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Zollanwalt Anton Schmoll von O&W hat heute ein Unternehmen bei einer Zollbeschau unterstützt, damit der Zoll im Rahmen seiner Kontrollmaßnahmen die Rechte des Importeurs nicht verletzt und zutreffende Feststellungen tätigt, sodass Nachzahlungen vermieden werden.

In einem solchen Fall haben wir gerade bei einer Kontrolle einen Importeur unterstützt.

Unsere Mandantin ist ein Großimporteur von Aluminiumfolie. Die Besonderheit besteht darin, dass auf nicht geprägte Folie Antidumpingzölle erhoben werden. Die Prägung auf der Folie ist dabei schwach bis mittelmäßig ausgeprägt, bei Licht aber ohne weiteres gut erkennbar. Gleichwohl hatte der Zoll in Hamburg im Rahmen von Zollbeschauen mehrfach behauptet, die Folie sei nicht geprägt. Das Unternehmen sah sich dementsprechend mit Zollnachzahlungen in Millionenhöhe konfrontiert.

Vertretung durch Zollanwalt oft sinnvoll

Wir von O&W Rechtsanwälte haben das Unternehmen daher im Rahmen der Kontrolle durch den Zoll vertreten und waren bei der Beschaffung durch die Zollbeamten am Containerterminal der HHLA mit anwesend. Zusammen mit den Zollbeamten wurden die Kisten geöffnet und die Folien in Augenschein genommen. Dabei stellte sich deutlich heraus, dass die Folien eine Prägung aufwiesen und es wurde mit den Zöllnern vereinbart, dass diese Erkenntnis auch im Rahmen des Befunds vermerkt wird.

Diese Situation hat wieder einmal gezeigt, dass es oft sinnvoll ist, wenn eine ordnungsgemäße Vertretung im Rahmen der Zollbeschau sichergestellt ist. Anwesend bei der Zollkontrolle sind nämlich oft nur die Lagermitarbeiter, die die Sendung nicht kennen und die Zollbeamten selbst. Interessenvertreter der Spedition oder des Unternehmens sind in der Regel nicht vor Ort, auch weil nicht jedes Unternehmen, das über den Hamburger Hafen importiert, seinen Sitz in Hamburg hat. Daher kann oft im Rahmen der Kontrolle nicht in der Weise Einfluss genommen werden, wie dieses für das Unternehmen sinnvoll ist.

Wenn es allerdings zu Zweifeln bei der Warenbeschaffenheit im Rahmen der Einfuhr kommt, so zeigt dieser Fall, dass eine Anwesenheit eines Anwaltes durchaus sinnvoll ist, denn so lassen sich unnötige Nacherhebungen vermeiden und letztlich auch ein Gerichtsverfahren.

Wenn auch Sie im Rahmen der Beschau durch den Zoll Probleme haben und die Unterstützung unserer Anwälte für Zollrecht in Hamburg benötigen, so kontaktieren Sie uns gerne. Wir können beispielsweise

  • bei der Zollbeschau persönlich anwesend sein
  • mit den Zollbeamten im Rahmen der Beschau die Eigenschaft der Ware erörtern
  • auf eine gutachterliche Prüfung der Ware bei Meinungsverschiedenheiten hinwirken
  • wiederkehrende und unnötige Beschauen und Verzögerungen abwehren
  • Beschaumitteilungen prüfen und bei ständiger Beschau durch den Zoll eingreifen

Sprechen Sie unserer Anwälte gerne an. Wir sind in Hamburg und im Hamburger Hafen direkt für Sie vor Ort und können ihre Interessen im Rahmen der Zollbeschau beim Import wahren.

Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen zur Zollbeschau - wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Dieser Artikel wurde am 7. Juni 2019 erstellt. Er wurde am 22. Februar 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.