Sie möchten eine verbindliche Ursprungsauskunft (vUA) beantragen? Verbindliche Ursprungsauskünfte können für Unternehmen eine wichtige Hilfe bei der Inanspruchnahme von Zollpräferenzen sein und die Zollabfertigung erleichtern.
Im Rahmen dieses Beitrags möchten wir Ihnen die wichtigsten Aspekte rund um das Thema verbindliche Ursprungsauskunft mitgeben.
Weil die Beantragung von verbindlichen Ursprungsauskünften je nach Komplexität der Ware auch viel Arbeits- und Verwaltungsaufwand bedeutet, lohnt sich in einigen Fällen auch ein Outsourcing.
Mit unserem Service für verbindliche Ursprungsauskünfte können Sie das Management Ihrer verbindlichen Zolltarifauskunft an O&W bequem abgeben. Wir benötigen lediglich exportierte Daten aus Ihrer Warenwirtschaft und kümmern uns um die Beantragung.
Fragen zur verbindlichen Ursprungsauskunft?
Unsere Anwälte bei O&W aus dem Zollrecht helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen bei der Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft, nach deren Erlass oder im Vorfeld. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen unsere Anwälte telefonisch unter +49 40 369615-0.
Was ist eine Verbindliche Ursprungsauskunft?
Mit einer verbindlichen Ursprungsauskunft können Unternehmen einen Nachweis darüber erhalten, dass ihre Einfuhrware einen bestimmten Warenursprung aufweist und gewinnen damit auch Kalkulationssicherheit bezüglich der anfallenden Einfuhrzölle.
Aber nicht nur für die Höhe der Zölle ist die Ermittlung des Warenursprungs wichtig, der Ursprung entscheidet auch über andere wichtige handelspolitische Maßnahmen wie Zollkontingente, Strafzölle und staatliche Fördermittel.
Die vUA liefert Unternehmen für die Dauer von 3 Jahren eine verbindliche Auskunft über
- die in der verbindlichen Ursprungsauskunft beschriebenen Ware,
- die verbindliche Ursprungsauskunft zugrundeliegenden ursprungsbestimmenden Umstände und
- die Feststellung des Ursprungs
Der Zoll und auch die Industrie- und Handelskammer in bestimmten Fällen prüfen in dem Antragsverfahren dafür den Warenursprung und nehmen eine umfassende warenursprungs- oder präferenzrechtliche Bewertung vor.
Dabei muss zwingend zwischen dem nichtpräferenziellen und präferenziellen Warenursprung unterschieden werden.
Vom nichtpräferenziellen Warenursprung ist die Rede, wenn der handelspolitische Ursprung einer Ware gemeint ist.
Der präferenzielle Ursprung einer Ware dagegen berechtigt Unternehmen die Ware in bestimmte Länder zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen zu importieren. Hintergrund sind Präferenz– und Freihandelsabkommen einzelner Staaten und Staatengruppen.
So hat beispielsweise auch die EU als verschiedene Handelsabkommen geschlossen, darunter das JEFTA, EU-Vietnam und CETA und gewährt für bestimmte Länder auch einseitig Präferenzzölle.
Kann für die Einfuhrware also z.B. der Ursprung nachgewiesen werden, zahlt das Unternehmen weniger Zoll.
Weitere Informationen zum Thema Warenursprung finden Sie auf unserer Seite Zollpräferenzen.
Fragen und Antworten zur verbindlichen Ursprungsauskunft
Hier finden Sie weitere Antworten auf Fragen, die sehr häufig im Zusammenhang mit verbindlichen Ursprungsauskünften gestellt werden und Ihnen bei einem Antrag auf eine vUA weiterhelfen können.
-
Eine verbindliche Ursprungsauskunft (vUA) ist ein Instrument, um Unternehmen Kalkulations- und Rechtssicherheit zum Warenursprung und damit auch in Bezug auf Zollpräferenzen zu geben. Sie wird vom Zoll und den IHK nach rechtlicher Bewertung ihres Herstellungsprozesses erteilt und bindet beide Seiten fest.
-
Eine verbindliche Ursprungsauskunft ist 3 Jahre lang gültig. Es sei denn sie wird vorher von der Zollverwaltung zurückgenommen, z.B. wegen falscher Angaben im Antrag. Verbindliche Ursprungsauskünfte, die vor dem 01. Mai 2016 erteilt wurden, sind für den in ihnen bestimmten Zeitraum gültig.
