Wie bei einer Zollprüfung verhalten? Das ist eine häufig an uns gerichtete Frage von Unternehmen. Es ist für die Zollbehörden üblich, deutsche Firmen zu prüfen, die Waren importieren oder exportieren. Die Zollprüfungen sind in der Regel mehr oder wenig zufällig, und sie stellen für die betroffenen Unternehmen fast immer eine Überraschung dar.

Bei Ihnen wurde eine Zollprüfung angeordnet?

Dann sprechen Sie uns gerne unter +49 40 369615-0 an. Wir helfen Ihnen dabei

  • wie Sie sich bei der Zollprüfung verhalten sollten,
  • welche Risiken bestehen und behoben werden sollten,
  • und wie Nachzahlungen abgewehrt werden

Gemeinsam werden wir Ihre Zollprüfung meistern. Ob proaktiv oder aus dem Hintergrund agierend.

Importeure werden selten im Voraus von den Zollbeamten informiert, dass eine Prüfung ansteht. Im Rahmen einer Zollprüfung können Importeure oder Exporteure, die mit sensiblen Produkten (z.B. regelmäßig hohe Einfuhrabgaben, Antidumpingzölle etc.) verstärkt geprüft werden. Die Prüfungen werden durchgeführt, um sicherzustellen, dass jedes Unternehmen das europäische Zollrecht einhält.

Viele Unternehmen wissen nicht, wie das Prüfungsverfahren abläuft und wie sie sich bei der Zollprüfung verhalten sollen. Auch unterschätzen sie meist, welche Folgen das Ergebnis der Zollprüfung für ein Unternehmen haben kann. Gute Kenntnisse der angewendeten Zollverfahren zu haben ist außerordentlich wichtig, da Verstöße gegen das Zollrecht Straftaten darstellen können und zur persönlichen strafrechtlicher Verantwortung führen können. Dieser Artikel erklärt den Prüfungsprozess und wie Unternehmen sich bei Zollprüfungen verhalten sollten.

Zollprüfung oder Durchsuchung?

Wie Unternehmen sich bei einer Prüfung verhalten sollten, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine normale Zollprüfung handelt oder um eine strafrechtliche Durchsuchung.

Reguläre Zollprüfungen – Sie müssen mitwirken

Bei einer regulären Zollprüfung wählt der Zoll das zu prüfende Unternehmen aus und schickt eine Prüfungsanordnung. Sodann wird ein Zollbeamter vom Prüfungsdienst in das Unternehmen geschickt. Diese Prüfungen erfolgen regelmäßig oder anlassbezogen. Eine solche Prüfung läuft in der Regel wie folgt ab:

  • Zunächst wird der Zoll ein Erstgespräch vereinbaren und die vorgeschlagene Prüfung anzukündigen und mitzuteilen, welche Transaktionen geprüft werden sollen und welche Unterlagen erforderlich sind.
  • Sie sollten ferner dann ihre Geschäfte vor der Prüfung selbst bereits untersuchen, da freiwillig beim Zoll gemeldete Fehler positiv betrachtet werden.
  • Sodann findet die eigentliche Zollprüfung im Unternehmen statt.
  • Nach der Prüfung wird der Zoll eine Abschlussbesprechung mit Ihnen abhalten und mit Ihnen diskutieren, wie Ihre Zollabwicklung in der Zukunft optimiert werden kann. Auch etwaige Nachzahlungen werden hier besprochen – aber nicht verhandelt.

Schweigen ist Gold – strafrechtliche Durchsuchungen des Zolls

Wenn allerdings Straftaten vom Zoll vermutet werden, so wird das Unternehmen nicht informiert.

In diesen Fällen beantragt das Hauptzollamt beim Gericht einen Durchsuchungsbefehl. Zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt das Gericht lediglich den Antrag und die Belege, die von den Zollbeamten vorgelegt werden.

Die Durchsuchung erfolgt überraschend und mit einer Vielzahl von Beamten, um den Überraschungseffekt zu nutzen. Im Rahmen einer Durchsuchung haben die Zollbeamten die Möglichkeit, verdächtige Unterlagen oder Beweismittel diese zu beschlagnahmen.

Zusätzlich zur Beschlagnahme werden die Beamten die Firma eventuell auffordern, binnen einer bestimmten Frist weitere Dokumente zu liefern.

Darüber hinaus können sie die Vertreter des Unternehmens bitten, mündliche oder schriftliche Erklärungen über verdächtige Einfuhrgeschäfte zu tätigen.

Das Hauptzollamt überprüft und bewertet dann alle Beweise, auch die Zeugenaussagen. Auf der Grundlage der Beweise werden die Zollbeamten entscheiden, ob ein Verstoß gegen den Zollkodex oder das Strafrecht vorliegt und weiter verfolgt wird.

Das ist das richtige Verhalten bei der Zollprüfung

Wie bei einer Zollprüfung verhalten, fragen sich viele Unternehmen.

Die Antwort hängt davon ab, was für eine Prüfung vorliegt.

  • Reguläre angekündigte Zollprüfung: Sollte eine reguläre Zollprüfung vorliegen, so sind sie kraft Gesetzes zur Mitwirkung verpflichtet. Sie müssen alle Fragen beantworten und sämtliche Unterlagen vorlegen. Eine Kooperation mit dem Zöllner empfiehlt sich auch, um die Prüfung nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
  • Unangekündigte Durchsuchung des Zolls: Sollte allerdings eine strafrechtliche Durchsuchung erfolgen, so gelten ganz andere Spielregeln. Eine solche Durchsuchung findet nur dann statt, wenn ein Gericht bereits eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines strafbaren Verhaltens bestätigt hat. Insofern können sämtliche Äußerungen, die während der Prüfung getätigt werden später gegen Sie verwendet werden. Auf keinen Fall sollte daher mit den Zollbeamten mehr als nötig gesprochen werden. Rufen Sie stattdessen ihren Rechtsanwalt an, der sich mit Zollrecht auskennt und besprechen Sie das weitere Vorgehen. In diesen Fällen sollten Anforderungen von Unterlagen ebenfalls nicht vorschnell beantwortet werden.

Sprechen Sie vorher mit Ihrem Rechtsanwalt und geben Sie vorher nichts heraus.

Denken Sie im Falle einer Durchsuchung an folgende Punkte

Sollte es bei Ihnen tatsächlich eine strafrechtliche Durchsuchung des Zolls gegeben haben, stimmen Sie Ihr Verhalten bitte mit Ihrem Rechtsanwalt ab. Denken Sie an folgende Punkte:

  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen,
  • bei Durchsuchungen ohne Beschluss: Fragen Sie nach dem Grund, Umfang und dem Zweck der Anordnung durch die Zollfahndung,
  • Allen Mitarbeitern verbieten, Aussagen zu tätigen und sich ruhig zu verhalten,
  • Sofort den eigenen Rechtsanwalt kontaktieren,
  • die Zollbeamten bitten, auf das Eintreffen des Anwaltes zu warten (darauf haben Sie jedoch kein Recht),
  • Leisten Sie keinen Widerstand gegen die Durchsuchungsmaßnahmen der Zollbeamten

Dieser Artikel wurde am 30. Oktober 2016 erstellt. Er wurde am 04. November 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.