stralsund
- die Sonderprüfungen der Hauptzollämter Bremen, Itzehoe, Kiel, Oldenburg und Stralsund
- die Festsetzung und die Erhebung von Ausfuhrabgaben für Marktordnungswaren nach dem Marktorganisationsgesetz aller Hauptzollämter bundesweit
- die Bewilligung von Aufschubkonten der Hauptzollämter Bremen und Oldenburg,
Geschichte des Zolls in Hamburg
Die Historie vom Zoll in Hamburg geht schon um viele Jahrhunderte zurück und zwar bis ins 14. Jahrhundert. Am Anfang des 14. Jahrhunderts gab es in Hamburg noch den Landzoll, den Ein- und Ausfuhrzoll auf der Elbe und den Schauenburgischen Zoll.
Das Zollwesen war – der Zeit entsprechend – damals relativ zersplittert. Das wurde ab 1814 geändert. Ab dann gab es nur noch eine Zoll-Abgabe. Waren die nach Hamburg per See eingeführt oder ausgeführt worden sind mussten mit 1,5 % des Warenwertes verzollt werden. Bei Transporten von Waren über Land betrug der Zoll 0,5 %.
Später kam es dann zum Zollanschluss an das deutsche Reich in 1888. Allerdings wurde vorher sichergestellt, dass der Hamburger Hafen als Freihafen eingerichtet wurde, um den Handel nicht zu gefährden.
Im Jahr 2009 beschäftigte das Zollwesen in Hamburg im Übrigen 1.938 Personen.
Vertretung gegenüber dem HZA Hamburg
Das Hauptzollamt Hamburg übernimmt also zahlreiche Aufgaben gegenüber Unternehmen mit Sitz in Hamburg (und Umgebung). Unternehmen, die Schwierigkeiten mit dem HZA Hamburg haben, sollten unsere Zollanwälte aus Hamburg ansprechen. Unsere Anwälte vertreten Sie gegenüber dem HZA Hamburg und verfügen über
- langjährige beste Kontakte zu Behördenmitarbeitern im HZA Hamburg
- praktische Erfahrungen bei der Arbeit im Hauptzollamt Hamburg, da sie im Rahmen der Ausbildung bei der Zollverwaltung gearbeitet haben (insb. Zollfahndungsamt Hamburg, HZA Hamburg-Stadt).
- Verhandlungsgeschick und Ausdauer, um Ansprüche des Unternehmens gegenüber der Zollverwaltung durchzusetzen.
Dieser Artikel wurde am 10. Februar 2019 erstellt. Er wurde am 16. August 2022 aktualisiert
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