-
Die Bearbeitungsfrist für einen Antrag auf eine verbindliche Ursprungsauskunft beträgt grundsätzlich 120 Tage. Je nachdem ob es sich um ein Standardprodukt handelt oder komplexe technische Vorgänge betroffen sind, kann es zu einer Fristverlängerung kommen, wenn weitere Informationen angefordert werden.
-
Die verbindliche Ursprungsauskunft ist im Regelfall kostenfrei, in seltenen Fällen verlangt die Behörde die Kosten für bestimmte Auslagen (z.B. für Analysen, Sachverständigengutachten oder Kosten der Rücksendung eines Musters).
Vor- und Nachteile einer verbindlichen Ursprungsauskunft
Wir werden oft gefragt, ab wann sich die Beantragung einer verbindlichen Ursprungsauskunft für Unternehmen lohnt. Denn die Antragstellung ist ähnlich wie bei einer vZTA mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Je größer der Artikel- und Warenstamm ist, desto höher auch die Verwaltungsarbeit.
Trotzdem lohnt sich eine Antragstellung vor allem in bestimmten Fällen, darunter bei der
- Ausfertigung einer (Langzeit-)Lieferantenerklärung,
- Bewertung eines ggf. mehrstufigen Herstellungsprozesses und
- Feststellung des ursprungsrechtlichen Status einer Ware bei der Ein- oder Ausfuhr.
Nicht zu unterschätzen ist bei dem Ganzen auch der Vorteil, dass die Entscheidung das Unternehmen, aber eben auch sämtliche Zollbehörden innerhalb der EU bei der Einfuhr bindet.
Durch die umfassende Bewertung des Herstellungsprozesses liefert eine vUA eine umfassende warenursprungs- oder präferenzrechtliche Bewertung der Ware und verschafft Unternehmen dadurch auch Kalkulations- und Rechtssicherheit.
Jedoch sollten Unternehmen auf jeden Fall berücksichtigen, dass eine verbindliche Ursprungsauskunft KEIN Präferenznachweis, KEIN Ursprungsnachweis und KEINE Lieferantenerklärung ist und diese auch nicht ersetzt!
Vor- und Nachteile der verbindlichen Ursprungsauskunft
- eine verbindliche Ursprungsauskunft ist für den Antragssteller & die Zollbehörden innerhalb der EU verbindlich.
- Nur derjenige, der die verbindliche Ursprungsauskunft beantragt, kann diese verwenden. Verbindliche Ursprungsauskünfte von Konkurrenten sind für die Zollverwaltung irrelevant.
- mit der verbindlichen Ursprungsauskunft können Sie Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED), Ursprungserklärungen, Ursprungszeugnisse und auch Lieferantenerklärungen gesichert beantragen
- Wird die verbindliche Ursprungsauskunft aufgrund von Rechtsänderungen ungültig, kann die verbindliche Ursprungsauskunft noch weitere 6 Monate verwendet werden
- Die Beantragung der verbindlichen Ursprungsauskunft ist seitens der Zollverwaltung in der Regel kostenlos.
- Sie müssen pro Ware einen einzelnen Antrag stellen; sie können kein gesamtes Sortiment pauschal abhandeln, selbst wenn die Ware ähnlich ist.
- die verbindliche Ursprungsauskunft ersetzt NICHT Präferenznachweis, Ursprungsnachweis und Lieferantenerklärungen.
Wo stelle ich den Antrag?
Je nachdem, um welche Ursprungsart es sich handelt, sind entweder das Hauptzollamt Hannover oder die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Entgegenahme und Bearbeitung des Antrags zuständig.
Das Hauptzollamt Hannover ist zuständig für die Entscheidung über:
- präferenziellen Ursprung (Warenverkehrsbescheinigungen, Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen) und
- nichtpräferenziellen Ursprung, wenn die Be- oder Verarbeitung außerhalb der EU erfolgt ist oder wenn es sich um Waren handelt, für die gemeinsame Marktorganisationen bestehen, nach denen die Gewährung von Leistungen von der Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs abhängt.
