Die Europäische Kommission hat am 23.05.2018 eine Antidumpinguntersuchung für Solarglas mit Ursprung in Malaysia eingeleitet. Der entsprechende Untersuchungsantrag der Firma EU ProSun Glass habe nach Ansicht der Kommission ausreichende Beweise für ein Dumping enthalten. Interessierte Parteien haben die Möglichkeit sich am Untersuchungsverfahren zu beteiligen und so die Einführung von Antidumpingzöllen zu beeinflussen.

Von der Untersuchung erfasstes Solarglas

Gegenstand der Untersuchung ist ein aus einem vorgespannten Kalk-Natron-Flachglas bestehendes Solarglas mit einem Eisengehalt von weniger als 300 ppm, einer solaren Transmission von mehr als 88 %. Sie sind wärmebeständig bis 250°C, weisen eine mechanische Stabilität von 90 N/mm² oder mehr auf und haben eine Dicke von nicht mehr als 4,5 mm.

Die angeblich gedumpten Waren werden derzeit unter dem KN-Code 7007 1980 (TARIC Codes 7007 19 80 12 und 7007 19 80 18) eingereiht.

Dumpingbehauptung

Laut Antrag würden sich erhebliche Dumpingspannen aus dem Vergleich des Inlandspreises mit dem Preis der zu untersuchenden Waren bei der Ausfuhr aus Malaysia in die Union (auf der Stufe ab Werk) ergeben.

Die aus den Preisen resultierenden Verkaufsmengen würden sich negativ auf den Wirtschaftszweig der Union auswirken. Der Antragssteller trägt zudem vor, dass auch mit zukünftigen Schädigungen zu rechnen ist angesichts des erheblichen Anstiegs gedumpter Einfuhren.

Antidumpingzölle könnten eingeführt werden

Bei der nun anstehenden Untersuchung wird geprüft, ob die Waren mit Ursprung in Malaysia gedumpt sind und ob dadurch der Wirtschaftszweig der Union geschädigt wird. Bei einer Bestätigung dieser Vermutung wird weiterhin geprüft, ob die Einführung von Antidumpingmaßnahmen dem Interesse der Union zuwiderlaufen würde.

Die Untersuchung hinsichtlich des Dumpings und der Schädigung betrifft den Zeitraum 01. April 2017 bis zum 31. März 2018. Der Untersuchungszeitraum betreffend der Schadenanalyse betrifft den Zeitraum vom 01. Januar 2015 bis zum Ende des oben genannten Untersuchungszeitraumes.

Beteiligen Sie sich am Antidumpingverfahren

Ausführende Hersteller und unabhängige Einführer sind von der Kommission aufgefordert worden, sich innerhalb von 15 Tagen (ab dem 23. Mai 2018) zu melden und innerhalb bestimmter weiterer Fristen sachdienliche Informationen zur Verfügung zu stellen und vorzutragen. Interessierte Parteien können sich ebenfalls am Verfahren beteiligen, indem sie innerhalb von 21 Tagen (ab dem 23. Mai 2018) weitere sachdienliche Informationen übermitteln.

Sie können so den Ausgang des Verfahrens aktiv mitbestimmen und die Position Ihres Unternehmens stärken.

O&W Rechtsanwälte beraten seit Jahren Mandanten zu laufenden Antidumpingverfahren. Wir beteiligen uns an den Untersuchungen und stellen Ihr Unternehmen auf die drohenden Antidumpingzölle strategisch ein.

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Dieser Artikel wurde am 25. Mai 2018 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.