Die Bewilligung des Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO – Authorised Economic Operator) bietet Ihrem Unternehmen viele Vorteile. 

Sie können Verzollungsprozesse zügiger durchführen und werden weniger häufig von den Zollbehörden kontrolliert. 

Der Antragsprozess erfordert allerdings eine genaue Darlegung der internen Arbeitsabläufe und zahlreicher Informationen über Ihr Unternehmen.

Der Antrag sollte gut vorbereitet sein, denn eine Ablehnung kann unter Umständen dazu führen, dass ein erneuter Antrag von den Zollbehörden erst nach einigen Jahren wieder angenommen wird. Erfahren Sie hier, wie die Beantragung gelingt. 

Welcher AEO-Antrag ist der richtige? 

Der erste Schritt ist die Beantwortung der Frage, welcher AEO-Status der richtige für Ihr Unternehmen ist. 

Geht es um zollrechtliche Vereinfachungen beim Import oder Export, eignet sich der AEOC-Status. 

Geht es um die Sicherheit der Lieferkette und eine hohe Reputation im internationalen Warenverkehr mit ausländischen Handelspartnern, eignet sich möglicherweise eher der AEOS-Status. 

Vor der Antragstellung: Unternehmensprozesse analysieren 

Der Antrag auf Bewilligung des AEO-Status erfordert die detaillierte Beschreibung der unternehmensinternen Prozesse in Bezug auf die Lieferkette und Zollverfahren. 

Wichtig ist, dass dem Zoll gegenüber signalisiert wird, dass ein funktionierendes System im Hinblick auf die Einhaltung aller zoll- und steuerrechtlichen Verpflichtungen besteht. 

Es kann sich anbieten, hierzu eine Arbeitsanweisung für bestimmte zollrechtliche Arbeitsschritte zu erstellen oder von einem kompetenten Ansprechpartner in Zusammenarbeit erstellen zu lassen. 

Bei der Analyse der Prozesse kann sich die Erkenntnis einstellen, dass weiteres Optimierungspotential besteht und andere zollrechtliche Bewilligungen oder Vereinfachungen Ihrem Unternehmen Vorteile bringen können.

Vorbereitung der Antragsunterlagen 

Zur Einreichung des Antrags ist das Ausfüllen der dafür von der Europäischen Kommission vorgesehenen Fragebögen erforderlich. 

Die Fragebögen erfordern detaillierte Angaben zu Ihrem Unternehmen und den Arbeitsabläufen.

Anzugeben sind unter anderem Informationen über: 

  • Unternehmensstruktur 
  • Umsatzzahlen der letzten Jahre 
  • Compliance-System zur Einhaltung verschiedener Vorschriften 
  • Qualifikation der für die relevanten Bereiche verantwortlichen Personen 

Gegebenenfalls sind – je nach Art des Antrags – weitere Angaben erforderlich. 

Dieser Artikel wurde am 15. September 2023 erstellt. Er wurde am 03. Oktober 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.