Die Europäische Union hatte im Jahre 2013 Antidumping- und Ausgleichszölle auf Solarmodule eingeführt. Diese Maßnahmen wären an sich in dieser Woche ausgelaufen. Nun hat die Kommission auf Antrag von ProSun eine Untersuchung eingeleitet, da die Gefahr besteht, dass mit der Abschaffung der Strafzölle das Dumping wiederaufleben würde. Damit bleiben die Antidumpingzölle gegen chinesische Solarmodule erst einmal bis März 2017 bestehen.

Gleichzeitig wird auch überprüft, ob Fotovoltaikzellen zukünftig von den Antidumping- und Ausgleichszöllen ausgenommen werden können.

Strafzölle auf chinesische Solarmodule seit 2013

Seit dem Jahr 2013 gibt es auf Solarmodule und Schlüsselkomponenten davon Strafzölle. Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen mit der Verordnung (EU) Nr. 1238/2013 des Rates eingeführten endgültigen Antidumpingzoll und einen mit der Verordnung (EU) Nr. 1239/2013 des Rates eingeführten endgültigen Ausgleichszoll.

Bei der Ware handelt es sich um Fotovoltaikmodule oder -paneele aus kristallinem Silicium und Zellen des in Fotovoltaikmodulen oder -paneelen aus kristallinem Silicium verwendeten Typs (die Dicke der Zellen beträgt höchstens 400 Mikrometer), die derzeit unter den KN-Codes ex 8501 31 00, ex 8501 32 00, ex 8501 33 00, ex 8501 34 00, ex 8501 61 20, ex 8501 61 80, ex 8501 62 00, ex 8501 63 00, ex 8501 64 00 und ex 8541 40 90 eingereiht werden, mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China, wobei Waren im Durchfuhrverkehr im Sinne des Artikels V GATT ausgenommen sind.

Diese Maßnahmen sollten nun auslaufen. ProSun hatte allerdings einen Antrag auf Verlängerung dieser Maßnahmen gestellt. Der Antrag wurde damit begründet, dass beim Außerkrafttreten der Maßnahmen mit einem Anhalten des Dumpings und einem erneuten Auftreten der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union zu rechnen sei.

Die Kommission führte in ihrer Entscheidung zur Auslaufüberprüfung aus, dass sich aus den von ProSun vorgelegten Beweisen ergebe, dass das erneute Auftreten der Schädigung wahrscheinlich sei. Die Beweise ließen vermuten, dass die Einfuhren der Waren in die Union im Falle eines Außerkrafttretens der Maßnahmen zunehmen dürften, weil die Volksrepublik China noch über ungenutzte Produktionskapazitäten verfügt, der Unionsmarkt in Bezug auf die Mengen immer noch attraktiv ist und andere Drittländer gegen die zu überprüfende Ware Handelsschutzmaßnahmen ergriffen haben.

Bei der Auslaufüberprüfung wird nun untersucht, ob tatsächlich damit zu rechnen ist, dass das Dumping anhält oder erneut auftritt und der Wirtschaftszweig der Union weiter schädigt. Die durch die Kommission durchgeführte Überprüfung muss bis März 2017 abgeschlossen sein.

Aufhebung der Maßnahmen für Fotovoltaikzellen?

Gleichzeitig hat die EU-Kommission auch eine teilweise Interimsüberprüfung eingeleitet, in der sie prüfen will, ob es noch notwendig ist, die derzeit geltenden Maßnahmen Antidumping- und Ausgleichszollmaßnahmen gegenüber den Fotovoltaikzellen aufrechtzuerhalten.

Laut Kommission liegen Anscheinsbeweise dafür vor, dass sich die Umstände, die für die Einführung der geltenden Maßnahmen ausschlaggebend waren, dauerhaft geändert haben. Insbesondere hätten zahlreiche Zellhersteller in der Union ihre Produktion mittlerweile eingestellt. Dementsprechend verkaufen EU-Unternehmen nur noch sehr begrenzte Mengen an Zellen. Insofern hat die Kommssion eine teilweise Interimsüberprüfung eingeleitet.

Dieser Artikel wurde am 6. Dezember 2015 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.