Anton Schmoll ist seit 2013 bei O&W als Rechtsanwalt tätig und als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Er ist angestellter Anwalt. Er hat in Hamburg sowie in St. Petersburg studiert. Während der Ausbildung arbeitete er maßgeblich beim Zollsenat am Finanzgericht Hamburg. Während dieser Tätigkeit bearbeitete er Klagen von Unternehmen gegen Zollbescheide. Ferner war er für das Hauptzollamt Hamburg-Stadt tätig und ist daher mit den internen Besonderheiten der Zollverwaltung bestens vertraut, da er dort auch Bußgeld– und Strafverfahren des Zolls gegen Zollverantwortliche bearbeitet hat.

Herr Schmoll berät insbesondere im:

Während seines Studiums in St. Petersburg entwickelte er wichtige Expertise im russischen Recht und hat bei der Mitarbeit in einer internationalen Kanzlei in Moskau wichtige Praxiserfahrungen mit russischen Unternehmen gesammelt.

Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch

Erfahrung

  • Erfolgreiche Durchsetzung einer Erstattung von ca. 5 Mio. Euro sowie zusätzlich rund 1 Mio. Euro an Erstattungszinsen für ein Unternehmen beim Import von Medizinprodukten und Teilen davon, die der Zoll zunächst als Fernsehkameras eingereiht hatte. (2024)
  • Höchstrichterlich durchgesetzte Ausklammerung von Möbelglas aus dem Anwendungsbereich der Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen für Solarglas. (2023)
  • Wegweisende Entscheidungen beim Finanzgericht München (2022) und beim Bundesfinanzhof (2025) zu Nachforderungen von Zöllen nach vorheriger Erstattung.
  • Sicherung einer Erstattung von ca. 2,5 Mio. Euro für ein in Australien börsennotiertes Unternehmen beim Import von Video-Monitoren, das der Zoll abweichend tarifiert hatte. Die Erstattung konnte ohne Klage im Rahmen von Verhandlungen mit dem Zoll gesichert werden. (2019)

Veröffentlichungen

Tätigkeitsschwerpunkte