Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kann Unternehmen hohe Bußgelder von bis zu 400 Mio. Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes einbringen. Erste Ermittlungen der Behörden, speziell des BAFA, zeigen: Das Thema ist unbedingt ernst zu nehmen.

Ab dem 01.01.2024 greift das Gesetz auch für kleinere Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.

Dieser Artikel wurde am 24. November 2023 erstellt. Er wurde am 28. Dezember 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.