Die Europäische Union hat offiziell einen vorläufigen Antidumpingzoll auf chinesische und taiwanesische Importe von Stahlblechen aus nicht rostendem Stahl eingeführt.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/501 wurden entsprechend vorläufige Strafzölle erlassen. Bei der betroffenen Ware handelt es sich um „kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl“ und damit um Edelstahlbleche. Betroffen ist Ware mit Ursprung in China und Taiwan. Diese Einfuhren werden bereits seit dem 17. Dezember 2014 zollamtlich erfasst. Zuvor war eine Antidumpinguntersuchung eingeleitet worden. Hier stellte sich heraus, dass die Hersteller in China und Taiwan die Ware bis zu 35 Prozent unter den Produktions- und Transportkosten herstellen.

Welche Stahlwaren sind erfasst?

Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes 7219 31 00, 7219 32 10, 7219 32 90, 7219 33 10, 7219 33 90, 7219 34 10, 7219 34 90, 7219 35 10, 7219 35 90, 7220 20 21, 7220 20 29, 7220 20 41, 7220 20 49, 7220 20 81 und 7220 20 89 eingereiht. Erfassst sind damit flachgewalzte

Von den Antidumpingzöllen auf Edelstahl aus China sind viele Industriezweige betroffen. Diese Waren werden vielfältig verwendet. So kommen die Stahlerzeugnisse z.B. bei der Herstellung von Haushaltsgeräten (z. B. für das Innere von Wasch- und Geschirrspülmaschinen), geschweißten Rohren und medizinischen Geräten sowie in der Lebensmittelverarbeitung und der Automobilindustrie aber auch auf Baustellen zum Einsatz.

Wie hoch ist der Antidumpingzoll auf Edelstahlprodukte?

Der Antidumpingzoll beläuft sich auf bis zu 25,2% für Einfuhren aus China und auf bis zu 12,0% bei Einfuhren aus Taiwan. Teilweise werden auch geringere Antidumpingzölle für die Stahlerzeugnisse gewährt, wenn sie von bestimmten Unternehmen stammen, für die unternehmensspezifische Zölle festgesetzt wurden.

Ihre Fragen zum Antidumping auf Edelstahl aus China/Taiwan

Wenn Sie Fragen zum Thema Antidumpingzölle auf Edelstahlerzeugnisse aus China/Taiwan haben, so sprechen Sie uns gerne an. Sie sollten sich jetzt über die folgenden Punkte bewusst sein:

  • Wie kann ich niedrigere unternehmensspezifische Zölle erlangen?
  • Wie muss ich mein Geschäft als Geschäftsführer für den Import von Edelstahlerzeugnissen aufstellen?
  • Kann ich zur Antidumpingverordnung bei der Europäischen Kommission Stellung nehmen?
  • Muss ich bei der Einfuhr eine Sicherheit leisten?
  • Was passiert, wenn ich Verträge vor in Kraft treten der Antidumpingverordnung abgeschlossen habe?

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Dieser Artikel wurde am 27. März 2015 erstellt. Er wurde am 22. Juni 2019 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.