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Wir hatten bereits berichtet, dass ein vorläufiger Antidumpingzoll auf Importe von Solarglas verhängt wurde.

Die Europäische Union hat nunmehr mit der Durchführungsverordnung 470/2014 bestimmt, dass ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt wird. Dieser bezieht sich auf alle Einfuhren, bei denen die Ware ihren Ursprung in China hat.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um aus vorgespanntem Kalk-Natron-Flach­glas bestehendes Solarglas mit einem Eisengehalt von weniger als 300 ppm, einer solaren Transmission von mehr als 88 % (gemessen beim Spektrum AM 1,5 300-2 500 nm), einer Wärmebeständigkeit bis 250 °C (gemessen nach EN 12150), einer Temperaturwechselbeständigkeit von Δ 150 K (gemessen nach EN 12150) und einer mechanischen Stabi­lität von 90 N/mm 2 oder mehr (gemessen nach EN 1288-3) mit Ursprung in der Volksrepublik China, das derzeit unter dem KN-Code ex 7007 19 80 eingereiht wird.

Vorläufig erhobene Antidumpingzölle werden daher nun endgültig vereinnahmt.

Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass auch Importeure ins Fadenkreuz der Antidumpingverordnung kommen können, die Weißglas oder Floatglas importieren, welches nicht für den Bau von Solarmodulen verwendet wird. Diese Problematik ist nunmehr wieder aktuell.

Wenn Sie Fragen zum Thema Antidumping auf Glasimporte aus China haben, so stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Rufen Sie uns unter +49 40 369615-0 gerne unverbindlich an oder kontaktieren Sie uns per eMail.

Dieser Artikel wurde am 15. Mai 2014 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.