Die Schaffung stabiler und offener Handelsbeziehungen ist ein wesentliches Element für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten. Das Freihandelsabkommen EU-Neuseeland ist deswegen ein wichtiger Meilenstein im Bemühen der EU, den Welthandel zu liberalisieren.

Deutschland und die anderen EU-Staaten haben der Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens mit Neuseeland zugestimmt. Dieses soll bereits 2024 in Kraft treten.

Freihandelsabkommen EU-Neuseeland

Wichtige Eckdaten zum neuen Freihandel:

  • Das EU-Neuseeland Freihandelsabkommen, das 2024 in Kraft tritt, zielt auf die Liberalisierung des Handels und die Ankurbelung von Investitionen ab.
  • Experten prognostizieren, dass der Handel zwischen der EU und Neuseeland durch das Abkommen um bis zu 30% steigen könnte.
  • Unternehmen und Verbraucher auf beiden Seiten werden erhebliche wirtschaftliche Vorteile erleben, einschließlich Zollabschaffungen und verbessertem Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten.
  • Das Abkommen bietet Schutz für fast 2.000 EU-Weine und -Spirituosen und 163 traditionelle EU-Erzeugnisse.
  • Eine siebenjährige Einführungsphase ist geplant, in der die Zollkontingente für landwirtschaftliche Produkte schrittweise erhöht werden.
  • Das Abkommen enthält innovative Ansätze zur Förderung nachhaltiger Entwicklung, einschließlich spezieller Kapitel über nachhaltige Lebensmittelsysteme und Gleichstellung der Geschlechter.

Neue Möglichkeiten für Unternehmen

Dieses Freihandelsabkommen eröffnet erhebliche neue wirtschaftliche Möglichkeiten, indem es den Handel liberalisiert und Investitionensanreize setzt. Die Wirtschaftsbeziehungen werden gefördert, sodass Unternehmen und Verbraucher Vorteile erfahren werden.

Die EU ist der drittgrößte Handelspartner Neuseelands, und der bilaterale Warenhandel zwischen beiden Parteien hat stetig zugenommen, 2022 auf nahezu 9,1 Mrd. Euro. Experten prognostizieren, dass der Handel nach Inkrafttreten des Abkommens um bis zu 30% wachsen könnte. Ebenso könnten die jährlichen EU-Exporte um bis zu 4,5 Mrd. € und die EU-Investitionen in Neuseeland um bis zu 80% steigen. Zudem könnten die Zölle für EU-Unternehmen dank des Abkommens ab dem ersten Jahr seiner Anwendung jährlich um rund 140 Mio. € gesenkt werden.

Die Auswirkungen des Abkommens

Nach Inkrafttreten des Abkommens ergeben sich eine Vielzahl von Vorteilen für die EU und Neuseeland. Die Abschaffung aller Zölle, die Öffnung des neuseeländischen Dienstleistungsmarktes und der bessere Zugang für EU-Unternehmen zum öffentlichen Beschaffungswesen sind nur einige Beispiele für die zahlreichen Verbesserungen.

Zusätzlich schützt das Abkommen nahezu 2000 Weine und Spirituosen aus der EU, sowie 163 der bekanntesten traditionellen EU-Erzeugnisse. Darüber hinaus erleichtert es die Ausfuhren kleiner Unternehmen.
Nach dem Inkrafttreten des EU-Neuseeland-Handelsabkommens ist eine siebenjährige Einführungsphase geplant, in der die Importzollkontingente für Agrarprodukte stufenweise auf die endgültigen Mengen angepasst werden.

Insbesondere für neuseeländische Milchprodukte sind Handelserleichterungen vorgesehen.

Nach sieben Jahren ist beispielsweise für Butter eine jährliche Erhöhung der Zollkontingente um 15.000 Tonnen geplant, wodurch die Gesamtquote auf 90.000 Tonnen ansteigt.

Auch die Menge an zollfreiem Käse soll um insgesamt 20.000 Tonnen erhöht werden. Für Rindfleisch wird Neuseeland nach sieben Jahren eine Quote von 8.000 Tonnen zu einem Zollsatz von 7,5% gewährt, beginnend mit einem Anfangskontingent von 2.000 Tonnen.

Eine neue Generation bilateraler Abkommen

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ist ein Musterbeispiel für die neue Generation bilateraler Abkommen. Es beinhaltet eine Reihe von neuen Ansätzen und Verpflichtungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich eines eigenen Kapitels über nachhaltige Lebensmittelsysteme, einen Artikel über Handel und Gleichstellung der Geschlechter und eine Bestimmung über Handel und die Reform der Subventionierung fossiler Brennstoffe.

Bei Verstößen gegen grundlegende Arbeitsnehmerrechte oder das Übereinkommen von Paris, kann das Abkommen Sanktionen verhängen, was seine Bedeutung im Bereich der globalen Nachhaltigkeit unterstreicht.

Der Weg zum Inkrafttreten des Abkommens

Das Abkommen wurde am 30. Juni 2022 abgeschlossen und der Rat wurde am 17. Februar 2023 aufgefordert, die Unterzeichnung des Abkommens zu genehmigen. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Ratifizierung durch Neuseeland kann das Abkommen in Kraft treten.

Dieses Freihandelsabkommen markiert einen neuen Weg für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und wird einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Handel und Investitionen zwischen der EU und Neuseeland leisten. In einer Zeit zunehmender globaler Unsicherheit ist es eine wichtige Verpflichtung zu Offenheit, Zusammenarbeit und gemeinsamen wirtschaftlichen Wohlstand.

Wenn Sie Fragen zu Zollkontigenten und Freihandelsabkommen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind auf diese Themen spezialisiert.

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Dieser Artikel wurde am 8. Juli 2023 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.