Bei einem Aufschubkonto handelt es sich eine sehr sinnvolle Erfindung der Zollverwaltung, beim Import mehr Liquidität zu erhalten. Aufschubkonten werden im Regelfall über den Spediteur bereitgestellt. Dieser rechnet hierfür eine Gebühr ab. Diese nennt sich Vorlageprovision. Aufgrund einer aktuellen Entwicklung dürften die Kosten eines Aufschubkontos beim Spediteur in den nächsten Monaten empfindlich steigen.

Höhere Vorlageprovision durch die Spediteure

Der Grund für die steigenden Kosten eines Aufschubkontos ist in der Inflation und der Veränderung der Zinspolitik begründet.

Werden Einfuhrabgaben über das Aufschubkonto des Spediteurs gebucht,  so erhält das Unternehmen vom Spediteur eine Rechnung über die vom Spediteur verauslagten Zölle, Antidumpingzölle und die Einfuhrumsatzsteuer.

Der Importeur zahlt dann diese Abgaben direkt an den Spediteur. Dem Spediteur sind die Einfuhrabgaben zuvor durch die Zollverwaltung über seinen Zahlungsaufschub belastet worden.

Insofern geht der Spediteur in vielen, wenn auch nicht in allen Fällen in Vorleistung. Für diese Vorfinanzierung der Einfuhrabgaben berechnen Spediteure typischerweise eine sogenannte Vorlageprovision. Es handelt sich hierbei die Kapitalbereitstellungskosten für die verauslagten Einfuhrabgaben.

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In der Vergangenheit belief sich die Vorlageprovision typischerweise auf 2 bis 4% der aufgeschobenen Einfuhrabgaben.

Insofern ist allerdings auch zu bemerken, dass in der Vergangenheit die Zinsen nahe bei Null oder sogar unter Null lagen. Insofern belief sich bei der Nullzinspolitik die Vorlageprovision auf circa 2 bis 4% über dem allgemeinen Zinsniveau.

Dieses ist auch grundsätzlich angemessen gewesen, weil der Spediteur neben den Kapitalbereitstellungskosten natürlich auch das kaufmännische Risiko dafür trägt, die verauslagten Einfuhrabgaben von seinem Kunden erstattet zu erhalten.

Da die Niedrigzinsphase im Jahr 2023 durch die Europäische Zentralbank beendet wurde und das Zinsniveau nun deutlich angehoben wurde, sind auch die Spediteure gezwungen, ihre Vorlageprovision zu erhöhen. Wir haben bereits in der Importbranche vernommen, dass einige Speditionen nun deutlich ihre Sätze der Vorlageprovision anheben und Importeure bei der Benutzung des Aufschubkontos des Spediteurs deutlich stärker belasten.

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Insofern trägt die Inflation zu einer deutlichen Kostenerhöhung bei der Nutzung des fremden Aufschubkontos des Spediteurs bei.

Vorlageprovision sparen

Was die meisten Importeure nicht wissen, ist, dass es gegen zu hohe Vorlageprovision der Spediteure eine einfache Abhilfemöglichkeit gibt: sie müssen lediglich ein eigenes Aufschubkonto beim Zoll beantragen.

Viele Unternehmen gehen immer davon aus, dass nur das Aufschubkonto des Spediteurs genutzt werden kann. Sie gehen insbesondere davon aus, dass wenn der Spediteur die Verzollung übernimmt, man auch das Aufschubkonto des Spediteurs benutzen muss. Das ist aber ein Irrglaube.

Wenn Importeure ein eigenes Zoll-Aufschubkonto haben, so können sie dieses dem Spediteur oder Zollagenten mitteilen und dieser gibt das dann in der Zollanmeldung an. Dann werden die Einfuhrgaben direkt auf das Zollaufschubkonto des Importeurs gebucht. Und da der Spediteur in diesem Fall kein Kapital bereitstellt, kann er auch keine Vorlage Provision erheben. Gerade in den Zeiten anziehender Inflation und allgemeiner Kostensteigerungen bei gleichzeitig sinkenden Margen ist jedem Importeur zu raten, kann man ein eigenes Aufschubkonto beim Zoll zu beantragen und von der Flexibilität bei der Einfuhrabfertigung und vor allem der eingesparten Vorlageprovision zu profitieren.

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Dieser Artikel wurde am 21. Juni 2023 erstellt. Er wurde am 24. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.