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Die Europäische Kommission hat im Jahre 2021 endgültige Antidumpingzölle auf Aluminiumprofile eingeführt. Zwei chinesische Unternehmen haben dagegen nun Klage eingereicht. Es bleibt abzuwarten, ob das Europäische Gericht die Antidumpingzölle auf Aluminiumprofile für unzulässig erklären wird.

Wir hatten bereits berichtet, dass auf Aluminiumprofile, Aluminiumrohre und Aluminiumstangen mit Ursprung in China Antidumpingzölle eingeführt worden sind. Zunächst waren im Jahr 2020 vorläufige Antidumpingzölle eingeführt worden.

Im März 2021 wurde dann ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt und es wurde der vorläufige Antidumpingzoll endgültig vereinnahmt.

Gründe der Klage gegen die Antidumpingverordnung 

Zwei chinesische Unternehmen verklagen nun die Europäische Kommission.

Sie beantragen, die Verordnung Nr. 2021/456 vom 29. März 2021 für ungültig zu erklären.  

Sie beantragen in ferner, dass die Europäische Kommission den entstandenen Schaden ersetzen müsse, der den Unternehmern entstanden sei.

Die Klage wird im Wesentlichen mit folgenden Aspekten begründet.

Die chinesischen Unternehmen tragen vor, dass die angefochtene Verordnung rechtswidrig sei. Denn die Europäische Kommission habe insbesondere nicht die konkreten Verhältnisse auf den betroffenen Märkten beurteilt. Insofern seien die Unternehmen HAOMEI und King Metal nicht für Dumping in China verantwortlich. Man habe insbesondere die Rolle dieser Unternehmen nicht hinreichend berücksichtigt. Stattdessen habe man sich pauschal auf die gesamte chinesische Wirtschaft gestützt. Zudem hätten diese beiden Unternehmen Unterlagen vorgelegt, die durch die Kommission im Rahmen des Antidumpingverfahrens nicht berücksichtigt worden seien.

Ferner habe die Europäische Kommission eine unvollständige Antidumping-Untersuchung durchgeführt. Zudem seien Zolltarifnummern einbezogen worden, die nicht hätten einbezogen werden dürfen (z.B. die Zolltarifnummer 7610 90 90).

Auch habe die Europäische Union keine Schädigung des europäischen Marktes festgestellt. Es gäbe auch kein Interesse der europäischen Hersteller an der Einführung eines Antidumpingzolls.

Ferner lägen Verstöße gegen das allgemeine Zoll– und Handelsabkommen (GATT) vor. Ebenso Verstöße gegen die europäische Menschenrechtskonvention, da es sich bei den Antidumpingzöllen um eine strafähnliche Sanktion der chinesischen Unternehmen handele.  

Wie das Europäische Gericht über diese Klage entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Erfahrungsgemäß sind die Gerichte aber sehr streng, wenn es darum geht, Antidumpingverordnungen für rechtswidrig zu erklären. Zudem würde eine positive Entscheidung auch vorrangig nur zugunsten der beiden klagenden Unternehmen HAOMEI und King Metal gelten, nicht aber automatisch auch für alle anderen Unternehmen.

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Dieser Artikel wurde am 29. Juli 2021 erstellt. Er wurde am 18. August 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.