Gericht stärkt Rechte von Importeuren bei falscher Einreihung durch den Zoll

Dr. Tristan Wegner hat in der aktuellen Zeitschrift von Zoll.Export darüber berichtet, dass O&W Rechtsanwälte ein wichtiges Urteil für Importeure erstritten hat. Das Gericht stellte fest, dass Importeure sich auf Falschauskünfte des Zolls verlassen dürfen und hat einen klaren Rahmen dafür abgesteckt, welche Fehler der Zollverwaltung der Importeur selbst erkennen und korrigieren muss. Das Finanzgericht Düsseldorf, um dessen Urteil es in dem Artikel geht, hatte insbesondere klargestellt, dass Importeure keine Tarifierungsavise der Weltzollorganisation kennen müssen.

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    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.