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Die Europäische Kommission hat einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Silicium mit Ursprung in der Volksrepublik China verhängt.

Das betroffene Silicium wird unter den KN-Code 2804 69 00 eingereiht.

Dies ist das Ergebnis einer Auslaufüberprüfung, die die Kommission auf Antrag der Interessengemeinschaft der Siliciumhersteller der Europäischen Union, Euroalliages, durchgeführt hat. Der seit 2010 bestehende Antidumpingzoll wird damit aufrecht erhalten, aber in seiner Höhe geändert.

 

Die neuen Antidumpingzollsätze betragen:

Unternehmen Zollsatz
Datong Jinneng Industrial Silicon Co., Pingwang Industry Garden, Datong, Shanxi 16,3 %
Alle übrigen Unternehmen 16,8 %
Professionelle Beratung in allen Bereichen des Antidumpingrechts bieten unsere erfahrenen Zollanwälte.

Dieser Artikel wurde am 30. August 2016 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.