Der Antrag auf eine verbindliche Ursprungsauskunft an das Hauptzollamt Hannover ist zu richten an:
Hauptzollamt Hannover
Arbeitsbereich Verbindliche Ursprungsauskünfte
Waterloostraße 5
30169 Hannover
Telefon: 0511 101-2480
Fax: 0511 101-2899
E-Mail: poststelle.vzta-hza-hannover@zoll.bund.de
Die örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern sind zuständig bei der Erteilung von verbindlichen Ursprungsauskünften über:
- den nichtpräferenziellen Ursprung von Waren, die innerhalb der Europäischen Union vollständig gewonnen oder hergestellt bzw. be- oder verarbeitet werden.
Hilfe bei der richtigen Antragstellung
Sie möchten eine verbindliche Ursprungsauskunft für Ihre Ware beantragen?
Wichtig ist zunächst, dass der Antrag vollständig ist und alle wesentlichen Angaben enthält. Werden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, ist die verbindliche Ursprungsauskunft von Anfang an ungültig und wird widerrufen.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich mithilfe des Antragsformulars 0305, das im im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung ausgefüllt werden kann.
Darüber hinaus muss der Antrag vor allem Angaben und Nachweise über den Ursprungserwerb enthalten, also Informationen über
- Produktionsprozess
- Vormaterialien und deren Ursprung
- Produktbezogene Fachbegriffe und Erläuterung dieser
- Ggf. Preisangaben
Da eine verbindliche Ursprungsauskunft sowohl das Unternehmen als auch den Zoll gleichermaßen für die Dauer von 3 Jahren bindet, sollte auf eine korrekte Antragstellung Wert gelegt werden.
Um Fehler im Voraus zu vermeiden, empfehlen wir für die Antragstellung zudem die Hinzuziehung und Beratung durch einen Anwalt für Zollrecht, der über die entsprechende Erfahrung im Bereich Zollrecht und Zollpräferenzen verfügt.
Verbindliche Ursprungsauskunft beantragen - so geht es
Eine verbindliche Ursprungsauskunft muss schriftlich beantragt werden. Unternehmen sollten dafür das vom Zoll zur Verfügung gestellte Antragsformular verwenden, um keine Angaben zu vergessen.
Um eine verbindliche Ursprungsauskunft korrekt zu beantragen, folgen Sie am besten der nachstehenden Anleitung:
- Rufen Sie die Seite Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung auf.
- Klicken Sie links auf den Reiter „Formularcenter“ und wählen Sie in der Auswahl „Unternehmen„
- Öffnen Sie den Ordner mit der Aufschrift „Zölle“ und dann den Unterordner „Zölle Allgemein„
- Scrollen Sie zum Antragsformular 0305 „Antrag auf Entscheidung über verbindliche Ursprungsauskunft (vUA-Entscheidung)“ und öffnen Sie die dazugehörige pdf-Datei
- Beim Ausfüllen Antrag auf eine präzise Warenbeschreibung achten
- Bei der Auswahl zwischen Präferenzursprung und nichtpräferenzieller Ursprung unterscheiden
- Informationen zu Vormaterialien und Produktionsprozess ggf. unter Angabe von vZTAs ausfüllen
- Anlagen zum Warenursprung hinzufügen und Antrag per Post ans HZA Hannover / IHK schicken
Einspruch gegen falsche verbindliche Ursprungsauskunft
In den Fällen, in denen Sie mit dem Ergebnis der verbindlichen Ursprungsauskunft oder der Rücknahme oder ihrem Widerruf nicht einverstanden sind, sollten Sie mit einem Einspruch gegen die Entscheidung vorgehen.
Wichtig ist allerdings, dass der Einspruch rechtzeitig erfolgt, da dafür bestimmte Fristen laufen.
Verpassen Sie diese Frist, ist Ihr Unternehmen an die verbindliche Ursprungsauskunft für die nächsten drei Jahre fest gebunden.
Da Sie die verbindliche Ursprungsauskunft für jede einzelne Ware beantragen, sollten Sie darauf achten, dass gegen sämtliche zweifelhafte verbindliche Ursprungsauskünfte Einspruch eingelegt wird.
Der Einspruch muss je nach Zuständigkeit der Behörde bei dem Hauptzollamt Hannover oder bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden.
Sollte auch der Einspruch keinen Erfolg haben, können Unternehmen beim Finanzgericht Klage erheben.
Unsere Anwälte haben jahrelange Erfahrung mit verbindlichen Ursprungsauskünften und Präferenzregelungen.
Dieser Artikel wurde am 4. Mai 2021 erstellt. Er wurde am 11. Mai 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
- Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.