In der Zeitschrift „AW-Prax – Außenwirtschaftliche Praxis“, 10/2022 hat Rechtsanwalt Anton Schmoll einen Beitrag zur Reichweite von Antidumpingmaßnahmen auf Rohrverbindungsstücke aus China.
In einem vom FG Hamburg zu entscheidenden Fall hatte ein deutsches Unternehmen Schlauchverbindungsstücke für Betonpumpenschläuche eingeführt, für die der Zoll Antidumpingzölle auf Rohrverbindungsstücke erhob.
Insbesondere für Importeure von Verbindungsstücken ist der Beitrag interessant. Denn er gibt Hinweise zur zolltariflichen Einreihung dieser Verbindungsstücke und befasst sich mit der Frage, ob Antidumpingzollbescheide trotz dieser Einreihung angefochten werden können.
Ihr Ansprechpartner
-
RechtsanwaltABC-Str. 2120354 Hamburg