Die EU zieht die Sanktionsschraube gegen Russland weiter an. Wir analysieren daher die bedeutsamen Aspekte des 12. Sanktionspakets. Entdecken Sie, welche neuen Restriktionen eingeführt wurden und wie Sie Ihr Unternehmen in diesem veränderten Klima positionieren können.

Zusammenfassung

  • Mit dem 12. Sanktionspaket der EU kommen neue Handelsbeschränkungen für Russland.
  • Sanktionsumfang umfasst Einfuhrverbote bis hin zu Ausfuhrbeschränkungen für eine Vielzahl von Gütern und Industrieprodukten.
  • Besonderes Augenmerk liegt auf Stahl, Dual-Use-Produkten und Designsoftware.
  • Ab März 2024 betreffen die Sanktionen auch in Drittländern polierte russische Diamanten; ab September 2024 auch Schmuck und Uhren mit Diamantenbesatz.
  • Die Verschärfung der Sanktionen ist eine Reaktion auf Russlands Versuche, diese zu umgehen.
  • Unternehmen müssen ihre Handelsbeziehungen überprüfen und anpassen sowie strengere Kontrollen erwarten.
  • Zertifizierungssystem für Rohdiamanten wurde eingeführt; 29 juristische Personen wurden auf die Sanktionsliste gesetzt.
  • Verbesserte Überwachung von Geldtransfers und Einschränkungen für die Durchführung kritischer Waren durch Russland.
  • Forderung nach intensiverer Exportkontrolle und Überprüfung von Exportverträgen an Unternehmen.

Neuerungen im 12. Sanktionspaket gegen Russland

Mit dem 12. Sanktionspaket der Europäischen Union wurde eine neue Ebene der Handelsbeschränkungen eingeleitet.

Das Spektrum der Sanktionen reicht von Einfuhrverboten bis hin zu Ausfuhrbeschränkungen für eine Vielzahl von Gütern und Industrieprodukten.

Im Fokus stehen dabei insbesondere Stahl und Produkte des Dual-Use-Segments sowie Designsoftware, die für die russische Industrie von Bedeutung sind.

Unternehmen müssen sich daher auf eine verschärfte Überwachung und strengere Kontrollen einstellen.
Dies gilt insbesondere für solche Firmen, die in Geschäftsverbindung mit den 29 neu gelisteten juristischen Personen stehen, welche nun auf der erweiterten Sanktionsliste stehen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Handelsbeziehungen und Verträge kritisch überprüfen und an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen müssen.

Die Verschärfung der Sanktionen ist eine direkte Antwort auf die zunehmenden Umgehungsversuche Russlands und soll die Wirksamkeit der Sanktionen gewährleisten.

Es ist entscheidend, dass Unternehmen die neuen Regelungen ernst nehmen und ihre Compliance-Maßnahmen entsprechend anpassen, um nicht selbst in den Fokus von Ermittlungsverfahren zu geraten.

Überblick über neue Einfuhrverbote und Ausfuhrbeschränkungen

Einfuhr von Diamanten

Die EU reagiert mit verschärften Handelsrestriktionen im 12. Sanktionspaket auf die Situation in Russland. Ein bedeutsames Einfuhrverbot trifft russische Diamanten, die nun nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfen. Dies umfasst sämtliche Diamanten, die in Russland abgebaut, verarbeitet oder produziert wurden. Industriediamanten bleiben von diesem Verbot ausgenommen.

Im Laufe der Zeit wird das Verbot auch auf in Drittländern polierte russische Diamanten ausgeweitet. Ab September 2024 sind zusätzlich Schmuck und Uhren mit Diamantenbesatz sowie Labordiamanten von den Sanktionen betroffen.

Die G7-Staaten haben ein Zertifizierungssystem für Rohdiamanten auf den Weg gebracht. Dieses soll den Handel mit Rohdiamanten überwachen und regulieren, um den Warenverkehr lückenlos zu kontrollieren. Das System dient dazu, die Einfuhr von russischen Diamanten, die ab März 2024 auch in Drittländern polierte russische Diamanten umfasst, effektiv zu sanktionieren.

Einfuhrverbot Rohstoffe für die Stahlproduktion

Die Einfuhrverbote erstrecken sich auch auf Rohstoffe für die Stahlproduktion, verarbeitete Aluminiumprodukte und weitere Metallwaren.

Neue Ausfuhrbeschränkungen

Im Bereich der Ausfuhr legt das neue Sanktionspaket Beschränkungen für Dual-Use-Güter sowie für fortgeschrittene Technologie- und Industriegüter fest.

Zusätzliche neue Ausfuhrkontrollen gelten für

  • Chemikalien,
  • Thermostate,
  • Gleichstrommotoren und
  • Servomotoren für unbemannte Luftfahrzeuge,
  • Werkzeugmaschinen und
  • Maschinenteile.

