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Die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) haben am 28. April 2016 ein Freihandelsabkommen mit den Philippinen unterzeichnet.

Durch das Abkommen soll vor allem der Warenhandel und der Handel mit Dienstleistungen liberalisiert werden. Ein Schwerpunkt der Vereinbarung ist die Abschaffung der Zollabgaben sowie die Einführung von Zollreduktionen zwischen den Staaten.

Darüber hinaus umfasst das Abkommen Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums und zum Investitionsschutz.

Das Handelsvolumen des südostasiatischen Landes mit den EFTA-Staaten steigt seit 2005 kontinuierlich an, durchschnittlich um 11 %.

Die Philippinen exportieren hauptsächlich medizinisches Gerät, mineralische Verbindungen und Textilien in die EFTA-Staaten. Exportgüter aus den EFTA-Staaten in die Philippinen sind vor allem elektronische Geräte und pharmazeutische Produkte.

Die Schweiz vergrößert mit diesem Abkommen den Kreis der südostasiatischen Handelspartner mit liberalisierten Handelsbeziehungen. Es bestehen bereits ähnliche Abkommen mit Singapur, der Republik Korea und Singapur. Außerdem hat die Schweiz bilaterale Abkommen außerhalb der EFTA mit China und Japan abgeschlossen.

Das Abkommen muss nun von allen Ländern ratifiziert werden, um in Kraft zu treten.

Dieser Artikel wurde am 19. Juli 2016 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.