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Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil klar gestellt, wann ein Produkt als „Made in Germany“ betitelt werden darf. In der Vergangenheit wurde mehrfach gefordert, dass insbesondere auf die relativ strengen Kriterien nach Art. 24 Zollkodex (ZK) zurückgegriffen werden müsse. Dies hätte dazu geführt, dass in einer Vielzahl von Fällen gar kein Ursprung innerhalb Deutschland gelegen hätte und das Produkt daher nicht mit dem an sich begehrten Label „Made in Germany“ hätte betitelt werden dürfen.

Kriterien für Made in Germany

Der Bundesgerichtshof hat jetzt allerdings betont, dass entscheidend auf die sogenannte Verkehrsanschauung abzustellen ist und sich danach beurteile, wann eine Produkt als „Made in Germany“ betitelt werden könne. Insofern geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass im Rechtsverkehr andere Maßstäbe für einen Warenursprung gelten, als im Zollkodex.

Damit hat der Bundesgerichtshof jetzt eine feste Richtlinie vorgegeben, wann ein Produkt als „Made in Germany“ betitelt werden darf. Unternehmen, die derartige Produkte so bezeichnen, sollten sich mit dem aktuellen Urteil des BGH auseinandersetzen, da im Falle einer falschen Betitelung Abmahnungen drohen können, die hohe Kosten verursachen.

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