Vertrieb & Export:

In der aktuellen Ausgabe des Außenwirtschaftsmagazins „OstContact“ antwortet Anton Schmoll auf Fragen zum „Ab Werk“ Export nach Russland. In dieser Hinsicht befasst sich der Beitrag mit exportkontroll- und zollrechtlichen Problemen. Besonders beleuchtet werden die Risiken und Lösungsansätze für deutsche Exporteure, die nach Ansicht der deutschen Zollverwaltung auch bei einem „Ab Werk“ Export als Ausführer im Rahmen der Zollabfertigung auftreten müssen.

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    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.