Warum Compliance im Außenhandel relevant ist – 1. Hamburger Außenwirtschaftstag

Die O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH war am 01.07.2024 auf dem 1. Hamburger Außenwirtschaftstag zum Thema „Risikomanagement und Nachhaltigkeits-Compliance“.

Diese Veranstaltung wurde dieses Jahr zum ersten Mal als neues Netzwerk-Format von der Handelskammer Hamburg organisiert und befasst sich mit immer wichtiger werdenden Themen und Herausforderungen für Unternehmen in der Außenwirtschaft.

Zur Premiere dieses neuen Formats befasste sich die Veranstaltung dieses Jahr schwerpunktmäßig mit den Themen der Implementierung von Compliance-Systemen in Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen sowie neuer Regelungen zur Nachhaltigkeit und deren Auswirkungen auf den gegenwärtigen internationalen Handel. Hierzu haben wir vor Ort einige interessante Vorträge diverser Vertreter aus den verschiedensten Bereichen gehört.

Die internationale Bedrohungslage und ihre Bedeutung für die deutsche Wirtschaft

Der erste Vortrag wurde von Prof. Dr. Joachim Krause, Professor für Politikwissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel gehalten.

Er schaffte mit seinem Impulsvortrag einen Überblick über aktuelle geopolitische Konflikte und ihre Auswirkungen auf unsere Wirtschaft. Er nannte als drei große kritische Akteure Russland, China und den politischen Islam, die durch Förderung geopolitischer Konflikte und gleichzeitiger Schaffung wirtschaftlicher Abhängigkeiten Gefahren für die Außenwirtschaft darstellen.

Was dies für die deutsche Wirtschaft bedeutet, stellt Prof. Dr. Krause treffend dar: Die entpolitisierte Globalisierung geht ihrem Ende zu. Politische Konflikte bergen ernstzunehmende Gefahren und finden in Form von Sanktionen auch den Weg in unsere Wirtschaft. International operierende Firmen müssen folglich in der Zukunft stets mit geopolitischen Auswirkungen und deren Risiken rechnen. Er rät abschließend dazu, sich selbst stets über die aktuellen Geschehnisse zu informieren, um auf wirtschaftliche Risiken vorbereitet zu bleiben und notwendige Maßnahmen treffen zu können.

Risikomanagement aus Sicht von Familienunternehmen

Sven Höppner schloss an diesen Vortrag an und rekapitulierte seine eigenen Erfahrungen mit Einflüssen dieser Krisen auf Familienunternehmen.

Zwar sind die Handelsströme durch diese Risiken beeinflusst, dem kann jedoch unter anderem durch „total disaster recovery planning“ wirksam entgegengetreten werden. Schließlich könne man diese Risiken nicht „wegmanagen“ und müsse dem Handel in diesen Zeiten auch mit Zuversicht begegnen.

Als Fazit bringt er auf, dass bei Familienunternehmen die drei wichtigsten Faktoren beim Außenhandel Diversifikation, Zuversicht und Bauchgefühl sind. „Kriege sind nicht das Aus“, versichert er. Trotz Risiken in der Außenwirtschaft haben auch Familienunternehmen gute Chancen, weiterhin auswärtigen Handel zu betreiben.

Compliance als Aufgabe der Geschäftsführung

Sodann sprach Prof. Dr. Bartosz Makowicz, Direktor des Compliance Centers an der Universität Viadrina über die Implementierung von Compliance-Systemen im eigenen Unternehmen.

Denn alle möglichen Organisationen schaffen Compliance-Risiken, die bei Realisierung dieser auch verheerend wirken können, sei es in Form von Strafen, Sanktionen oder auch Image-Schäden. Der Schwerpunkt sollte folglich auf Prävention etwaiger Verstöße liegen.

Es sei Aufgabe der Geschäftsführung, dieses Thema im Unternehmen hervorzuheben und Ressourcen und Kompetenzen der Compliance-Funktion zuzuweisen. Dabei sollte das Thema fortlaufend thematisiert und auch allen Managementstufen kommuniziert werden.

Er betonte die Vorteile effektiver Compliance Management Systeme (CMS): Stetige Selbstkontrolle mittels CMS werde auch im Falle eines möglichen Verstoßes honoriert, sie haben sanktionsmildernde Wirkung. Dies bestätigt inzwischen nun auch die BGH-Rechtsprechung. Die Integration solcher CMS bringt unverkennbare Vorteile, bei der laut Dr. Makowicz insbesondere die Rolle der Geschäftsführung entscheidend ist.

Die wesentlichen Faktoren in der Exportkontrolle

Abgerundet wurde diese Vortragsreihe durch Exportkontrollbeauftragte Ingrun Retzlaff – Exportkontrolle sei ein wesentlicher Teil von Compliance und sei insbesondere anhand von vier Variablen durchzuführen.

