Zum zweiten Jahrestag des anhaltenden Konflikts in der Ukraine hat die Europäische Union ihre Sanktionen gegen Russland erheblich verschärft.
In einer beispiellosen Einigung haben sich die 27 EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, eine beträchtliche Anzahl von Personen und Organisationen mit Vermögenssperren zu belegen und zusätzliche Unternehmen zu sanktionieren, die Russlands militärische und technologische Stärke unterstützen.
Der Link zur neuen Verordnung (EU) 2024/745 vom 23.02.2024 ist hier abrufbar.
Die erweiterten Sanktionen, die von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen als Teil des 13. Sanktionspakets begrüßt wurden, zielen darauf ab, die militärische Infrastruktur Russlands weiter zu untergraben und den Zugang zu kritischen Technologien, insbesondere Drohnentechnologie, zu beschränken. Von der Leyen betonte, dass das Ziel darin besteht, die „Kriegsmaschinerie“ Russlands zu degradieren und den Druck auf den Kreml aufrechtzuerhalten.
Neben den Sanktionen gegen weitere rund 200 Personen und Organisationen plant die EU, die finanziellen Ressourcen Russlands weiter einzuschränken, indem sie Erträge aus eingefrorenen Vermögenswerten der russischen Zentralbank nutzt, um die Ukraine zu unterstützen. Diese Maßnahme könnte der Ukraine finanzielle Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung stellen.
Die neuen Russland–Sanktionen, die erstmalig nun auch Firmen in der Türkei und China sanktionieren, unterstreichen die globale Reichweite der EU-Maßnahmen gegen die Umgehung ihrer Sanktionen. Wir hatten zuletzt schon berichtet, dass die Russland-Sanktionen vorallem über China und die Türkei aber auch Dubai umgangen werden.
Ausweitung der Sanktionen
Die Sanktionsliste ist erheblich erweitert worden und zwar um 194 Einträge. Neuerdings sind 106 Einzelpersonen und 88 Einrichtungen gelistet wordne. Nach den vielen Verschärfungen der Sanktionen sind mittlerweile mehr als 2.000 Personen gelistet.
Dazu gehören nun beispielsweise:
- Zehn russische Unternehmen und Einzelpersonen, die in den Transport von Rüstungsgütern aus Nordkorea nach Russland involviert sind.
- Belarussische Unternehmen und Einzelpersonen, die die russischen Streitkräfte unterstützen.
- Akteure, die durch Paralleleinfuhren verbotener Waren nach Russland und andere Beschaffungsmaßnahmen die Sanktionen zu umgehen versuchen.
- Sanktionierung von Verletzungen von Kinderrechten: 15 Einzelpersonen und zwei Einrichtungen, die an der Verschleppung und militärischen Indoktrination ukrainischer Kinder beteiligt sind.
Unternehmen sollten daher ihre Sanktionslistenprüfung noch einmal nachziehen und anstoßen.
Auch die Bekämpfung der Sanktionsumgehung ist in den Vordergrund geraten. Daher wurde z.B. ein russisches Logistikunternehmen aufgenommen, das verbotene Waren nach Russland exportiert hat. Auch der Leiter des Unternehmens sowie ein dritter russischer Akteur, der an einer anderen Beschaffungsmaßnahme beteiligt war sind nun gelistet.
Handelsbeschränkungen
Auch auf Ebene der Handelsbeschränkungen und Ausfuhrverboten hat es Verschärfungen gegeben. Die EU möchte insbesondere unterbinden, dass Russland sensible westliche Technologie für sein Militär erwirbt. Unbemannte Luftfahrzeuge oder Drohnen werden im Ukraine-Krieg eingesetzt. Mit diesem Sanktionspaket werden vorallem auch Unternehmen gelistet, die Russland mit wichtigen Drohnenkomponenten versorgen.
Die Handelsbeschränkungen im 13. Sanktionspaket sind insbesondere:
- Verhängung strengerer Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für solche, die den russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektor stärken könnten.
- insbesondere: elektronische Transformatoren, Stromrichter und Induktionsspulen, die in Drohnen verbaut werden können.
- Verbot von Aluminiumkondensatoren, die militärisch genutzt werdne können
- Aufnahme von 27 weiteren Unternehmen, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands zusammenarbeiten.
- Erfassung von 17 russischen Unternehmen und weiteren aus China, Kasachstan, Indien, Serbien, Thailand, Sri Lanka und der Türkei, die den Krieg gegen die Ukraine unterstützen, weil sie mit elektronischen Bauteilen hierfür handeln.
Dieser Artikel wurde am 21. Februar 2024 erstellt. Er wurde am 23. Februar 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
- Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.