Derzeit führt der Zoll strafrechtliche Ermittlungen zur Umgehung von Antidumpingzöllen auf Wolframelektroden aus China. Neben einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung drohen den Beteiligten auch erhebliche Nacherhebungsbescheide. Importeure von Wolframelektroden, die von einer Umgehung nichts wussten, könnten dennoch für die Antidumpingzölle haften. Betroffene Unternehmer sollten sich beraten lassen, wie sie sich gegen eine Nacherhebung wehren und im Strafverfahren verteidigen können.
Umgehung von Antidumpingzöllen
Zum Schutz des europäischen Binnenmarktes hat die EU-Kommission bereits 2006 Antidumpingzölle auf Wolframelektroden mit Ursprung in China eingeführt. Betroffen waren Schweißelektroden aus Wolfram, einschließlich Stangen und Stäbe für Schweißelektroden, mit einem Wolframgehalt von 94 GHT oder mehr der TARIC-Codes 8101 9910 10 und 8515 9000 10.
Wie bei anderen Antidumpingmaßnahmen, etwa auf Solarmodule oder E-Bikes, versuchen betroffene Unternehmen diese zu umgehen. Teilweise werden die Waren über andere Länder in die EU etwa mit gefälschten Ursprungzeugnissen importiert (Transshipment). Teilweise werden geringere Arbeitsschritte in einem Drittland vorgenommen, um den vermeintlichen Ursprung dieses Drittlandes bescheinigen zu können.
Für den Ursprung des Drittlandes werden dann oft Form A Ursprungszeugnisse vorgelegt. Diese bescheinigen jedoch nur den präferenziellen Ursprung der Waren. Für Antidumpingzölle ist jedoch der nicht-präferenzielle Ursprung maßgeblich. So kann eine Verarbeitung in einem Drittland zwar für den Präferenzursprung ausreichend sein. Der nicht-präferenzielle Ursprung bleibt aber in China, sodass die Antidumpingzölle mit dem präferenziellen Drittlandszoll anfallen. Ein Form A schützt daher nicht immer vor einer Nacherhebung von Antidumpingzöllen.
Mittlerweile hat die EU-Kommission auch ein Verfahren eingeleitet, um die Einfuhren von Wolframelektroden zum Schweißen aus Indien, Laos und Thailand zu erfassen. Es besteht der Verdacht, dass chinesische Ware über Indien, Laos und Thailand verschifft worden war.
Erhebliche Strafen und Nacherhebungen drohen
Die billigend in Kauf genommene Umgehung von Antidumpingzöllen kann als Steuerhinterziehung bzw. als gewerbsmäßiger Schmuggel mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Die Zollschuldnerschaft kann dagegen unabhängig von einer Beteiligung an der Umgehung entstehen. So könnte der Zoll die Antidumpingzölle nachträglich von einem Importeur selbst dann verlangen, wenn dieser von einer Umgehung nichts ahnen konnte.
Betroffene Unternehmen sollten prüfen lassen, wie sie sich gegen eine Nacherhebung wehren können. In erster Linie sollte geprüft werden, ob der Zoll nachgewiesen kann, dass der nicht-präferenzielle Ursprung der Wolframelektroden tatsächlich in China liegt.
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Dieser Artikel wurde am 18. Juli 2019 erstellt. Er wurde am 12. Januar 2020 aktualisiert