Die Bezeichnung „Made in Germany“ genießt weltweit einen hohen Stellenwert. Produkte, die in Deutschland hergestellt worden sind, gelten als verlässlich und sicher sowie von hoher Qualität.
Bislang gab es keine festen rechtlichen Rahmenbedingungen dazu, wann ein Produkt als „Made in Germany“ betitelt werden darf. Insofern stand den Unternehmen ein weitreichender Gestaltungsspielraum zu, der nur eingeschränkt überprüfbar war.
Das soll sich alsbald ändern. Die Europäische Kommission hat nun einen Vorschlag für eine EU-Verordnung gefasst, der sich damit befasst, wann eine Ware eine Ursprungskennzeichnung, wie zum Beispiel „Made in Germany“ enthalten darf.
Ursprungsbegriff folgt aus dem Zollkodex
Eine Ware darf nur noch dann als „Made in Germany“ gekennzeichnet werden, wenn gewisse Bestimmungen aus dem Zollkodex eingehalten werden. Insofern werden die Bezeichnungen „Made in Germany“ und der zollrechtliche Ursprung gleichlaufen.
Unternehmen werden dann ganz genau prüfen müssen, wann ihre Produkte, die aus Einzelbestandteilen bestehen, die aus dem nicht deutschen Ausland zugeliefert wurden, überhaupt noch für ein Produkt „Made in Germany“ in Betracht kommen.
Die neue Verordnung soll im Jahre 2015 in Kraft treten. Unternehmen sind bereits jetzt gut beraten, ihre Produktionsprozesse zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Bezeichnung „Made in Germany“ auch in Zukunft noch getragen werden kann.
Bei Fragen rund um die Ursprungskennzeichnung nach der neuen EU-Verordnung stehen wir gerne zur Verfügung.