Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2076 vom 25. Oktober 2022 hat die Kommission die Einreihung von Kupferdrahtbündeln für die Verbindung von Autoradiosystemen mit dem „Car Kit“ in die Kombinierte Nomenklatur (KN) festgelegt.

Warenbeschreibung

Die Ware besteht aus mehreren isolierten elektrischen Kupferdrähten in Form eines Drahtbündels, speziell bestimmt für die Installation einer ortsfesten, sprachgesteuerten Freisprecheinrichtung mit Touchscreen (als „Car Kit“ bezeichnet) in einem Kraftfahrzeug. Das „Car Kit“ ermöglicht den Betrieb eines über Bluetooth verbundenen Mobiltelefons.

Das Drahtbündel umfasst zwei Sicherungen und verschiedene Anschlussstücke, einschließlich Rundstecker. Die genaue Zusammensetzung der Ware (Anzahl der Drähte und spezifischen Anschlussstücke) ist vom jeweiligen Modell des Kraftfahrzeugs abhängig.

Bei der Installation verbindet die Ware die vorhandene Verkabelung des Autoradiosystems mit dem „Car Kit“. Dies ermöglicht die Übermittlung elektrischer Signale vom „Car Kit“ an das Autoradiosystem und bietet eine Stromversorgung.

Einreihung in den Zolltarif

Für die Einreihung der Ware in den Zolltarif wird der Bestandteil ermittelt, der der Ware ihr objektives Beschaffenheitsmerkmal verleiht. Die Ware ist speziell für die Installation in einem Kraftfahrzeug bestimmt und dient zur Herstellung einer Verbindung zwischen verschiedenen Geräten des Fahrzeugs sowie zur Leitung von Strom und elektrischen Signalen.

Die Ware weist daher objektive Beschaffenheitsmerkmale von „Zündkabelsätzen und anderen Kabelsätzen von der für Beförderungsmittel verwendeten Art“ auf.

Sie ist laut der Kommission demnach gerade keine „andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1000 V oder weniger“ und die Einreihung in die Unterposition 8544 42 ist somit ausgeschlossen.

Demnach gilt die Ware als „Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art“ und ist in den KN-Code 8544 30 00 einzureihen.

Unternehmen sollten vorsichtig sein, denn mit einer fehlerhaften Einreihung von Produkten gehen diverse Gefahren einher, wie etwa eine Steuerhinterziehung, die mögliche Versagung von zollrechtlichen Bewilligungen oder auch häufigere Beschau durch den Zoll.

Demnach sollten Sie jetzt überprüfen, ob Ihre Einfuhren von diesen Verordnungen betroffen sind. Beispielsweise könnten Ihnen erteilte verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) ungültig geworden sein.

O&W Rechtsanwälte beantworten auch Ihre Fragen zur Einreihung und zu verbindlichen Zolltarifauskünften. Sie können uns unter +49 40 369615-0 erreichen.

Dieser Artikel wurde am 2. November 2022 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.