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Die Bezeichnung „Made in Germany“  genießt weltweit einen hohen Stellenwert. Produkte, die in Deutschland hergestellt worden sind, gelten als verlässlich und sicher sowie von hoher Qualität.

Bislang gab es keine festen rechtlichen Rahmenbedingungen dazu, wann ein Produkt als „Made in Germany“ betitelt werden darf. Insofern stand den Unternehmen ein weitreichender Gestaltungsspielraum zu, der nur eingeschränkt überprüfbar war.

Das soll sich alsbald ändern. Die Europäische Kommission hat nun einen Vorschlag für eine EU-Verordnung gefasst, der sich damit befasst, wann eine Ware eine Ursprungskennzeichnung, wie zum Beispiel „Made in Germany“ enthalten darf.

Ursprungsbegriff folgt aus dem Zollkodex

Eine Ware darf nur noch dann als „Made in Germany“ gekennzeichnet werden, wenn gewisse Bestimmungen aus dem Zollkodex eingehalten werden. Insofern werden die Bezeichnungen „Made in Germany“ und der zollrechtliche Ursprung gleichlaufen.

Unternehmen werden dann ganz genau prüfen müssen, wann ihre Produkte, die aus Einzelbestandteilen bestehen, die aus dem nicht deutschen Ausland zugeliefert wurden, überhaupt noch für ein Produkt „Made in Germany“ in Betracht kommen.

Die neue Verordnung soll im Jahre 2015 in Kraft treten. Unternehmen sind bereits jetzt gut beraten, ihre Produktionsprozesse zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Bezeichnung „Made in Germany“ auch in Zukunft noch getragen werden kann.

Bei Fragen rund um die Ursprungskennzeichnung nach der neuen EU-Verordnung stehen wir gerne zur Verfügung.

Dieser Artikel wurde am 20. März 2014 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Dr. Tristan Wegner

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    20354 Hamburg
  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.