Die Europäische Kommission hat am 14. November 2022 mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnungen (EU) 2022/2260 die Zolltarifnummern für Wannenauskleidungssysteme mit antimikrobiellen Wirkstoff festgelegt.

Warenbeschreibung

Bei dem Wannenauskleidungssystem handelt es sich um ein Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf, bestehend aus:

  • einer wiederverwendbaren Kunststoffwanne (Abmessungen ca. 39 × 33 × 14 cm)
  • Einweg-Kunststoffauskleidungen auf einer Abreißrolle,
  • einem Spender für die Einweg-Auskleidungen.

Die Wanne, die Auskleidungen und der Spender sind mit einem antimikrobiellen Wirkstoff beschichtet, um die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Die Rolle mit den Kunststoffauskleidungen wird in den Spender eingesetzt. Mit dem System soll verhindert werden, dass es beim Waschen von Patienten in Krankenhäusern, zu Kreuzkontaminationen kommt, die zur Ausbreitung von Krankheitserregern führen.

Einreihung in den Zolltarif

In der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2260 vom 14.11.2022 beschäftigte sich die Kommission mit der richtigen Zolltarifnummer für „Wannenauskleidungssysteme“ und reihte die Ware aufgrund ihres Charakters den KN-Codes 3924 und 3924 90 00 als „anderer Hygiene- oder Toilettengegenstand aus Kunststoff“ ein.

Eine Einreihung in die Position 9018 als medizinisches Instrument, medizinischer Apparat oder medizinisches Gerät ist ausgeschlossen, da die Ware nicht zur medizinischen Behandlung eines Leidens verwendet wird.

Die Wanne, die Auskleidungen und der Spender sind mit einem antimikrobiellen Wirkstoff beschichtet. Der Wirkstoff soll lediglich Kreuzkontaminationen und die Ausbreitung von Krankheitserregern verhindern. Folglich ist die Ware kein medizinischen Instrument, Apparat oder Gerät, dessen Funktion darin besteht, eine Diagnose zu stellen, einer Krankheit vorzubeugen, sie zu behandeln oder eine Operation durchzuführen usw. Zudem gehören Hygieneartikel aus unedlem Metall gemäß den Erläuterungen zum Harmonisierten System zu dem KN-Code 9018 nicht in diese Position.

Weiter ist auch Einreihung in die Position 3922 (Sanitätserzeugnisse) ist ausgeschlossen. Die Wanne ist aufgrund ihrer Abmessungen, ihres nicht dauerhaften Aufbaus und der Tatsache, dass sie nicht für den Anschluss an ein Wasser- oder Abwassersystem bestimmt ist, nicht den Charakter von Sanitärerzeugnissen dieser Position zuzuordnen.

Das Wannenauskleidungssystem hat den Charakter eines kleinen, tragbaren Artikels für sanitäre oder hygienische Zwecke der Position 3924. Demnach ist sie als anderer Hygiene- oder Toilettengegenstand aus Kunststoff in den KN-Code 3924 90 00 einzureihen.

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Unternehmen sollten vorsichtig sein, denn die falsche Einreihung von Waren birgt immer das Risiko strafrechtlicher oder bußgeldrechtlicher Konsequenzen.

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Dieser Artikel wurde am 23. Dezember 2022 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.