Wie nun aber eine EORI-Zollnummer beantragen – um möglichst schnell importieren und exportieren zu können. Das EORI Antragsformular 0870 der Zollverwaltung ist relativ lang und muss vollständig ausgefüllt werden. Zudem müssen Sie eine aktuelle Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Gewerbeanmeldung beifügen, da der Antrag sonst nicht bearbeitet wird.

Oft kann es sinnvoll sein, beim EORI-Nummer Antrag ausfüllen einen Experten zu Rate zu ziehen, damit keine Falschangaben gemacht werden, die das Verfahren verzögern.

Das Beantragen einer EORI-Nummer zieht erfreulicherweise keine Kosten seitens der Zollverwaltung nach sich.

EORI-Nummer beantragen

Die EORI Nummer beantragen ist einer der ersten Schritte, den neu gegründete Unternehmen gehen müssen, um importieren oder exportieren zu können.

Die EORI Nummer müssen Sie bei der Zollverwaltung beantragen. Es gibt hier Formulare und wichtige Codierungen, die Sie kennen müssen, um eine EORI-Nummer beantragen zu können.

Insofern ist es für Unternehmen sehr hilfreich, wenn sie die Hilfe von Experten annehmen, die schon seit vielen Jahren Erfahrungen mit der Beantragung von EORI Nummern haben.

Was ist eine EORI-Nummer?

Die Abkürzung EORI steht für Economic Operators’ Registration and Identification. Auf deutsch handelt es sich hierbei um die Nummer, die zur Identifizierung eines jeden Wirtschaftsbeteiligten (economic operator) dient. Die EORI-Nummer wird dabei von der Generalzolldirektion in Dresden vergeben. Diese kümmert sich um das Management der Stammdaten von Unternehmen.

Wirtschaftsbeteiligte, also Unternehmen, haben diese Zollnummer bei der Einfuhr und Ausfuhr anzugeben, damit ihre Identifizierung sichergestellt ist. Diese Nummer wird vergeben, damit bei automatisierten Zollanmeldungen eine Zuordnung des Unternehmens möglich ist. Sie können die EORI-Nummer daher mit der Steueridentifikationsnummer vergleichen. Die Zollnummer hat ihre Rechtsgrundlage in Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 i.V.m. Art. 1 Nr. 18 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446.

Übrigens: wenn Sie eine EORI-Nummer prüfen wollen, dann können Sie das direkt bei der Europäischen Kommission tun.

Ohne Eorinummer kein Import und Export

Wenn Sie keine gültige EORI-Nummer haben, so können Sie keine Verzollung vornehmen. Jedes rechtsfähige Unternehmen erhält im Übrigen nur eine EORI-Nummer innerhalb der EU, da darüber die Identifikation sichergestellt wird. Rechtlich unselbständige Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen eines Hauptsitzes erhalten im Übrigen keine eigene EORI-Nummer. Die EORI Nummer beginnt dabei grundsätzlich mit den Länderbuchstaben des Landes, in dem sie erteilt worden ist. Eine EORI-Nummer aus Deutschland beginnt daher mit den Buchstaben DE. Eine EORI-Nummer für Österreich mit AT und so weiter.

Bitte beachten Sie auch, dass es unterschiedliche Nummern bei der Zollabwickelung gibt. So gibt es beispielsweise für jede eingeführte Ware eine Warentarifnummer, die einen 11-stelligen Code hat (z.B. 9503 0095 00 0). Die Warentarifnummer verschlüsselt die Ware, dient aber nicht zur Identifikation des Unternehmens. Auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die 9 Ziffern aufweist und mit DE in Deutschland beginnt, hat mit der EORI-Nummer nichts gemein. Selbiges gilt für die Steuernummer (z.B. 00/123/9999/1).

Merke: Warentarifnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer haben mit der EORI-Nr. nichts zu tun

  • Beispiel: EORI-Nummer

    Wer sich fragt, wie eine EORI-Nummer aussieht, dem sei gesagt, dass die EORI-Nummer maximal 17 Zeichen enthält. Zunächst kommen zwei Buchstaben des Landes, das die Nummer vergeben hat. Wichtig: Immer das Land, in dem der Wirtschaftsbeteiligte seinen Sitz hat, ist für die Vergabe der EORI-Nummer zuständig. Auf den Länderpräfix folgen dann bis zu 15 weitere Zeichen.

    Beispiel für deutsche EORI-Nummer: DE123456789000001
    Beispiel für österreichische EORI-Nummer: AT123456789000001

  • Wenn Sie eine fremde EORI-Nummer herausfinden wollen, so hilft nur die Anfrage bei dem Unternehmen, dessen Nummer sie wissen wollen. Gerade wenn Sie ausführen, benötigen Sie ggf. die EORI-Nummer Ihres Vertragspartners. Über die Suchfunktion der EU-Kommission können Sie allenfalls eine bestehende Nummer auf ihre Richtigkeit prüfen, aber nicht nach dem Unternehmensnamen suchen.

  • Wenn Sie Ihre EORI-Nummer über O&W Rechtsanwälte beantragt haben ist das kein Problem – in diesem Fall schicken wir Ihnen kostenlos eine neue Kopie Ihrer EORI-Nummer jederzeit zu. Wenn Sie die Nummer selbst beantragt haben, müssen Sie bei der Generalzolldirektion nachfragen. Auskünfte werden erteilt unter: info.eori@zoll.de und Telefon 0351 44834-540

  • Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Eorinummerantrags benötigen, dann sprechen Sie uns gerne an. Sie können auch einfach unseren Onlineservice nutzen, um eine EORI-Nummer zu erhalten. Dann ersparen Sie es sich, den Antrag zur Erteilung einer Zollnummer selbst ausfüllen zu müssen.

  • Wenn Sie eine EORI-Nr. beantragen muss es manchmal schnell gehen. Denn Sie wollen nicht lange warten, bis Sie mit der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren beginnen können. Die Beantragung sollte daher in jedem Fall fehlerfrei erfolgen, um Verzögerungen zu vermeiden.

    Wie schnell es geht, die EORI-Nummer zu erhalten, hängt in der Regel auch davon ab, wie gut die Generalzolldirektion ausgelastet ist. In der Regel hat man die EORI-Nummer schon nach einigen Wochen und kann mit dem Import beginnen.

  • Ob auch Privatpersonen eine EORI-Nummer benötigen, werden wir oft gefragt. Wenn der Empfänger einer Warensendung kein Wirtschaftsbeteiligter ist, sondern eine Privatperson, so ist keine EORI-Nummer notwendig. Dabei muss aber stets im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine wirtschaftliche Betätigung vorliegt. Wer weniger als 10 Zollanmeldungen als Privatperson im Jahr abgibt, der benötigt keine EORI-Nummer, vgl. Art. 9 Absatz 3 UZK i. V. m. Artikel 6 UZK-DA. Eine EORI-Nr. ist aber auch dann erforderlich, wenn genehmigungspflichtige Ausfuhren vorliegen.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt, Partner
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.

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  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.