Zoll-Compliance - Haftung als Zollbeauftragter oder Geschäftsführer vermeiden

In der Februar-Ausgabe der Zoll.Export hat Dr. Wegner erklärt, welche Maßnahmen Unternehmen treffen müssen, damit die Zollorganisation ausreichend ist. In letzter Zeit ist vermehrt zu beobachten, dass Hauptzollämter bei Verstößen gegen Importvorschriften Bußgeldverfahren gegen die Geschäftsleitung selbst einleiten. Das ist gefährlich, denn mangelnde innerbetriebliche Organisation und Compliance kann auch zur persönlichen Haftung der Geschäftsleitung und Zollbeauftragten führen. Dr. Wegner erklärt, warum Zollbeauftragte und Geschäftsführer gut daran tun, ihre Zoll-Compliance auf den Prüfstand zu stellen, bevor es der Zoll tut.

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    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.