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Derzeit stellen wir in der Beratungspraxis vermehrt fest, dass der Zoll auf aus Taiwan versandte Fahrräder Antidumpingzölle in erheblichem Umfang nachfordert. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hatte eine sog. Missionsreise nach Taiwan durchgeführt. Dabei ist anscheinend in einer Vielzahl von Fällen festgestellt worden, dass Fahrräder aus Taiwan tatsächlich einen chinesischen Ursprung hatten.

Antidumpingzoll auf Fahrräder chinesischen Ursprungs

Hintergrund ist, dass die Europäische Union bereits vor geraumer Zeit einen Antidumpingzoll auf chinesische Fahrräder eingeführt hatte. Nunmehr steht der Verdacht im Raum, dass Ursprungszeugnisse gefälscht sind und auch Importeure bei der Umgehung der Antidumpingzölle beteiligt sind. Es muss also nicht nur mit erheblichen Zollnachforderungen für die letzten drei Jahre gerechnet werden, sondern ggf. auch mit der Einleitung von Strafverfahren.

Wenn auch Sie Fahrräder aus Taiwan importiert haben, sollten Sie sicherstellen, dass – trotz ordnungsgemäßer Ursprungszeugnisse – keine Zölle nacherhoben werden können. In jedem Fall muss stets geprüft werden, ob die Vorwürfe der Hauptzollämter überhaupt belastbar sind.

In vielen Fällen erweisen sich die Vorwürfe als zu pauschal und nicht auf die konkreten Importeure bezogen. So muss genau geprüft werden, welche Feststellungen, die europäischen Betrugsbekämpfungsbehörden (OLAF) vor Ort getroffen haben.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Einfuhr von Fahrrädern aus Taiwan haben.

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Dieser Artikel wurde am 6. September 2017 erstellt. Er wurde am 15. April 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.