Bestimmte Industriegüter, darunter Maschinen- und Bauteile sowie verarbeitete Stahl-, Kupfer- und Aluminiumprodukte, Laser und Batterien, sind ebenfalls eingeschränkt.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die EU-Handelssanktionen nicht umgangen werden.
Unternehmen müssen daher ihre Geschäftsbeziehungen kritisch prüfen und sicherstellen, dass ihre Exportkontrollen den neuen Vorschriften entsprechen.

Listung weiterer juristischer Personen

Neben diesen Maßnahmen wurden 29 juristische Personen aus Russland und anderen Ländern auf die Sanktionsliste gesetzt.

Diese Unternehmen stehen in Verbindung mit dem russischen Militär und finden sich auch in Usbekistan und Singapur.

Die Aufnahme dieser Entitäten in die Sanktionsliste ist ein Signal an die Wirtschaft, dass die EU die Kontakte zu Firmen, die direkt oder indirekt mit dem russischen Militär zusammenarbeiten, unterbinden will.

Infografik mit Maßnahmen gegen Sanktionsumgehung: Überwachung, Grenzstopp, juristische Bindung.

Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Ansatzes, der darauf abzielt, die Umgehung von Sanktionen zu erschweren und die Effektivität der Strafmaßnahmen zu erhöhen.

Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit den gelisteten juristischen Personen unterhalten, müssen ihre Verträge und Handlungen umgehend überprüfen, um nicht gegen die verstärkten Sanktionen zu verstoßen.

Meldepflichten für Zahlungen bei russischer Kontrolle

Um die Effektivität der Sanktionen gegen Russland zu steigern, verschärft die EU auch die Überwachung von Geldtransfers neben der ohnehin schon bestehenden AWV-Meldepflicht.

Betroffen sind EU-Unternehmen, die zu mehr als 40 Prozent von russischen Staatsbürgern oder in Russland ansässigen Firmen gehalten werden. Diese Unternehmen müssen künftige Geldtransfers anzeigen.

No-Russia Klausel vereinbaren

Unternehmen sind nun auch rechtlich dazu verpflichtet, die Wiederausfuhr bestimmter sensibler Waren nach Russland vertraglich zu untersagen („No-Russia Klausel“). Es ist dringend angezeigt, die Außenhandelsverträge nun zu überprüfen. Die 𝐍𝐨-𝐑𝐮𝐬𝐬𝐢𝐚-𝐊𝐥𝐚𝐮𝐬𝐞𝐥 tritt am 20. März 2024 in Kraft. Ab diesem Moment müssen Unternehmen eine Re-Export-Klausel vereinbaren.

Dazu zählen Luftfahrtgüter, Flugturbinenkraftstoff, Schusswaffen und Güter, die auf der gemeinsamen Liste mit hoher Priorität stehen. Betroffen sind also Waren der XI, XX, XXXV und XL.

Die No-Russia-Klausel ist für Warenlieferungen in die Partnerländer (derzeit USA, Japan, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz) nicht erforderlich.

Diese Verschärfungen im 12. Sanktionspaket zeigen, wie wichtig es ist, dass Firmen ihre Exportkontrollen und Verträge genau prüfen. Durch vertragliche Vereinbarungen muss sichergestellt sein, dass keine Umgehung der Sanktionen stattfindet. Die EU-Behörden forderten das schon länger ausdrücklich und wiesen in verschiedenen Verordnungen darauf hin. Nunmehr ist dieses Gesetzeslage.

Unternehmen müssen Exportkontrolle nachziehen

Unternehmen müssen nun aktiv Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass sie nicht versehentlich gegen die neuen Sanktionen verstoßen oder an einer Umgehung mitwirken.

Dies bedeutet oft eine Anpassung bestehender Verträge, um den neuen Exportvorgaben zu entsprechen.

Die kontinuierliche Überprüfung auf Aktualisierungen der Sanktionsliste und die Auswirkungen des 12. Sanktionspakets auf Exportvorhaben sind unerlässlich.

Unternehmen müssen übrigens auch darauf achten, dass sie nicht Verträge abschließen, da bereits der Vertragsabschluss meist unter Strafe gestellt sind.

Angesichts der Zunahme von Strafverfahren durch Behörden, sollten Firmen besonders wachsam sein und die Veränderungen durch das 12. Sanktionspaket genau im Auge behalten.

Sind Ihre Handelsbeziehungen von den neuen EU-Sanktionen gegen Russland betroffen? Lassen Sie Ihre Situation von unseren Experten prüfen und sich bei der Anpassung und Kontrolle behilflich sein. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Besprechung.

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Dieser Artikel wurde am 19. Dezember 2023 erstellt. Er wurde am 18. Januar 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.