Der Rechnungshof der Europäischen Union (EU) hat mit seinem Sonderbericht vom 5. Dezember 2017 auf Mängel bei den Zollkontrollen der Mitgliedstaaten hingewiesen. Unternehmen sollten damit rechnen, dass entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofs demnächst verstärkte Kontrollen durchgeführt werden.

Rechnungshof: Erhebliche Mängel bei Zollkontrollen

Im Bericht wurde die Wirksamkeit von Kontrollen bei der Einfuhr von Nicht-Unionswaren in die EU untersucht. Der EU-Rechnungshof führte Prüfbesuche bei Zollbehörden in fünf Mitgliedstaaten durch: in Spanien, Italien, Polen, Rumänien und im Vereinigten Königreich. Im Ergebnis stellten die Prüfer erhebliche Mängel sowohl am rechtlichen Rahmen der Zollkontrollen als auch an deren praktischer Umsetzung fest. Dies wirke sich nachteilig auf die Finanzen der EU aus. Mit Einfuhrzöllen werden 14 % des EU-Haushalts finanziert.

Der Rechnungshof stellte zwar auch fest, dass es Fortschritte bei der einheitlichen Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten gegeben habe. Jedoch gebe es keine ausreichenden finanziellen Anreize für die Mitgliedstaaten, Zollkontrollen durchzuführen. Mitgliedstaaten würden z.B. nicht immer die von ihrem Risikomanagementsystem vorgeschlagenen Kontrollen durchführen. Es gebe immer noch zu viele Schlupflöcher für Einführer. So identifizierte der Hof etwa im E-Commerce Missbrauch von Zollbefreiungen für Sendungen mit geringem Zollwert bei Waren, die online aus Nicht-EU-Ländern erworben werden.

Unternehmen sollten auf verstärkte Kontrollen vorbereitet sein

Der Bericht enthält die ausdrückliche Empfehlung an die Mitgliedstaaten ihre Zollkontrollen zu verstärken. Ob dies auch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Unternehmen sollten dies jedoch zum Anlass nehmen, ihre Zoll Compliance zu überprüfen, um böse Überraschungen bei Zollkontrollen zu vermeiden. Fehleranfällig sind erfahrungsgemäß insbesondere die Einreihung von Waren in den Zolltarif und die Zollwertberechnung.

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Dieser Artikel wurde am 23. Januar 2018 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.