Die Europäische Kommission hat in einer Durchführungsverordnung Ende 2019 die zollamtliche Erfassung von Wolframelektroden mit dem Ursprungsland VR China angeordnet, die aus den Ländern Indien, Laos und Thailand in die EU versandt werden.

Wird im Rahmen der zollamtlichen Untersuchung eine Umgehung von zuvor angeordneten Antidumpingzöllen festgestellt, können rückwirkend Antidumping- oder Ausgleichszölle fällig werden. Daneben drohen auch allen Unternehmen Strafverfahren, wenn sie Wolframelektroden aus Indien, Laos oder Thailand beziehen. Erste strafrechtliche Ermittlungen laufen bereits, wie wir berichtet hatten.

Durch eine frühzeitige Stellungnahme an die Europäische Kommission kann aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von einer zollamtlichen Erfassung und damit die Vermeidung von Zollnachzahlungen erreicht werden.

Betroffen sind Wolframelektroden aus Indien, Laos, Thailand und China

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Schweißelektroden aus Wolfram, einschließlich Stangen und Stäben für Schweißelektroden, mit einem Wolframgehalt von 94 GHT oder mehr. Nicht betroffen sind dagegen gesinterte, auch zugeschnittene Wolframelektroden. Die Ware wird derzeit unter den Zolltarifnummern ex 8101 99 10 und ex 8515 90 80 eingereiht.

Die Untersuchung betrifft die Einfuhr von Wolframelektroden mit dem Ursprung in der VR China, die aus Indien, Laos und Thailand versandt werden. Unerheblich ist, ob die Ware als Ursprungserzeugnis in Indien, Laos und Thailand angemeldet ist oder nicht.

Der Anwendungsbereich der überprüften Ware erstreckt sich vor allem auf das Schweißen und ähnliche Verfahren, beispielsweise beim WolframInertgas-Schweißen (WIG-Schweißen), Plasmaschweißen und Plasma-Lichtbogenschneiden. Betroffene Industriezweige können daher unter anderem das Bauwesen, Schiffbau, die Automobilindustrie, aber auch Schiffsmaschinenbau, chemische Verfahrenstechnik, Kerntechnik, Luft- und Raumfahrt sowie Erdöl- und Erdgasrohrleitungen sein.

Warum wurde ein Antidumping-Verfahren eingeleitet?

Der Maßnahme zur Durchführung einer zollamtlichen Erfassung vorausgegangen waren mehrere Durchführungsverordnungen der Kommission, darunter auch die Durchführungsverordnung Nr. 1350/2006 vom 13. September 2006 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Wolframelektroden mit Ursprung in der VR China.

Hintergrund der Maßnahme war ein Antrag vom Dachverband der europäischen Metallindustrie (Eurométaux), der im Namen eines Unionsherstellers eingereicht worden war, auf den mehr als 50 % der Produktion bestimmter Wolframelektroden in der Union entfielen.

Der Antrag wurde damit begründet, dass die Einfuhr der Wolframelektroden aus der VR China mit erheblichen Einbußen bei der Verkaufsmenge und dem Marktanteil verbunden sei, was eine negative Auswirkung auf die Rentabilität der Unternehmen in der Union zur Folge hätte.

Der daraus resultierende Preisverfall und Verlust von Größenvorteilen aufgrund niedriger Kapazitätsauslastung führten auch nach der Auffassung der Kommission nachweislich zu einer negativen Rentabilität nicht tragbaren Ausmaßes und in der Folge zu erheblichen finanziellen Verlusten des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft.

Im Rahmen von Kontrollbesuchen der Europäischen Kommission wurden unter anderem bei dem chinesischen Unternehmen Shaanxi Yuheng Tungsten & Molybdenum Industrial Co., Ltd, Baoji, Shaanxi, VR China Untersuchungen durchgeführt, die die besagten Wolframelektroden in die Union ausführt.

Prognose: Anhaltendes Dumping bei Wolframelektroden aus Asien

Aufgrund der beschränkten Herstellerkapazität von Wolframelektroden (nach Auffassung der Europäischen Union derzeit nur in China und der Union), setzt die VR China auf Ausfuhrbeschränkungen für den Hauptrohstoff, der in großen Mengen nur vor Ort in der VR China zu finden ist.

Ein anhaltendes Dumping bei Wolframelektroden ist nach Auffassung der Kommission daher sehr wahrscheinlich, wie vor allem die Untersuchungen bei dem chinesischen Unternehmen Shaanxi Yuheng Tungsten & Molybdenum Industrial Co., Ltd, Baoji, Shaanxi, VR China gezeigt haben sollen. Grund hierfür seien vor allem die Attraktivität des Unionsmarktes und die hohen installierten Kapazitätsreserven in der VR China und das nachweislich anhaltende erhebliche Dumping bei der betroffenen Ware.

Ablauf der zollamtlichen Erfassung

Die zollamtliche Erfassung der Ware ermöglicht der Kommission eine rückwirkende Anwendung eines Antidumpingzolls. Wird bei der Untersuchung nachweislich eine Umgehung von Antidumpingzöllen festgestellt, so drohen hohe Nachzahlungen und finanzielle Schäden in den betroffenen Unternehmen.

Die Höhe der Nachzahlungen richtet sich nach dem Zeitpunkt der zollamtlichen Erfassung. Da das Verfahren der zollamtlichen Untersuchung der betroffenen Ware oder Warengruppe bis zu neun Monate andauern kann, kann mit einer frühzeitigen anwaltlichen Betreuung und Beratung erheblicher finanzieller Schaden vermieden werden.

Zollamtliche Erfassung – Unternehmen sollten frühzeitig reagieren

Unternehmen ist daher zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte anzuraten, frühzeitig mit der Europäischen Kommission in Kontakt zu treten, wenn eine Befreiung von der zollamtlichen Erfassung angestrebt wird.

Eine Befreiung von einer zollamtlichen Erfassung kann unter anderem dann in Betracht kommen, wenn Unternehmen nur als Zwischenhändler tätig sind oder die betroffene Ware oder Warengruppe nur in kleinen Mengen verwenden, beispielsweise für Reparaturen. Sollten die Montagevorgänge im Zusammenhang mit der betroffenen Ware keine Umgehung von Antidumpingmaßnahmen darstellen, kommt ebenfalls eine Befreiung in Betracht.

Unternehmen, die Wolframelektroden aus der VR China mit Versand aus Indien, Laos und Thailand beziehen, sollten jetzt prüfen, ob ihre Einfuhren von der zollamtlichen Erfassung betroffen sind, um frühzeitig einer zollamtlichen Erfassung und anderen drohenden Antidumpingmaßnahmen der Kommission vorzubeugen.

Umgehung von Antidumpingzöllen ist strafbar

Sollte bereits eine berechtigte Aufforderung zu einer Nachzahlung von Antidumpingzöllen auf Wolframelektroden im Raum stehen, ist dieser Verpflichtung in jedem Fall nachzukommen. Die illegale Umgehung oder Hinterziehung von Antidumpingzöllen durch das Anmelden von falschen Tarifnummern beispielsweise stellen regelmäßig eine Straftat dar. Folge ist dann eine strafrechtliche Ermittlung durch das Zollfahndungsamt, bei der oft gegen die Beteiligten und die Geschäftsführung ermittelt wird.

Wir überprüfen für Sie, ob Sie von Nachzahlungen auf Wolframelektroden betroffen sind und wie Sie weiter verfahren können.

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Dieser Artikel wurde am 10. Januar 2020 erstellt. Er wurde am 12. Januar 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.