Antidumping auf Solarmodule aus anderen Ländern als China
Mit der Durchführungsverordnung des Rates (EU) Nr. 1238/2013 vom 2. Dezember 2013 hat die Europäische Union Antidumpingzölle auf Solarmodule eingeführt, die ihren zollrechtlichen Ursprung in China haben oder aus China versandt worden sind. Die Antidumpingzölle belaufen sich auf bis ein Vielfaches des eigentlichen Drittlandszollsatzes. Viele Unternehmen haben daher davon Abstand genommen, Solarmodule aus China zu beziehen und sind stattdessen auf andere Länder wie z.B. Taiwan oder Malaysia ausgewichen.
Wir hören derzeit verstärkt, dass nun auch Einfuhren aus diesen Ländern mit Antidumpingzöllen belegt werden, obwohl die Unternehmen ein Ursprungszeugnis vorlegen können, das belegt, dass die Ware nicht aus China stammt.
Zoll vermutet Umgehung vom Antidumpingzoll für China
Allerdings geht der Zoll derzeit verstärkt davon aus, dass es sich in diesen Fällen um Umgehungsgestaltungen handelt, die die Antidumpingzölle nicht entfallen lassen. In der Praxis passiert es immer wieder, dass chinesische Ware in Drittländer verbringt, die nicht vom Antidumpingzoll betroffen sind. Dort wird die Ware dann lediglich umgeladen oder nur unwesentlichen Bearbeitungen unterzogen und dann als Ursprungszeugnis dieses Landes in die Europäische Union verschifft.
Ins Visier der Zollbehörden können derzeit nicht nur Unternehmen kommen, die derartige Umgehungsgestaltungen selbst mit vorantreiben. Auch besteht die Gefahr, dass Unternehmen selbst gutgläubig von Solarmodulen malaysischen oder taiwanesischen Ursprungs ausgehen und ihrem Verkäufer vertraut haben.
Sie sind betroffen? Sprechen Sie uns an
Sollten auch Sie von Antidumpingzöllen für Solarmodule betroffen sein, obwohl die Ware nicht aus China, sondern aus einem umliegenden Land (z.B. Malaysia, Taiwan) stammt, dann sprechen Sie uns an. Gegebenenfalls muss gegen den Zollbescheid vorgegangen werden und auch die Ansprüche gegen den Verkäufer müssen rechtzeitig gesichert werden.