Schon seit längerer Zeit beobachten wir, dass die Ermittlungsbehörden vermehrt Verfahren gegen Unternehmen einleiten, die im Verdacht stehen entgegen der sog. Russland–Sanktionen Handel mit russischen Unternehmen oder russischen Gütern zu treiben. Hierzu hatten wir bereits ausführlich berichtet.
Nun haben die Strafverfolgungsbehörden erkennbar aber auch solche Unternehmen in den Fokus genommen, die gar nicht direkt mit russischen Unternehmen oder russischen Gütern Handel treiben, sondern etwa Waren an Unternehmen im geografischen Umfeld Russlands liefern, wie z.B. Türkei, Armenien oder Kasachstan. Vermutet wird hier eine Umgehung der Sanktionen.
Wegen der Umgehung der Russland Sanktionen wird gegen Sie ermittelt?
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Vorsicht bei Umgehungen der Sanktionen über Drittstaaten
Hintergrund dieser Ermittlungen ist der Verdacht, dass die Russland–Sanktionen umgangen werden, indem an einen „Mittelsmann“ in einem Drittstaat, wie etwa der Türkei, geliefert wird, der die Waren dann an den russischen Endabnehmer weiterleitet.
Denn nicht nur der direkte Handel nach Russland oder mit russischen Waren und Unternehmern ist sanktioniert, sondern auch alle Handlungen, die die Umgehung der Russland-Sanktionen bezwecken.
So hatte zuletzt auch das Magazin Monitor berichtet, dass ein deutsches Unternehmen elektronische Bauteile zuerst an eine russische Firma verkaufte. Später lief während des Ukraine-Krieges der Verkauf über die Türkei weiter. Der Export von Halbleitern und elektronischen Schaltkreisen aus der Türkei nach Russland sei seit dem Beginn des Angriffskrieges ohnehin sprunghaft angestiegen, von 300.000 US-Dollar im Jahr 2021 auf mehr als 86 Millionen US-Dollar im Jahr 2022.
Der Zoll und auch die Staatsanwaltschaften vermuten hier Umgehungen von EU-Sanktionen.
Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen besonders achtsam sein, wenn sich die Geschäftsbeziehungen seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine etwa in Drittstaaten wie die Türkei, Armenien oder Kasachstan verlagert haben oder Sie nunmehr Geschäftsbeziehungen in diese Länder aufnehmen.
Stärke Verbote bei Umgehung stehen bevor
Nun steht nicht nur der direkte Verstoß gegen das Russland-Embargo im Fokus von Behörden und Politik, sondern es werden insbesondere Umgehungsgeschäfte in den Fokus genommen.
Bereits jetzt ist nicht nur der direkte Handel nach Russland oder mit russischen Waren und Unternehmern ist sanktioniert, sondern auch alle Handlungen, die die Umgehung der Russland-Sanktionen bezwecken.
Nach Berichten verschiedener Medien plant die Bundesregierung aber zusätzlich eine deutliche Verschärfung der bereits geltenden Sanktionen:
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erklärte bei einer Pressekonferenz: Die Umgehung der Sanktionen sei „kein Kavaliersdelikt“.
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Erkenntnissen zufolge würden die von der EU beschlossenen Russland-Sanktionen zu erfolgreich umgangen werden. Die russische Wirtschaft zeige sich erstaunlich widerstandsfähig und insbesondere das russische Militär wisse sich erfolgreich durch Umgehungsgeschäfte weiterhin mit wichtigen Gütern und Technologien zu versorgen.
Gerade die Einhaltung von Exportverboten sog. Hightech-Güter sei elementar, da sich das russische Militär etwa mit Mikrochips aus Kühlschränken und Waschmaschinen versorge. Der Export dieser Güter werde weiter strengstens sanktioniert bleiben – die Einhaltung dieser Verbote müsse noch schärfer überprüft werden.
Ergänzend seien dazu folgende Erweiterungen der Sanktionen geplant:
- Exporte in bestimmte Drittstaaten sollen künftig nur noch mit Endverbleibserklärungen möglich sein, Robert Habeck nannte diese bei einer Presse-Konferenz „Nicht-nach-Russland-weiter-transportier-Erklärungen“.
- Soweit Unternehmen in Drittstaaten sanktionierte Waren nach Russland weitergeben, werden diese Unternehmen auf eine Sanktionsliste aufgenommen. Der Handel mit diesen Unternehmen soll dadurch strafbewährt verhindert werden.
- Schließlich sollen Informationsoffenlegungspflichten etabliert werden: Jeder, der vermutet oder sogar weiß, dass Sanktionen umgangen werden, soll verpflichtet werden, dies an die Behörden weiterzuleiten.
Unternehmen sollten daher etwaige Verschärfungen der Sanktionen, die zu neuen Pflichten und Einschränkungen führen, genau beobachten. Angaben von Behörden und Politik ist zu entnehmen, dass zentrales Mittel für die Durchsetzung der Sanktionen die strafrechtliche Verfolgung bleiben soll.
Wenn Sie Fragen zu den Russland-Sanktionen und diesbezüglichen Strafen haben, dann sprechen Sie uns gerne an.