Presseberichten zufolge habe sich der Verband der Europäischen Fahrradhersteller (EBMA) bei der Europäischen Kommission über Billigimporte von E-Bikes aus China beschwert. Sollte die Beschwerde genügend Anscheinsbeweise für ein Dumping enthalten, würde die Europäische Kommission voraussichtlich ein Antidumping-Untersuchungsverfahren einleiten. Insbesondere Unternehmer, die E-Bikes und Pedelecs aus Asien importieren, sollten die weiteren Entwicklungen unbedingt beobachten und sich entsprechend auf Antidumpingzölle einstellen.

Ablauf einer Antidumpinguntersuchung

Bisher ist der Presse nicht zu entnehmen, um welche Art von Beschwerde es sich genau handelt. Bei Billigimporten kommt jedoch in erster Linie ein Antrag auf Einleitung einer Antidumping-Untersuchung in Betracht. Die Europäische Kommission hat bis Ende Oktober Zeit, auf die „Beschwerde“ zu reagieren.

Sofern die Beschwerde genügend Anscheinsbeweise für Dumpingimporte von E-Bikes und/oder Pedelecs enthält, wird die Kommission eine Untersuchung einleiten. Während dieser Untersuchung haben interessierte Parteien, wie z.B. Unionshersteller und Importeure, die Möglichkeit, sich an dem Antidumping-Untersuchungsverfahren zu beteiligen. Im Laufe des Verfahrens kann die Kommission vorläufige und später endgültige Antidumpingzölle und/oder Ausgleichszölle auf Einfuhren von E-Bikes mit Ursprung in China einführen.

E-Bike-Importeure sollten auf Antidumpingzoll vorbereitet sein

Unionshersteller und Importeure sollten die weiteren Entwicklungen des Verfahrens beobachten, um rechtzeitig reagieren zu können. Beispielsweise sind zur Beteiligung am Untersuchungsverfahren bestimmte Fristen einzuhalten. Sofern eine Antidumping-Untersuchung tatsächlich eingeleitet wird, sollten Importeure prüfen, ob sie von den möglichen Maßnahmen betroffen sein werden. Um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewährleisten, müsste gegebenenfalls ein Lieferantenwechsel erwogen werden.

Beteiligen Sie sich am Antidumping-Untersuchungsverfahren der Kommission und beeinflussen Sie aktiv den Ausgang des Verfahrens. Hierbei stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Antidumpingrecht zur Seite.

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Dieser Artikel wurde am 4. Oktober 2017 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.