Ist Ihnen bewusst, wie das Außenwirtschaftsstrafrecht beim Export Risiken bringt?
Das Außenwirtschaftsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Es befasst sich mit Verstößen gegen Gesetze, die den Export regeln. Die Bedeutung diese Rechtsgebiet ist groß. Es hat die Aufgabe, die Interessen des Staates, der Wirtschaft und der Allgemeinheit im internationalen Warenaustausch zu schützen.
Ein umfassend geregeltes und durchgesetztes Außenwirtschaftsstrafrecht ermöglicht einen fairen und sicheren internationalen Handel. Es gibt den Unternehmen Sicherheit und klare Regeln an die Hand und verhindert Wirtschaftskriminalität.
Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsstrafrecht?
Verstöße gegen das Außenwirtschaftsstrafrecht können schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Dies kann von Geldstrafen über die Beschlagnahmung von Gütern bis hin zu langen Haftstrafen reichen. Daraus geht hervor, wie wichtig die Einhaltung des Außenwirtschaftsstrafrechts ist.
Denkbare Verstöße können sein:
- Verstöße gegen die Russland-Sanktionen
- Bußgeldverfahren wegen Meldepflichtverstößen (z.B. AWV-Meldung)
- Embargoverstoß
- Verstoß gegen Ausfuhrverbot
- Strafverfahren wegen unzureichender Exportkontrolle
- Strafverfahren nach Außenwirtschaftsprüfungen
- Falsche Ausfuhranmeldung
- Gestellungsverstoß
- Ausfuhr ohne Ausfuhrgenehmigung
- Verstoß gegen die Anti-Folter-Verordnung
- Verstoß gegen die Sanktionslistenprüfung
Strafverteidigung Außenwirtschaftsstrafrecht
Sollte gegen Sie ein Strafverfahren wegen eines Exports laufen oder droht die Behörde ein Bußgeld an, ist fachkundige Hilfe wichtig.
Unsere Anwälte für Außenwirtschaftsstrafrecht kennen die Behörden, wie das BAFA oder die Zollfahndung genau und haben schon viele Verfahren geführt.
Wir wissen, wie Haftstrafen oder Bußgelder verhindert werden können und wie das Unternehmen, Geschäftsführer oder Ausfuhrverantwortliche effektiv mit den Mitteln des Strafrechts verteidigt werden können.
Strafverfahren wegen Exporten?
Was sind Beispiele für Sanktionen und ihre Folgen im Außenhandel?
Die EU hat beispielsweise Sanktionen gegen Russland erlassen. Diese umfassten Beschränkungen bei finanziellen Transaktionen, Zugangsbeschränkungen zu EU-Kapitalmärkten und Beschränkungen bei der Ausfuhr von Gütern und Technologien, die für die Ölindustrie genutzt werden könnten.
Die Auswirkungen dieser Sanktionen können gravierend sein. Sie können die Beziehungen zwischen den Ländern belasten und die wirtschaftlichen Aktivitäten von betroffenen Unternehmen erheblich beeinträchtigen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht?
- Ordnungswidrigkeiten gemäß § 19 AWG werden mit Bußgeldern bestraft. Diese können bis zu 500.000 € betragen.
- Auf Verstöße gegen § 18 Abs.1 AWG werden mit Haftstrafen von mindestens drei Monaten, und bis zu fünf Jahren geahndet.
- Verstöße gegen § 17 AWG werden mit Haftstrafen von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren geahndet.
- Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, gewerbsmäßig handelt. Achtung: Eine Bande wird bereits ab drei Beteiligten angenommen (z.B. Geschäftsführer, Verkaufsleiter, russischer Kunde).
Wie kann Rechtskonformität im Außenhandel gewährleistet werden?
Um Legal Compliance, also die Einhaltung von Rechtsvorschriften, sicherzustellen, müssen Unternehmen sich an die Vorgaben des AWG und AWV halten.
Sie sollten zudem über die einschlägigen EU-Verordnungen informiert sein.
Sowohl das AWG als auch die AWV enthalten Regelungen, unter welchen Bedingungen Genehmigungen erteilt oder verweigert werden können und welche Sanktionen bei Verstößen drohen. Eine Prüfung der Sanktionslisten ist daher ebenso notwendig.
Dieser Artikel wurde am 6. Januar 2024 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
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Rechtsanwalt, PartnerABC-Str. 2120354 HamburgDr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.