Meldepflichten bei Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr

In der „Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling“, 7/2019 hat Rechtsanwalt Anton Schmoll einen Beitrag zu Z4-Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung veröffentlicht. In der Praxis kennen erschreckend viele Unternehmer ihre Meldepflichten bei internationalen Zahlungen nicht.

Der Beitrag gibt einen Überblick über die bestehenden Meldepflichten, indem die wichtigsten Begriffe definiert und anhand von praktischen Beispielen erläutert werden. Der Leser erfährt außerdem, welche Form- und Fristerfordernisse zu beachten sind und wann im Falle eines Verstoßes eine strafbefreiende Selbstanzeige im Betracht kommt.

Ihr Ansprechpartner

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    20354 Hamburg
    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.