Zunächst können zu exportierende Güter Gegenstand von Ausfuhrlisten sein und von Regelungen verschiedenster Ebenen berührt sein, sei es nationales Recht, EU-Recht oder Extraterritorialität von Drittstaaten. Ein Verständnis von den verschiedenen Rechtsebenen, die hier nebeneinander zur Anwendung kommen können, sei hier entscheidend.

Als zweiter Anhaltspunkt nannte Retzlaff „Personen“: Es gilt sich umfassend zu informieren, mit welchen Parteien man Geschäfte abschließt und ob potenzielle Geschäftspartner von personenbezogenen Embargos erfasst sind.

Daneben sind auch sanktionierte Länder zu beachten. Zwar sind derzeit keine Totalembargos gegen Länder verhängt, jedoch nähert sich beispielsweise Russland einem solchen an. Gerade jedoch aus dem Umstand, dass hier eben kein Totalembargo existiert, erweist sich die Rechtslage als durchaus komplex.

Zuletzt führt Retzlaff die Verwendung des jeweiligen Produktes an. Jeder Exporteur sollte wissen, in welchen Märkten das jeweilige Produkt unterwegs sein sollte. Bei Abschluss eines Geschäfts müsse auf das Bauchgefühl geachtet werden und man solle für sogenannte „Red Flags“ sensibilisiert sein, sodass eine missbräuchliche Verwendung des Produkts verhindert wird.

Heutzutage bietet die IT automatisierte Verfahren zur Prüfung dieser vier Faktoren. Dennoch empfiehlt Retzlaff, diese Überlegungen und getroffene Maßnahmen ausreichend zu dokumentieren, sodass diese im Falle einer Außenwirtschaftsprüfung mindestens drei Jahre in die Vergangenheit noch plausibel sind und nachvollzogen werden können.

Einblicke aus den Auslandhandelskammern (AHKs) und Hamburg Repräsentanzen

Anschließend haben sich verschiedenste Auslandhandelskammern und Hamburg Repräsentanzen vorgestellt und knapp in drei Punkten von ihrem Land berichtet:

Hierbei wurde deutlich, dass in vielen Ländern innerpolitische Spannungen eine große Auswirkung auf die Außenwirtschaft haben können – aber auch, dass für deutsche Unternehmen im Ausland ein enormes Potenzial für erfolgreiche Investitionsmöglichkeiten besteht.

Europäische Nachhaltigkeitsregulierungen

Zuletzt wurde ein Überblick über die verschiedenen Rechtsakte in der EU verschafft, die sich mit Nachhaltigkeitsstandards für europäische Lieferketten befassen.

Hiervon gibt es mittlerweile einen gesamten „Nachhaltigkeitsdschungel“, durch den es zu navigieren gilt und die nicht nur Sorgfalts-, sondern auch Berichtspflichten für Unternehmen auslösen. Dies ist oft mit erheblichem Aufwand verbunden und kostet Ressourcen und Zeit. Häufig kommen Unternehmen daher vorschnell zu der Annahme, ihre Tätigkeit liege außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Regelungen.

Oft gelangt man in einer Einzelfallprüfung jedoch zu einer gegenteiligen Annahme. Beispielsweise sind, auch wenn das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) für ihren Anwendungsbereich einen Schwellenbereich für die Unternehmensgröße ansetzt, kleinere Unternehmen zumindest indirekt von den Regulierungen betroffen. Diese treten an zweiter Stelle hinter die großen Unternehmen, die ihre Fragebögen und damit verbundenen Nachforschungspflichten zur Lieferkette an den Lieferanten weiterreichen.

Dabei reichen die Konsequenzen der Verstöße über Bußgelder bis hin zu einer langwierigen Beschlagnahme der Ware während des Importvorgangs. Auch hierbei rät der Vorsitzende des Europäischen Forums für Außenwirtschaft nach der Schaffung eigener informationeller Kompetenzen und dazu, über die Entwicklungen und kommenden Nachhaltigkeitsregulierungen , wie beispielsweise die neue EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Implementierung von CMS für Unternehmen jeglicher Größenordnung zunehmend an Bedeutung gewinnt, insbesondere mit der Implementierung neuer europäischer Nachhaltigkeitsregelungen. Hierfür sollten mehrere Unternehmensbereiche müssen hierfür informationstechnisch zusammengeführt werden und anschließend durch den Geschäftsführer Compliance-Systeme implementiert werden, um mögliche Verstöße und daraus resultierenden Konsequenzen entgegenzuwirken. Hierbei gilt es sich über die komplizierten Regelungen stetig zu informieren und aktuelle Entwicklungen mitzuverfolgen, um weiterhin sicher im auswärtigen Handel navigieren zu können.

Dieser Artikel wurde am 13. August 2024 erstellt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.