Nachdem die Zollfahndung Bayern bereits gegen Verantwortliche des eines Nürnberger Solarunternehmens ermittelt hatte, sind ausweislich einer Pressemitteilung des Zollfahndungsamtes München gestern zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse gegen Beteiligte der Solarbranche vollstreckt worden.

Gemeinsam mit den Zollfahndungsämtern Stuttgart und Frankfurt am Main wurden insgesamt 14 Liegenschaften durchsucht. Hintergrund ist, dass die Zollfahndung den Verdacht hat, dass mehr als 30 Millionen Euro an Antidumpingzöllen für Solarmodule hinterzogen sein sollen.

Derzeit ist zu erkennen, dass nunmehr eine umfassende strafrechtliche Aufarbeitung sämtlicher Importvorgänge von Solarmodulen aus China erfolgt. Diese dürfte auch in den kommenden Monaten und Jahren noch anhalten, da den Behörden erst nach und nach Erkenntnisse dazu vorliegen, wie chinesische Firmen beim Import von Solarmodulen in teilweise erheblichem Umfang getäuscht haben.

Hinterziehung von Antidumpingzöllen auf Solarmodule

Es besteht in diesem Fall, wie auch seiner Zeit im Falle der Firma Risen Energy, der Verdacht, dass chinesische Solarmodule in die Europäische Union eingeführt worden sind und dabei nicht die vorgesehenen Antidumping- und Ausgleichszölle entrichtet wurden. Laut Presseberichten solle es sich dabei um eine weitere Firma aus Nürnberg handeln und drei Beteiligte säßen bereits in Untersuchungshaft.

Konkret steht der Verdacht im Raum, dass die Solarmodule mit falschen Ursprungsangaben in die EU gelangt worden sind oder der Mindesteinfuhrpreis (MIP) umgangen wurde. Es wird vermutet, dass eine solche Umgehung beispielsweise durch Ausgleichszahlungen oder verschleierte Rückzahlungen erfolgte. Die Zollfahndung habe dabei auch festgestellt, dass es zahlreiche Schein- und Briefkastenfirmen in Luxemburg und Hongkong gegeben habe, mit denen die Zahlungsströme verschleiert werden sollten.

Derzeit sind mehr als 150 Importvorgänge im Zeitraum November 2013 bis November 2016 im Fokus der Zollfahndung und der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hatte in der Vergangenheit ebenfalls umfassende Untersuchungen geführt.

Handlungsbedarf für Abnehmer von Solarmodulen

Sowohl Importeure, als auch Abnehmer von Solarmodulen sollten jetzt erhöht wachsam sein. Im Zuge der Ermittlungen besteht das Risiko, selbst dem Verdacht einer Steuerhehlerei oder Steuerhinterziehung ausgesetzt zu sein. Darüber hinaus besteht auch für den Abnehmer bereits verzollter Solarmodule (z.B. bei DDP-Lieferungen) das Risiko in den Fokus der Zollverwaltung sowohl strafrechtlich als auch für etwaige Nachforderungen zu geraten.

Unternehmer sollten daher überprüfen, ob mögliche Rückgriffansprüche bei ihren Vorlieferanten gesichert werden müssen. Es sollte ferner evaluiert werden, ob eigene Zulieferer von Solarmodulen möglicherweise Antidumping- und Ausgleichszölle für die gelieferten Solarmodule vermieden haben.

Auffällig ist, dass die Ermittlungen derzeit federführend durch das Zollfahndungsamt München erfolgen. Allerdings sind weitere Ermittlungen und Strafverfahren auch im restlichen Bundesgebiet nicht ausgeschlossen.

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Dieser Artikel wurde am 11. Oktober 2017 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.