Werden die geltenden Antidumpingzölle auf chinesische Aluminiumprofile über die Türkei umgangen? Unternehmer, die Aluprofile aus der Türkei importieren sollten wachsam sein, um nicht mit künftigen Zollnachforderungen belastet zu werden. 

Antidumpingzölle auf Aluminiumprofile aus China

Seit Oktober 2020 gilt ein vorläufiger Antidumpingzoll auf Aluminiumprofile mit Ursprung in China. Dieser wurde im März 2021 in endgültige Antidumpingzölle umgewandelt. Die endgültigen Antidumpingzölle betragen bis zu 32,1 % des Warenwertes

Der Antidumpingzoll gilt für alle Profile aus Aluminium, die ihren handelspolitischen Ursprung in China haben. Ob die Profile aus anderen Ländern eingekauft oder dort zwischengelagert sind, ist für die Bestimmung des Ursprungs grundsätzlich irrelevant. 

Insofern können auch Aluminiumprofile, die in der Türkei gekauft worden sind, jedoch in China hergestellt worden sind, Antidumpingzöllen unterliegen.

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Denkbare Umgehung über die Türkei 

Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass einige türkische Unternehmen versuchen die Antidumpingzölle auf chinesische Aluminiumprofile zu umgehen. Selbst wenn diese Zwischenhändler die Ware mit auf den Dokumenten genannten Ursprung in der Türkei verkaufen, die Profile aber in China hergestellt worden sind, entfällt der Antidumpingzoll nicht. 

Die Entdeckung fällt den europäischen Zollbehörden allerdings hier etwas schwerer, da es eine Freiverkehrspräferenz zwischen der Europäischen Union und der Türkei gibt. Insofern gelten alle Produkte, die in der Türkei zum zollrechtlichen freien Verkehr abgefertigt worden sind auch als in der Europäischen Union zum zollrechtlichen freien Verkehr abgefertigt. 

Viele Unternehmen wissen allerdings nicht, dass Antidumpingzölle von dieser Freiverkehrspräferenz ausgeschlossen sind. 

Insofern besteht das reelle Risiko, dass der Zoll auch auf Aluminiumprofile aus der Türkei Antidumpingzölle erhebt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn: 

  • Aluminiumprofile aus China in die Türkei importiert worden sind und dort mit oder ohne Umladung direkt wieder in die EU exportiert worden sind oder 
  • die Aluminiumprofile in der Türkei zwar weiterbearbeitet worden sind, es sich hierbei aber nur um eine minimale Bearbeitung handelt (z. B. durch bloßes Sägen oder Entgraten usw.) 

Sollte sich beispielsweise durch diese Minimalbehandlungen der Ursprung nicht von einem chinesischen Ursprung in einen türkischen Ursprung ändern, so würden auch für die Aluminiumprofile aus der Türkei weiterhin Antidumpingzölle gelten. 

Unternehmen sollten dementsprechend beim Import sicherstellen, dass Aluminiumprofile aus der Türkei wirklich auch ihren nicht-präferenziellen Ursprung in der Türkei haben. Dazu sollten Unternehmen insbesondere auch auf die Vorlage von Ursprungszeugnissen bestehen. 

Sollte der Zoll gegen Ihr Unternehmen wegen der Umgehung der Antidumpingzölle über die Türkei ermitteln, so sprechen Sie uns Anwälte gerne an. Wir prüfen, ob die Nachforderungsverlange der Zollverwaltung für die letzten drei Jahre tatsächlich berechtigt sind oder nicht.  Rufen Sie uns unter +49 40 369615-0 an.

Dieser Artikel wurde am 23. Oktober 2023 erstellt. Er wurde am 05. Dezember 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.